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LG Wiesbaden, 11.08.2010 - 5 O 267/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 11.08.2010 - 5 O 267/09
- OLG Frankfurt, 09.06.2011 - 16 U 2/11
- BGH, 28.06.2012 - IX ZR 98/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.11.1980 - VIII ZR 230/79
Keine Anwendung fremden Rechts aus Gründen des Vertrauensschutzes bei Fehlen …
Auszug aus LG Wiesbaden, 11.08.2010 - 5 O 267/09
Bei der Weitergabe von Geld ist nur dann Rechtsnachfolge anzunehmen, wenn die anfechtbar übereignete Geldsumme in denselben Stücken weiter übereignet wird (BGH, Urteil vom 05.11.1980 - VIII ZR 230/79 -, BGHZ 78, 318 ff.; siehe auch BGH…, Urteil vom 05.02.1987 - IX ZR 161/85 -, NJW 1987, S. 1703: "Ebenso begründet die Verwendung einer anfechtbar erworbenen Geldsumme als Kaufpreis für die Anschaffung von Sachen keine Rechtsnachfolge, es sei denn, dass dieselben Geldstücke, die anfechtbar erworben wurde, weiter übereignet werden"). - BGH, 05.02.1987 - IX ZR 161/85
Rechtsfolgen der erfolgreichen Anfechtung einer Forderungsabtretung; …
Auszug aus LG Wiesbaden, 11.08.2010 - 5 O 267/09
Bei der Weitergabe von Geld ist nur dann Rechtsnachfolge anzunehmen, wenn die anfechtbar übereignete Geldsumme in denselben Stücken weiter übereignet wird (BGH, Urteil vom 05.11.1980 - VIII ZR 230/79 -, BGHZ 78, 318 ff.; siehe auch BGH, Urteil vom 05.02.1987 - IX ZR 161/85 -, NJW 1987, S. 1703: "Ebenso begründet die Verwendung einer anfechtbar erworbenen Geldsumme als Kaufpreis für die Anschaffung von Sachen keine Rechtsnachfolge, es sei denn, dass dieselben Geldstücke, die anfechtbar erworben wurde, weiter übereignet werden"). - BGH, 24.06.2003 - IX ZR 228/02
Anfechtbarkeit eines Prozessvergleichs; Begriff der Rechtsnachfolge
Auszug aus LG Wiesbaden, 11.08.2010 - 5 O 267/09
Insbesondere bei der Weitergabe von Geld ist Rechtsnachfolge lediglich anzunehmen, wenn die anfechtbar übertragenen Geldscheine oder -stücke körperlich, also nicht nur ihrem Wert nach weitergegeben werden (BGH, Urteil vom 24.06.2003 - IX ZR 228/02 -, BGHZ 155, 199; OLG Rostock, Urteil vom 26.02.2007 - 3 U 96/06 - zit. n. Juris). - OLG Rostock, 26.02.2007 - 3 U 96/06
Insolvenzanfechtung: Rechtsnachfolge der Bank bei Gutschrift auf einem bei ihr …
Auszug aus LG Wiesbaden, 11.08.2010 - 5 O 267/09
Insbesondere bei der Weitergabe von Geld ist Rechtsnachfolge lediglich anzunehmen, wenn die anfechtbar übertragenen Geldscheine oder -stücke körperlich, also nicht nur ihrem Wert nach weitergegeben werden (BGH, Urteil vom 24.06.2003 - IX ZR 228/02 -, BGHZ 155, 199; OLG Rostock, Urteil vom 26.02.2007 - 3 U 96/06 - zit. n. Juris).
- OLG Frankfurt, 09.06.2011 - 16 U 2/11
Insolvenzanfechtung: Rückzahlung von Scheingewinnen aus Anlagegeschäft
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden vom 11. August 2010, Az. 5 O 267/09, wird zurückgewiesen.den Beklagten unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Wiesbaden vom 11. August 2010, Az. 5 O 267/09, zu verurteilen, an ihn 29.843,45 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Juli 2005 zu zahlen.