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   LSG Baden-Württemberg, 07.05.2008 - L 5 KR 6125/06   

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https://dejure.org/2008,11003
LSG Baden-Württemberg, 07.05.2008 - L 5 KR 6125/06 (https://dejure.org/2008,11003)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.05.2008 - L 5 KR 6125/06 (https://dejure.org/2008,11003)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - L 5 KR 6125/06 (https://dejure.org/2008,11003)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - Anfechtungsklage - Feststellungsklage - Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses - keine Verwaltungsaktqualität - kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis - keine Verletzung des Art 12 Abs 1 GG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Änderung des Hilfsmittelverzeichnisses durch Krankenkassen sind für Hersteller bindend

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Streichung von Untergruppen der Produktgruppe 32 (Therapeutische Bewegungsgeräte) des Hilfsmittelverzeichnisses; Möglichkeit der Einordnung der Streichung der Produktuntergruppen als Verwaltungsakt; Entscheidung der Spitzenverbände der gesetzlichen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • krankenkassen-direkt.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Änderung des Hilfsmittelverzeichnisses durch Kassen für Hersteller bindend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit von Klagen gegen und Verfassungsmäßigkeit der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • LSG Baden-Württemberg, 10.06.2005 - L 5 KR 5852/04

    Vorläufiger Rechtsschutz - Streichung der Produktgruppe 32 aus dem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.05.2008 - L 5 KR 6125/06
    Mit Beschluss vom 10.6.2005 (- L 5 KR 5852/04 ER-B -) wies der Senat die Beschwerde zurück.

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 10.6.2005 (im vorläufigen Rechtsschutzverfahren L 5 KR 5852/04 ER-B) entschieden, dass die Beklagten mit der Streichung der in Rede stehenden Produktuntergruppen und der darin enthaltenen Beschreibungen von Qualitätsstandards und medizinischen Anwendungsbereichen der jeweiligen Hilfsmittel gegenüber der Klägerin als Hilfsmittelherstellerin keine Regelung getroffen und damit keinen Verwaltungsakt (§ 31 SGB X), auch keine Allgemeinverfügung, erlassen haben.

    Hierfür wird auf die Gründe des unter den Beteiligten des vorliegenden Verfahrens ergangenen Senatsbeschlusses vom 10.6.2005 (a. a. O.) Bezug genommen.

    Die faktischen Auswirkungen, die mit der Aufnahme und Streichung von Untergruppen der in Rede stehenden Art auf die Erwerbsaussichten von Hilfsmittelherstellern verbunden sind, ändern daran nichts (vgl. Senatsbeschluss vom 10.6.2005, a. a. O. im vorläufigen Rechtsschutzverfahren).

    Der Senat hat dies in seinem im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ergangenen Beschluss vom 10.6.2005 (a. a. O. unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 18.5.2005, - L 5 KR 5853/04 ER-B -) ebenfalls entschieden; daran wird nach erneuter Prüfung festgehalten.

    Für die Berechnung des Streitwerts sind die Rechtsgrundsätze maßgeblich, die der Senat in seinem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 9.1.2006 (- L 5 KR 2412/05 - Streitwertfestsetzung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren L 5 KR 5852/04 ER-B) niedergelegt hat; hierauf wird Bezug genommen.

  • BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 21/99 R

    Voraussetzungen für die Aufnahme von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.05.2008 - L 5 KR 6125/06
    Das Bundessozialgericht habe in seinem Urteil vom 31.8.2000 (- B 3 KR 21/99 R -, SozR 3-2500 § 139 Nr. 1) ausgeführt, dass nur die Entscheidung der Spitzenverbände der Krankenkassen über die Aufnahme (Listung) eines (konkreten) Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis durch Verwaltungsakt vorgenommen werde.

    Die Beklagten hätten ihre hier streitige Entscheidung (Streichung von Untergruppen der Produktgruppe 32) im Ansatz auf das Urteil des BSG vom 30.8.2000 (- B 3 KR 21/99 R -) gestützt und angenommen, dass sich die Anforderungen an die Aufnahme von Produkten in das Hilfsmittelverzeichnis verschärft hätten und die evidenzbasierten Kriterien für die Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach den hierfür einschlägigen Richtlinien über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (BUB-Richtlinien) auch für die Bewertung des therapeutischen Nutzens von Hilfsmitteln maßgeblich seien.

    Davon abgesehen sei die Beklagte gar nicht berechtigt, in Anlehnung an das Urteil des BSG vom 31.8.2000 (- B 3 KR 21/99 R -, "Magnetodyn") überhaupt neue Studien nach der Evidenzstufe des § 9 Abs. 3 der BUB-Richtlinien zu verlangen.

    Hilfsmittelhersteller hätten Rechtsansprüche nur insoweit, als sie die Aufnahme ihres Produkts in das Verzeichnis verlangen könnten, wenn Funktionstauglichkeit, therapeutischer Nutzen und Qualität nachgewiesen seien (BSG, Urt. v. 31.8.2000, - B 3 KR 21/99 R -).

    § 139 Abs. 2 Satz 1 SGB V a.F. verlangte den Nachweis von Funktionstauglichkeit, therapeutischem Nutzen und Qualität des Hilfsmittels, die Regelungen in § 139 Abs. 4 und 5 SGB V n.F. haben diese grundlegenden Anforderungen aufgenommen und präzisiert (zum Verwaltungsaktcharakter von Entscheidungen über die Aufnahme von - einzelnen - Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis etwa BSG, Urt. v. 31.8.2000, - B 3 KR 21/99 R - Urt. v. 28.9.2006, - B 3 KR 28/05 R - LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.9.2005, - L 5 KR 35/02 -).

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 69/04 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Festlegung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.05.2008 - L 5 KR 6125/06
    Das BSG hat in seinem Urteil v. 31.5.2006 (- B 6 KA 69/04 -) im Übrigen entschieden, dass die Folgewirkungen, die von dem in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur häuslichen Krankenpflege (Krankenpflege-RL) festgelegten Leistungskatalog für die einzelnen Betreiber von Pflegediensten ausgehen, lediglich zu einem unvermeidbaren Reflex auf deren Berufsausübung führen, und zwar selbst dann, wenn der Ausschluss einzelner Maßnahmen aus dem Leistungskatalog zu nachteiligen wirtschaftlichen Auswirkungen, insbesondere zu einer Verringerung der Aussicht auf Gewinnmöglichkeiten im Wettbewerb führt.

    Nur in besonderen Ausnahmefällen kann Rechtsschutz gegen untergesetzliche Rechtsnormen im Wege der Feststellungsklage oder auch der Leistungsklage in Betracht kommen (zu den Voraussetzungen näher etwa. Meyer-Ladewig, SGG § 55 Rdnr. 10a ff. unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG; BSG, Urt. v. 31.5.2006, - B 6 KA 69/04 R -).

    Statthaft wäre eine solche Feststellungsklage indessen von vornherein nur dann, wenn sie das Betroffensein der Klägerin (in subjektiven Rechten, namentlich in Grundrechten) durch eine Rechtsnorm zum Gegenstand hätte (vgl. BSG, Urt. v. 31.5.2006, a. a. O.).

  • BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 28/05 R

    Krankenversicherung - Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.05.2008 - L 5 KR 6125/06
    Damit ist weder die Anfechtungs- noch die Feststellungsklage statthaft (§ 54 Abs. 1 bzw. § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG; zur Frage des Widerspruchsverfahrens in Fällen der vorliegenden Art BSG, Urt. .v. 28.9.2006, - B 3 KR 28/05 R -).

    § 139 Abs. 2 Satz 1 SGB V a.F. verlangte den Nachweis von Funktionstauglichkeit, therapeutischem Nutzen und Qualität des Hilfsmittels, die Regelungen in § 139 Abs. 4 und 5 SGB V n.F. haben diese grundlegenden Anforderungen aufgenommen und präzisiert (zum Verwaltungsaktcharakter von Entscheidungen über die Aufnahme von - einzelnen - Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis etwa BSG, Urt. v. 31.8.2000, - B 3 KR 21/99 R - Urt. v. 28.9.2006, - B 3 KR 28/05 R - LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.9.2005, - L 5 KR 35/02 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2005 - L 5 KR 35/02

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.05.2008 - L 5 KR 6125/06
    Das genannte Urteil habe nämlich eine von der vertragsärztlichen Versorgung ausgeschlossene Therapie (nichtinvasive Magnetfeldtherapie) betroffen und sei auf Hilfsmittel, die im Rahmen bereits geprüfter und anerkannter Behandlungsmethoden eingesetzt würden, von vornherein nicht anwendbar; das BSG habe dies im Urteil vom 16.9.2004 (- B 3 KR 20/04 - ; "C-Leg") bestätigt (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. V. 20.9.2005, - L 5 KR 35/02 -).

    § 139 Abs. 2 Satz 1 SGB V a.F. verlangte den Nachweis von Funktionstauglichkeit, therapeutischem Nutzen und Qualität des Hilfsmittels, die Regelungen in § 139 Abs. 4 und 5 SGB V n.F. haben diese grundlegenden Anforderungen aufgenommen und präzisiert (zum Verwaltungsaktcharakter von Entscheidungen über die Aufnahme von - einzelnen - Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis etwa BSG, Urt. v. 31.8.2000, - B 3 KR 21/99 R - Urt. v. 28.9.2006, - B 3 KR 28/05 R - LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.9.2005, - L 5 KR 35/02 -).

  • BSG, 24.11.2004 - B 3 KR 16/03 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Festbetrag - Klagebefugnis einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.05.2008 - L 5 KR 6125/06
    Die Auswirkungen auf deren Berufsausübung seien bloßer Reflex der auf das System der gesetzlichen Krankenversicherung bezogenen Regelung, aber kein Grundrechtseingriff (vgl. dazu auch BSG vom 24.11.2004, - B 3 KR 16/03 R -).

    Die Rechtsprechung zur Festbetragsregelung (etwa BSG, Urt. v. 24.11.2004, - B 3 KR 16/03 R -) sei insoweit nicht einschlägig.

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.05.2008 - L 5 KR 6125/06
    Das gehe aus dem Festbetragsurteil des BVerfG (vom 17.12.2002, - 1 BvL 28/95 -) klar hervor.
  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R

    Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.05.2008 - L 5 KR 6125/06
    Das genannte Urteil habe nämlich eine von der vertragsärztlichen Versorgung ausgeschlossene Therapie (nichtinvasive Magnetfeldtherapie) betroffen und sei auf Hilfsmittel, die im Rahmen bereits geprüfter und anerkannter Behandlungsmethoden eingesetzt würden, von vornherein nicht anwendbar; das BSG habe dies im Urteil vom 16.9.2004 (- B 3 KR 20/04 - ; "C-Leg") bestätigt (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. V. 20.9.2005, - L 5 KR 35/02 -).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.05.2008 - L 5 KR 6125/06
    Daran änderte auch die große praktische Bedeutung des Hilfsmittelverzeichnisses nichts (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urt. v. 26.1.1996, - 8 C 19/94 -, BVerwGE 100, 262 zu einer Feststellungsklage gegen einen kommunalen Mietspiegel).
  • BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Auslandsbehandlung hier: Manualtherapie

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.05.2008 - L 5 KR 6125/06
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 16.6.1999, - B 1 KR 4/98 R -) sei es nicht Aufgabe des MDS, Meta-Analysen - wie von der Klägerin gefordert - anzufertigen.
  • BSG, 13.01.1993 - 14a/6 RKa 67/91

    Zulässigkeit einer Klage - Kassenzahnarztrecht - Rechtsnormen - Unwirksamkeit

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 25/05 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel

  • BVerfG, 01.02.1973 - 1 BvR 426/72

    Verfassungsmäßigkeit des Zweiten Steuerberatungsänderungsgesetzes

  • BVerfG, 20.11.1997 - 1 BvR 2068/93
  • LSG Baden-Württemberg, 14.11.2018 - L 5 KA 3686/16

    Vertragsärztliche Versorgung - hausarztzentrierte Versorgung - vertraglich

    Interessentenklagen sind auch als Feststellungsklagen nicht zulässig, wobei dahinstehen mag, ob es ihnen schon am i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG feststellungsfähigen Rechtsverhältnis (dazu etwa NK-VwGO/Sodan § 43 Rdnr. 9, 14; Kopp/Schenke, VwGO § 43 Rdnr. 11; auch Senatsurteil vom 07.05.2008, - L 5 KR 6125/06 -, in juris Rdnr. 56 ff.; BSG, Urteil vom 20.12.2001, - B 4 RA 50/01 R -, in juris Rdnr. 28) oder an der Klagebefugnis (§ 54 Abs. 1 Satz 2 SGG in entsprechender Anwendung; dazu etwa NK-VwGO/Sodan § 42 Rdnr. 372 ff.; Roos/Warendorf, SGG § 55 Rdnr. 13 jeweils m.N. insb. zur Rspr.) fehlt.

    Der mit den Therapiehinweisen bewirkte Eingriff in die Marktposition des Arzneimittelherstellers stellt sich hier ebenfalls nicht als reflexhafte Fernwirkung ("Streuwirkung") der hoheitlichen Maßnahme dar, ist vielmehr wiederum deren zur Zielverwirklichung, der Durchsetzung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12 Abs. 1 SGB V) in der Arzneimittelversorgung der Versicherten, gewollte zwingende Folge (ähnlich auch die Fallgestaltung des Senatsurteils vom 07.05.2008, - L 5 KR 6125/06 -, in juris: Streichung von Hilfsmitteln aus dem Hilfsmittelverzeichnis).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.09.2008 - L 5 KR 1539/07

    Gewährung eines Hilfsmittels zum Festbetrag zur Erfüllung der Leistungspflicht

    Zum anderen handelt es sich bei den Festbeträgen nicht um bloße Richtwerte oder um rechtlich unverbindliche Orientierungshilfen oder von Sachkunde getragene Empfehlungen (zu Festlegungen des Hilfsmittelverzeichnisses etwa Senatsurteil vom 7.5.2008, - L 5 KR 6125/06 -), von denen im Einzelfall bei ausreichender (medizinischer) Begründung abgewichen werden kann.
  • LSG Thüringen, 28.03.2017 - L 6 KR 1809/13

    Krankenversicherung - Hilfsmittelverzeichnis - Voraussetzungen der Eingruppierung

    Dies ergebe sich auch bereits aus dem Wortlaut und der Systematik des § 139 SGB V. Soweit das Sozialgericht das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 7. Mai 2008 - Az.: L 5 KR 6125/06 zitiere, sei dort zu einem anderen Sachverhalt entschieden worden.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - L 5 KR 1303/09
    Hieran und - damit zusammenhängend (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 7.5.2008, - L 5 KR 6125/06 -) - an der Klagebefugnis der Klägerin bestehen keine Zweifel.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2009 - L 5 KR 867/07

    Erstattung der den einschlägigen Festbetrag übersteigenden Kosten für ein

    Zum anderen handelt es sich bei den Festbeträgen nicht um bloße Richtwerte oder um rechtlich unverbindliche Orientierungshilfen oder von Sachkunde getragene Empfehlungen (zu Festlegungen des Hilfsmittelverzeichnisses etwa Senatsurteil vom 7. Mai 2008, - L 5 KR 6125/06 -), von denen im Einzelfall bei ausreichender (medizinischer) Begründung abgewichen werden kann.
  • BSG, 29.01.2009 - B 3 KR 22/08 B
    Auf die Beschwerde der Klägerin wird die Revision gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 7. Mai 2008 - L 5 KR 6125/06 - wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.
  • LSG Baden-Württemberg, 10.11.2010 - L 3 AS 2612/10
    Zur Klärung abstrakter Rechtsfragen dürfen die Gerichte aber nicht angerufen werden (Keller, a.a.O., § 55 Rn. 5 m.w.N.); abstrakte Rechtsfragen sind nicht feststellungsfähig (Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 07.05.2008 - L 5 KR 6125/06 -, Rn. 56 m.w.N., zit. nach juris).
  • SG Lüneburg, 08.07.2009 - S 9 KR 35/06
    Zum anderen handelt es sich bei den Festbeträgen nicht um bloße Richtwerte oder um rechtlich unverbindliche Orientierungshilfen oder von Sach-kunde getragene Empfehlungen (zu Festlegungen des Hilfsmittelverzeichnisses etwa Senatsurteil vom 7.5.2008, - L 5 KR 6125/06 -), von denen im Einzelfall bei ausreichender (medizinischer) Begründung abgewichen werden kann.
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