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   LSG Baden-Württemberg, 11.11.2011 - L 4 P 1629/10 KL   

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https://dejure.org/2011,23088
LSG Baden-Württemberg, 11.11.2011 - L 4 P 1629/10 KL (https://dejure.org/2011,23088)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.11.2011 - L 4 P 1629/10 KL (https://dejure.org/2011,23088)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. November 2011 - L 4 P 1629/10 KL (https://dejure.org/2011,23088)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegesatzverfahren - Festsetzung der leistungsgerechten Vergütung für stationäre Pflegeleistungen durch Schiedsspruch - Bemessung - Wagnis- und Risikozuschlag - Eigenkapitalzinsen - Entscheidung durch das LSG im ersten Rechtzug - örtliche ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Pflegevergütungen und der Entgelte für Unterkunft und Verpflegung eines Pflegeheims in der sozialen Pflegeversicherung; Berücksichtigung eines Risiko- und Wagniszuschlags sowie von Eigenkapitalzinsen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung der Pflegevergütungen und der Entgelte für Unterkunft und Verpflegung eines Pflegeheims in der sozialen Pflegeversicherung; Berücksichtigung eines Risiko- und Wagniszuschlags sowie von Eigenkapitalzinsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 343
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 29.01.2009 - B 3 P 7/08 R

    Soziale Pflegeversicherung - stationäre Pflegeeinrichtung - Vorliegen einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.11.2011 - L 4 P 1629/10
    Zur Begründung des Antrags führte die Klägerin aus, die von ihr für das U.-S. beantragten Pflegesätze entsprächen den vom Bundessozialgericht (BSG) mit den Urteilen vom 29. Januar 2009 (B 3 P 7/08 R = SozR 4-3300 § 85 Nr. 1 sowie B 3 P 6/08 R und B 3 P 9/08 R, beide in juris) aufgestellten Vorgaben.

    Nach dem Urteil des BSG vom 29. Januar 2009 (B 3 P 7/08 R, a.a.O.) hätten sie (die Kostenträger) substantiiert auf Unschlüssigkeiten im eigenen Vorbringen der Klägerin hinzuweisen.

    Insoweit vertrete das BSG in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass Ansätze für das zu tragende Unternehmerrisiko sowie die Verzinsung des Eigenkapitals zu den wirtschaftlich angemessenen Kalkulationsgrößen gehörten (BSG, Urteile vom 14. Dezember 2000 - B 3 P 19/00 R - SozR 3-3300 § 85 Nr. 1, vom 29. Januar 2009 - B 3 P 7/08 R -, a.a.O. sowie vom 17. Dezember 2009 - B 3 P 3/08 R - SozR 4-3300 § 89 Nr. 2).

    Die angestellten Erwägungen müssen, damit sie auf ihre sachliche Richtigkeit sowie auf ihre Plausibilität und Vertretbarkeit hin geprüft werden können, im Schiedsspruch genannt werden oder jedenfalls für die Beteiligten und das Gericht deutlich gemacht sein, so dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar ist und dies von den Beteiligten sowie dem Gericht nachvollzogen werden kann (zum Ganzen unter b) bis e): BSG, Urteil vom 29. Januar 2009 - B 3 P 7/08 R - a.a.O.).

    Soweit ggf. besondere Versorgungsaufträge bestehen, kann auch ein über den jeweiligen Stadt- oder Landkreis hinausgehender Vergleich mit entsprechendem Versorgungsauftrag erfolgen (vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 2009 - B 3 P 7/08 R - a.a.O. Rn. 37).

  • BSG, 14.12.2000 - B 3 P 19/00 R

    Überprüfung von Verwaltungsakten in der Pflegeversicherung, Rückwirkung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.11.2011 - L 4 P 1629/10
    Insoweit vertrete das BSG in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass Ansätze für das zu tragende Unternehmerrisiko sowie die Verzinsung des Eigenkapitals zu den wirtschaftlich angemessenen Kalkulationsgrößen gehörten (BSG, Urteile vom 14. Dezember 2000 - B 3 P 19/00 R - SozR 3-3300 § 85 Nr. 1, vom 29. Januar 2009 - B 3 P 7/08 R -, a.a.O. sowie vom 17. Dezember 2009 - B 3 P 3/08 R - SozR 4-3300 § 89 Nr. 2).
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 P 3/08 R

    Der Schiedsspruch einer Schiedsperson zur Vergütung von Leistungen der häuslichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.11.2011 - L 4 P 1629/10
    Insoweit vertrete das BSG in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass Ansätze für das zu tragende Unternehmerrisiko sowie die Verzinsung des Eigenkapitals zu den wirtschaftlich angemessenen Kalkulationsgrößen gehörten (BSG, Urteile vom 14. Dezember 2000 - B 3 P 19/00 R - SozR 3-3300 § 85 Nr. 1, vom 29. Januar 2009 - B 3 P 7/08 R -, a.a.O. sowie vom 17. Dezember 2009 - B 3 P 3/08 R - SozR 4-3300 § 89 Nr. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2010 - L 4 P 4532/08

    Gerichtliche Überprüfung der Festsetzung von Pflegesätzen für stationäre

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.11.2011 - L 4 P 1629/10
    Erachtet die Beklagte die vom Heimträger vorgelegte Kalkulation mit den prospektiven Gestehungskosten für plausibel, darf sie keine pauschalen Abzüge machen (vgl. Urteil des Senats vom 05. März 2010 - L 4 P 4532/08 KL - S. 28, in juris Rn. 75).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.2011 - L 4 P 1221/10

    Soziale Pflegeversicherung - Festsetzung der leistungsgerechten Vergütung für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.11.2011 - L 4 P 1629/10
    Zwar hat die Beklagte im Schiedsverfahren 65/09, dessen Schiedsspruch Gegenstand des am selben Tag vom Senat mündlich verhandelten Klageverfahrens L 4 P 1221/10 KL gewesen ist, eine Eigenkapitalverzinsung zugesprochen, obgleich auch der dortige Heimträger diese erst nach Anrufung durch die Beklagte geltend gemacht hatte.
  • BSG, 29.01.2009 - B 3 P 6/08 R

    Berechnung der leistungsgerechten Vergütung von Pflegeheimen und ambulanten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.11.2011 - L 4 P 1629/10
    Zur Begründung des Antrags führte die Klägerin aus, die von ihr für das U.-S. beantragten Pflegesätze entsprächen den vom Bundessozialgericht (BSG) mit den Urteilen vom 29. Januar 2009 (B 3 P 7/08 R = SozR 4-3300 § 85 Nr. 1 sowie B 3 P 6/08 R und B 3 P 9/08 R, beide in juris) aufgestellten Vorgaben.
  • LSG Baden-Württemberg, 07.12.2007 - L 4 P 721/07

    Festsetzung der Pflegesätze durch die Schiedsstelle - Überschreitung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.11.2011 - L 4 P 1629/10
    Die Beklagte hätte die Liste so nicht verwenden dürfen und entweder die Kostenträger zu weiterem Vortrag auffordern (vgl. dazu bereits Urteil des erkennenden Senats vom 07. Dezember 2007 - L 4 P 721/07 -. in juris Rn. 74) oder eine Beweislastentscheidung treffen müssen.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2013 - L 4 P 758/11

    Soziale Pflegeversicherung - Festsetzung der leistungsgerechten Vergütung für

    Im Hinblick auf die durch das PQsG und das PflegeWEG erfolgten Gesetzesänderungen, die spätestens mit dem PQsG Ansätze zu stärker ausdifferenzierten Pflegevergütungen eingeführt haben, hat das BSG in seinen Urteilen vom 29. Januar 2009 (a.a.O.), denen der Senat folgt (z.B. zuletzt Urteil vom 11. November 2011 - L 4 P 1629/10 KL - in juris), seine Rechtsprechung teilweise aufgegeben.

    Die angestellten Erwägungen müssen, damit sie auf ihre sachliche Richtigkeit sowie auf ihre Plausibilität und Vertretbarkeit hin geprüft werden können, im Schiedsspruch genannt werden oder jedenfalls für die Beteiligten und das Gericht deutlich gemacht sein, so dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar ist und dies von den Beteiligten sowie dem Gericht nachvollzogen werden kann (zum Ganzen unter b) bis e): BSG, Urteil vom 29. Januar 2009 - B 3 P 7/08 R - a.a.O. und zuletzt z.B. Urteil des Senats vom 11. November 2011 - L 4 P 1629/10 KL - a.a.O.).

    Hierzu sieht sich der Senat veranlasst, weil das BSG die Revision gegen das Urteil des Senats vom 11. November 2011 (L 4 P 1629/10 KL) zugelassen hat, die dortige Klägerin die Revision eingelegt hat (B 3 P 2/12 R) und sich insbesondere im Hinblick auf die Frage der Berücksichtigung der Verzinsung von Eigenmitteln oder Betriebsmittelkrediten dieselben Rechtsfragen stellen können.

  • LSG Baden-Württemberg, 19.06.2015 - L 4 P 1544/14

    Soziale Pflegeversicherung - Festsetzung der Vergütung stationärer

    Mit ihrer gegen diesen Schiedsspruch zum Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg erhobenen Klage (L 4 P 1629/10 KL) wandte sich die Klägerin zu 2) gegen die pauschalen Kürzungen und begehrte weiter den Ansatz eines Wagnis- und Risikozuschlags, der zwischen 2, 5 v.H. und 5 v.H. betragen müsse.
  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.2011 - L 4 P 1221/10
    Schließlich ist auch nicht zu beanstanden, dass die Beklagte im Schiedsverfahren 71/09, dessen Schiedsspruch Gegenstand des am selben Tag vom Senat mündlich verhandelten Klageverfahrens L 4 P 1629/10 KL gewesen ist, eine Eigenkapitalverzinsung u.a. abgelehnt mit der Begründung hat, der dortige Heimträger habe hierüber mit den Kostenträger nicht verhandelt.
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