Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 10.02.2011 - L 12 KO 4899/10 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,20218
LSG Baden-Württemberg, 10.02.2011 - L 12 KO 4899/10 B (https://dejure.org/2011,20218)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.02.2011 - L 12 KO 4899/10 B (https://dejure.org/2011,20218)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - L 12 KO 4899/10 B (https://dejure.org/2011,20218)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,20218) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung Dritter - sonstige Aufwendungen - Heranziehung zur Vorlage von Röntgenbildern zur Vorbereitung eines Gutachtens - Übernahme der Kosten der Digitalisierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zu den notwendigen Aufwendungen gehören auch die Kosten für die Digitalisierung "klassischer" Röntgenbilder eines Dritten bei Unzumutbarkeit der ersatzlosen Herausgabe der Originalbilder; Kosten für die Digitalisierung "klassischer" Röntgenbilder eines Dritten bei ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 08.09.2005 - 2 Ws 514/05

    Erstattung der Kosten in einem Ermittlungsverfahren zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.02.2011 - L 12 KO 4899/10
    Zwar trifft zu, dass ein Dritter die Mehrkosten selbst zu tragen hat, die dadurch entstanden sind, dass er die Unterlagen anstatt im Original auf andere Weise, etwa auf Mikrofiche archiviert hat, denn nach § 261 Handelsgesetzbuch besteht die Verpflichtung, soweit aufzubewahrende Unterlagen nicht im Original bereit gehalten werden, diese auf eigene Kosten auszudrucken bzw. zu kopieren (vgl. Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 8. September 2005 - 2 Ws 514/05 - wistra 2006, 73 zur Herausgabe von Bankunterlagen im Ermittlungsverfahren).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht