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   LG Wiesbaden, 11.08.2010 - 5 O 267/09   

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LG Wiesbaden, 11.08.2010 - 5 O 267/09 (https://dejure.org/2010,66106)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 11.08.2010 - 5 O 267/09 (https://dejure.org/2010,66106)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 11. August 2010 - 5 O 267/09 (https://dejure.org/2010,66106)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.11.1980 - VIII ZR 230/79

    Keine Anwendung fremden Rechts aus Gründen des Vertrauensschutzes bei Fehlen

    Auszug aus LG Wiesbaden, 11.08.2010 - 5 O 267/09
    Bei der Weitergabe von Geld ist nur dann Rechtsnachfolge anzunehmen, wenn die anfechtbar übereignete Geldsumme in denselben Stücken weiter übereignet wird (BGH, Urteil vom 05.11.1980 - VIII ZR 230/79 -, BGHZ 78, 318 ff.; siehe auch BGH, Urteil vom 05.02.1987 - IX ZR 161/85 -, NJW 1987, S. 1703: "Ebenso begründet die Verwendung einer anfechtbar erworbenen Geldsumme als Kaufpreis für die Anschaffung von Sachen keine Rechtsnachfolge, es sei denn, dass dieselben Geldstücke, die anfechtbar erworben wurde, weiter übereignet werden").
  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 161/85

    Rechtsfolgen der erfolgreichen Anfechtung einer Forderungsabtretung;

    Auszug aus LG Wiesbaden, 11.08.2010 - 5 O 267/09
    Bei der Weitergabe von Geld ist nur dann Rechtsnachfolge anzunehmen, wenn die anfechtbar übereignete Geldsumme in denselben Stücken weiter übereignet wird (BGH, Urteil vom 05.11.1980 - VIII ZR 230/79 -, BGHZ 78, 318 ff.; siehe auch BGH, Urteil vom 05.02.1987 - IX ZR 161/85 -, NJW 1987, S. 1703: "Ebenso begründet die Verwendung einer anfechtbar erworbenen Geldsumme als Kaufpreis für die Anschaffung von Sachen keine Rechtsnachfolge, es sei denn, dass dieselben Geldstücke, die anfechtbar erworben wurde, weiter übereignet werden").
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 228/02

    Anfechtbarkeit eines Prozessvergleichs; Begriff der Rechtsnachfolge

    Auszug aus LG Wiesbaden, 11.08.2010 - 5 O 267/09
    Insbesondere bei der Weitergabe von Geld ist Rechtsnachfolge lediglich anzunehmen, wenn die anfechtbar übertragenen Geldscheine oder -stücke körperlich, also nicht nur ihrem Wert nach weitergegeben werden (BGH, Urteil vom 24.06.2003 - IX ZR 228/02 -, BGHZ 155, 199; OLG Rostock, Urteil vom 26.02.2007 - 3 U 96/06 - zit. n. Juris).
  • OLG Rostock, 26.02.2007 - 3 U 96/06

    Insolvenzanfechtung: Rechtsnachfolge der Bank bei Gutschrift auf einem bei ihr

    Auszug aus LG Wiesbaden, 11.08.2010 - 5 O 267/09
    Insbesondere bei der Weitergabe von Geld ist Rechtsnachfolge lediglich anzunehmen, wenn die anfechtbar übertragenen Geldscheine oder -stücke körperlich, also nicht nur ihrem Wert nach weitergegeben werden (BGH, Urteil vom 24.06.2003 - IX ZR 228/02 -, BGHZ 155, 199; OLG Rostock, Urteil vom 26.02.2007 - 3 U 96/06 - zit. n. Juris).
  • OLG Frankfurt, 09.06.2011 - 16 U 2/11

    Insolvenzanfechtung: Rückzahlung von Scheingewinnen aus Anlagegeschäft

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden vom 11. August 2010, Az. 5 O 267/09, wird zurückgewiesen.

    den Beklagten unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Wiesbaden vom 11. August 2010, Az. 5 O 267/09, zu verurteilen, an ihn 29.843,45 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Juli 2005 zu zahlen.

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