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LG Wuppertal, 23.04.2014 - 8 S 56/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzbegehren aufgrund eines Verkehrsunfalls; Darlegung einer Rechtsansicht zur Entscheidungserheblichkeit der Verletzung materiellen Rechts in der Berufungsbegründung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 26.09.2013 - 33 C 170/13
- LG Wuppertal, 23.04.2014 - 8 S 56/13
- BGH, 10.03.2015 - VI ZR 215/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.09.2012 - III ZB 24/12
Berufungsbegründungsschrift: Notwendiger Inhalt bei Angriffen gegen die …
Auszug aus LG Wuppertal, 23.04.2014 - 8 S 56/13
Mit Beschluss vom 13.09.2012 hat der Bundesgerichtshof zu einer vergleichbaren Problematik ausgeführt (Az. III ZB 24/12):.Die Begründung im Beschluss vom 13.09.2012 (Az. III ZB 24/12) ist für die Kammer nicht überzeugend, da sie einen Zirkelschluss enthält.
- BGH, 06.12.2011 - II ZB 21/10
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung
Auszug aus LG Wuppertal, 23.04.2014 - 8 S 56/13
Da die Berufungsbegründung erkennen lassen soll, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen der Berufungskläger das angefochtene Urteil für unrichtig hält, hat dieser - zugeschnitten auf den Streitfall und aus sich heraus verständlich - diejenigen Punkte rechtlicher Art darzulegen, die er als unzutreffend beurteilt ansieht, und dazu die Gründe anzugeben, aus denen sich die Fehlerhaftigkeit jener Punkte und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung herleitet ( vgl. statt aller: BGH NJW-RR 2012, 440 ff., zitiert nach juris ). - BGH, 08.06.2005 - XII ZR 75/04
Anforderungen an die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Erwägungen des …
Auszug aus LG Wuppertal, 23.04.2014 - 8 S 56/13
Die Kammer hat berücksichtigt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Bezeichnung des Umstands, aus dem sich die Entscheidungserheblichkeit der Verletzung materiellen Rechts ergibt, regelmäßig schon die Darlegung einer Rechtsansicht, die dem Berufungskläger zufolge zu einem anderen Ergebnis als dem des angefochtenen Urteils führt, ausreichen soll ( vgl. BGH NJW 2006, 142 ).