Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 19.03.2003 - 26 KLs 211 Js 370/99 - 14/02 VI   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,27605
LG Wuppertal, 19.03.2003 - 26 KLs 211 Js 370/99 - 14/02 VI (https://dejure.org/2003,27605)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 19.03.2003 - 26 KLs 211 Js 370/99 - 14/02 VI (https://dejure.org/2003,27605)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 19. März 2003 - 26 KLs 211 Js 370/99 - 14/02 VI (https://dejure.org/2003,27605)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,27605) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 179
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 29.07.2005 - 1 Ws 92/05

    Adhäsionsantrag: Nichteignung im Sinne von § 406 Abs. 1 S. 4 StPO wegen

    Soweit das LG Wuppertal ( LG Wuppertal, NStZ-RR 2003, 179) bei einer Forderung von 26, 4 Mio.EUR im Adhäsionsantrag eine Eignung des Antrages bejaht hat, zeigt schon der Vergleich mit der hier geltend gemachten Forderung, dass der vorliegende Adhäsionsantrag den bereits sehr hohen Anspruch im vom LG Wuppertal zu entscheidenden Fall um fast das dreißigfache überschreitet und damit eine in der strafgerichtlichen Rechtsprechung zu Adhäsionsverfahren ersichtlich noch nicht behandelte Forderungssumme aufweist.
  • LG Hildesheim, 23.01.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06

    Adhäsionsverfahren: Nichtentscheidung über einen zur Erledigung im Strafverfahren

    Soweit das Landgericht Wuppertal (NStZ-RR 2003, 179ff.) die Auffassung vertreten hat, dass ein wirtschaftlich bewanderter Angeklagter sich auch einem existenzbedrohenden Adhäsionsantrag stellen müsse, darf nicht übersehen werden, dass der Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren von einer Entscheidung über die Adhäsionsanträge wegen Ungeeignetheit abgesehen hat (BGH-Urteile und Beschlüsse v. 29. Juni 2006, 5 StR 484/05, 5 StR 485/06 [NJW 2006, 2864ff.], 5 StR 76/06, 5 StR 77/06).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht