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LG Wiesbaden, 17.01.2019 - 5 O 6/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
287 ZPO
Zur Höhe von Schmerzendgeld und Haushaltsführungsschaden nach einem Verkehrsunfall und zu den Voraussetzungen einer Schmerzensgeldrente. - kanzlei-kotz.de
Verkehrsunfall - Voraussetzungen einer Schmerzensgeldrente.
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 17.01.2019 - 5 O 6/18
- OLG Frankfurt, 11.09.2020 - 16 U 26/19
- BGH, 08.06.2021 - VI ZR 1272/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.10.1996 - VI ZR 247/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus LG Wiesbaden, 17.01.2019 - 5 O 6/18
Arbeit im Haushalt ist dabei solche, mit der die Klägerin ihre gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber Dritten (Familienmitglieder) erfüllt, was zum Erwerbsschaden gerechnet wird (vgl. etwa BGH NJW 1974, 41; 1989, 2539; 1997, 256; 2002, 292).Aber auch ohne unterhaltsrechtliche Verpflichtung gehört der Entfall von Haushaltsleistungen zum Erwerbsschaden; es kommt allein auf die tatsächlichen Verhältnisse an (BGH NJW 1997, 256).
- BGH, 08.11.2001 - IX ZR 64/01
Pflichten des Rechtsanwalts beim Abschluß eines Abfindungsvergleichs; …
Auszug aus LG Wiesbaden, 17.01.2019 - 5 O 6/18
Arbeit im Haushalt ist dabei solche, mit der die Klägerin ihre gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber Dritten (Familienmitglieder) erfüllt, was zum Erwerbsschaden gerechnet wird (vgl. etwa BGH NJW 1974, 41; 1989, 2539; 1997, 256; 2002, 292). - BGH, 06.06.1989 - VI ZR 66/88
Ersatz für Hilfeleistungen unfallbedingter Beeinträchtigungen - Verrichtung von …
Auszug aus LG Wiesbaden, 17.01.2019 - 5 O 6/18
Arbeit im Haushalt ist dabei solche, mit der die Klägerin ihre gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber Dritten (Familienmitglieder) erfüllt, was zum Erwerbsschaden gerechnet wird (vgl. etwa BGH NJW 1974, 41; 1989, 2539; 1997, 256; 2002, 292). - BGH, 25.09.1973 - VI ZR 49/72
Begriff der vermehrten Bedürfnisse eines Unfallverletzten
Auszug aus LG Wiesbaden, 17.01.2019 - 5 O 6/18
Arbeit im Haushalt ist dabei solche, mit der die Klägerin ihre gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber Dritten (Familienmitglieder) erfüllt, was zum Erwerbsschaden gerechnet wird (vgl. etwa BGH NJW 1974, 41; 1989, 2539; 1997, 256; 2002, 292).
- OLG Frankfurt, 11.09.2020 - 16 U 26/19 Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden vom 17.01.2019 ( 5 O 6/18 ) wird zurückgewiesen.