Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 23.01.2020 - 3 O 254/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,1217
LG Stuttgart, 23.01.2020 - 3 O 254/18 (https://dejure.org/2020,1217)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 23.01.2020 - 3 O 254/18 (https://dejure.org/2020,1217)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Januar 2020 - 3 O 254/18 (https://dejure.org/2020,1217)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,1217) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • handelsblatt.com (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 09.01.2020)

    Prozesse gegen VW und Daimler - Richter gegen Richter: Der Diesel-Streit in Stuttgart eskaliert

Sonstiges (5)

  • dr-stoll-kollegen.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Nähe zwischen Landgericht Stuttgart und Lobby-Kanzlei im Diesel-Abgasskandal gefährdet Rechtsstaatlichkeit

  • dr-stoll-kollegen.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Stuttgarter Landgericht lässt Ex-Autoanwalt weiter Recht sprechen / Die Unabhängigkeit der Rechtsprechung ist in Gefahr

  • dr-stoll-kollegen.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Nähe zwischen Stuttgarter Landgericht und Autolobby ist im Abgasskandal unerträglich

  • dr-stoll-kollegen.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    Skandal um Diesel-Richter Reuschle / Kanzlei Dr. Stoll & Sauer: Am Stuttgarter Landgericht wird Recht und Gesetz gebrochen

  • dr-stoll-kollegen.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    Diesel-Abgasskandal: Automobilindustrie versucht Justiz zu unterwandern / Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wehrt sich in den Fällen Reuschle und Harbarth

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 18.11.2002 - 13 U 15/02

    Zivilprozessrecht: Voraussetzungen für die Annahme der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LG Stuttgart, 23.01.2020 - 3 O 254/18
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Verhältnis des Richters zu einem Prozessbevollmächtigten lediglich in engen Grenzen als Ablehnungsgrund in Betracht kommt, weil es nur mittelbare und somit schwächere und leichter zu bewältigende Auswirkungen auf die Einstellung des Richters zur Partei zeitigen kann (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 18.11.2002 - 13 U 15/02-, juris, Rn. 2 mwN.).
  • BGH, 20.08.2014 - AnwZ 3/13

    Verfahren gegen die Ablehnung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem BGH:

    Auszug aus LG Stuttgart, 23.01.2020 - 3 O 254/18
    Maßgebend ist nicht, ob der Richter tatsächlich befangen ist oder sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob aus der Sicht des Ablehnenden genügend objektive Gründe vorliegen, die nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (Vollkommer in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 42 Rn. 9 mwN.; BGH, Beschluss vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13 -, Rn. 5, juris).
  • BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10

    Richterablehnung: Rechtsschutzbedürfnis bei Ablehnung eines ausgeschiedenen

    Auszug aus LG Stuttgart, 23.01.2020 - 3 O 254/18
    Einer solchen hat sich der abgelehnte Richter nicht zu stellen (BGH, Beschluss vom 21.02.2011, II ZB 2/10,juris, Rn.17).
  • BGH, 04.03.1999 - III ZR 72/98

    Befangenheit eines Schiedsrichters

    Auszug aus LG Stuttgart, 23.01.2020 - 3 O 254/18
    Eine solche einfache Fehleinschätzung stellt auch bei voller Würdigung des berechtigten Interesses der Parteien an der Unparteilichkeit des Richters keinen Grund für eine Richterablehnung dar (BGH NJW 1999, 2370 für die Zulässigkeit der Ablehnung eines Schiedrichters).
  • BGH, 13.06.2005 - X ZR 195/03

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen vorangegangener anwaltlicher

    Auszug aus LG Stuttgart, 23.01.2020 - 3 O 254/18
    Es liegen keine Umstände vor, die auch nur den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.06.2005, X ZR 195/03, juris, Rn. 7 zu einer ähnlichen Konstellation).
  • LG Freiburg, 20.11.2015 - 5 O 140/15

    Besorgnis der Befangenheit: Persönliche Beziehung des Richters zu dem

    Auszug aus LG Stuttgart, 23.01.2020 - 3 O 254/18
    Die persönliche Beziehung zu einem Prozessbevollmächtigten genügt daher allenfalls bei Ehegatten, 30254/18 - 9 - Verwandten ersten Grades oder besonders engen Freunden, um die Besorgnis der Befangenheit zu bejahen (so auch LG Freiburg, Beschluss vom 20.11.2015, 5 0 140/15, juris, Rn. 6 mwN.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht