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   LSG Baden-Württemberg, 04.05.2011 - L 2 SO 5815/09   

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https://dejure.org/2011,18541
LSG Baden-Württemberg, 04.05.2011 - L 2 SO 5815/09 (https://dejure.org/2011,18541)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.05.2011 - L 2 SO 5815/09 (https://dejure.org/2011,18541)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - L 2 SO 5815/09 (https://dejure.org/2011,18541)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Umzug - Wechsel der örtlichen Zuständigkeit - Betreutes Wohnen iS von § 98 Abs 5 SGB 12

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreutes Wohnen im Sinne von § 98 Abs. 5 SGB XII setzt eine konzeptionelle Verknüpfung von Wohnung und ambulanter Betreuung voraus; Konzeptionelle Verknüpfung von Wohnung und ambulanter Betreuung als Voraussetzung für das Vorliegen von betreutes Wohnen im Sinne von § ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Voraussetzungen für betreutes Wohnen im Sinne von § 98 Abs. 5 SGB XII

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Aufwendungsersatz für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.05.2011 - L 2 SO 5815/09
    Darüber hinaus bestehe nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kein Anspruch auf Prozesszinsen (Urteil vom 28.10.2008, B 8 SO 23/07 R).
  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 10/10 R

    Anspruch auf Sozialhilfe; Erstattung der Aufwendungen zwischen örtlichem und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.05.2011 - L 2 SO 5815/09
    Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 03. Dezember 2009 (Az. B 8 SO 10/10 R, Rn. 12 m.w.N.) klargestellt, dass außerhalb vertraglicher Beziehungen - insbesondere bei Erstattungsstreitigkeiten wie vorliegend - es bei der ständigen Rechtsprechung verbleibt, wonach die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über Prozesszinsen auf öffentlich-rechtliche Forderungen aus dem Bereich des Sozialrechts nicht entsprechend anwendbar sind.
  • SG Heilbronn, 05.11.2009 - S 13 SO 494/08

    Sozialhilfe - Umzug eines behinderten Menschen in eigene Wohnung - Bezug von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.05.2011 - L 2 SO 5815/09
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vortrags der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten des SG (Az. S 13 SO 494/08 und S 4 SO 1252/07 ER), auf die vom Kläger beigezogenen Verwaltungsakten (4 Bände) und die Senatsakten Bezug genommen.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 2 SO 3461/13

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit -

    Die hiergegen eingelegten Berufungen des Beklagten und der früheren Beklagten Ziff. 2 waren nur hinsichtlich der Verurteilung zur Zahlung von Zinsen erfolgreich; im Übrigen wies der Senat mit Urteil vom 4. Mai 2011 (L 2 SO 5815/09) die Berufungen zurück.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten des SG (Aktenzeichen S 13 SO 494/08 und S 4 SO 1252/07 ER), auf die Akten des LSG (Aktenzeichen L 2 SO 5815/09 und L 2 SO 3461/13 ZVW) sowie auf die vom Kläger beigezogenen Verwaltungsakten (vier Bände) Bezug genommen.

  • LSG Bayern, 21.01.2016 - L 8 SO 235/14

    Kostenerstattung bei Leistungen des erstbefassten Rehabilitationsträgers trotz

    Das zu fordernde Konzept muss insbesondere auf die Erhaltung oder Verbesserung der Fähigkeit, sich selbstständig in der Wohnung zurecht zu finden, diese eigenverantwortlich sauber zu halten sowie den sozialen Umgang mit Mitbewohnern und anderen Mietern zu erlernen oder zu trainieren, abzielen, um dem Hilfebedürftigen zu ermöglichen, sich innerhalb und außerhalb der Wohnung möglichst selbstständig zu bewegen (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 4.5.2011 - L 2 SO 5815/09 -, Rn. 37, juris).
  • SG Düsseldorf, 07.10.2013 - S 22 SO 319/13

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Übernahme der Kosten für eine 24 Stunden

    Sie sieht ihre Auffassung bestätigt durch eine Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 04.05.2011 (Aktenzeichen L 2 SO 5815/09).

    Der Beigeladenen ist darin zuzustimmen, dass bei der von der Antragstellerin gewünschten Wohnform in einer privat angemieteten Wohnung, unterstützt durch die Assistenzleistungen von der Antragstellerin selbst eingestellter - ungeschulter - Personen, jedenfalls keine konzeptionelle Verknüpfung von Wohnen und Betreuung erkennbar ist (dies voraussetzend LSG Baden-Württemberg Urteil vom 04.05.2011 Aktenzeichen L 2 SO 5815/09 in Juris Randziffer 32).

  • SG Augsburg, 18.03.2015 - S 3 SO 150/13

    Ambulant betreutes Wohnen

    Das LSG Baden-Württemberg habe zur Auslegung des Begriffs "betreute Wohnmöglichkeit" eine Entscheidung getroffen (LSG Baden-Württemberg vom 04.05.2011, Aktenzeichen L 2 SO 5815/09).

    Auch das LSG Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 04.05.2011 (Aktenzeichen L 2 SO 5815/09) entschieden, dass der Schutz des § 98 Abs. 5 SGB XII nur auf solche Standorte bzw. Modelle zu erstrecken ist, in welchen Wohnung und ambulante Betreuung konzeptionell verknüpft sind, um einerseits einer uferlosen Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 98 Abs. 5 SGB XII entgegenzuwirken und andererseits den Schutz zielgerichtet auf die Standorte zu erstrecken, an denen ambulante Betreuungskonzepte als besondere, betreute Wohnform entwickelt und/oder gefördert worden sind bzw. noch werden.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2016 - L 8 SO 152/12
    Der Begriff des betreuten Wohnens werde nicht legal definiert, orientiere sich aber nach dem Verweis in § 54 Abs. 1 SGB XII an § 55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX. Nach den Urteilen des BSG vom 25. August 2011 (B 8 SO 7/10 R), des LSG Baden-Württemberg vom 4. Mai 2011 (L 2 SO 5815/09) und des LSG Berlin-Brandenburg vom 8. Oktober 2009 (L 15 SO 267/08) habe die Eingrenzung der Leistungsform des betreuten Wohnens anhand des Zweckes der Hilfen zu erfolgen, wobei die Hilfe sich nicht lediglich in einer medizinischen oder pflegerischen Behandlung erschöpfen dürfe, sondern Hauptzielrichtung der Leistungen eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sei.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2012 - L 20 SO 79/12

    Gewährung von Grundsicherungsleistungen und Erstattung der Kosten zur

    Hierzu bedarf es ungeachtet der in erster Linie rechtlichen Frage, ob der Begriff der "Wohnform" auch die bloße Nutzung eines ambulanten Pflegedienstes in einer selbst angemieteten - und damit in jeder Weise austauschbaren - Wohnung durch den betroffenen behinderten und/oder gebrechlichen Hilfebedürftigen erfasst (LSG-Württemberg, Urteil vom 04.05.2011 - L 2 SO 5815/09, Revision anhängig B 8 SO 16/11 R), im vorliegenden Fall weiterer tatsächlicher Feststellungen.
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