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   LSG Baden-Württemberg, 14.10.2016 - L 4 R 2840/16 B   

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https://dejure.org/2016,47752
LSG Baden-Württemberg, 14.10.2016 - L 4 R 2840/16 B (https://dejure.org/2016,47752)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.10.2016 - L 4 R 2840/16 B (https://dejure.org/2016,47752)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Oktober 2016 - L 4 R 2840/16 B (https://dejure.org/2016,47752)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im Rechtsstreit um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente im sozialgerichtlichen Verfahren; Zeitpunkt für die Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussichten

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 73a Abs 1 S 1 SGG, § 114 Abs 1 ZPO
    Sozialgerichtliches Verfahren - PKH - hinreichenden Erfolgsaussichten - maßgeblicher Zeitpunkt: Bewilligungsreife des PKH-Antrages - Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse - Befragung behandelnder Ärzte als sachverständige Zeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 73a; ZPO § 114
    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im Rechtsstreit um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente im sozialgerichtlichen Verfahren; Zeitpunkt für die Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussichten

  • rechtsportal.de

    SGG § 73a; ZPO § 114
    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im Rechtsstreit um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11

    Zu den Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren - Befugnis des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.10.2016 - L 4 R 2840/16
    Die Anforderungen an die Erfolgsaussichten dürfen nicht überspannt werden, jedoch darf PKH unter diesem Gesichtspunkt bereits dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss des Zweiten Senats vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - juris, Rn. 26; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2012 - 1 BvR 2869/11 - juris, Rn. 13; Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Beschluss vom 5. Januar 1994 - 1 A 14/92 - juris, Rn. 3; Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Januar 2007 - L 10 B 1195/06 AS PKH - juris, Rn. 4; Verwaltungsgerichtshof [VGH] Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Juli 2007 - 10 S 961/07 - juris, Rn. 3).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG auch einer Besserstellung der Unbemittelten gegenüber Bemittelten entgegensteht (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. November 2009 - 1 BvR 2455/08 - juris, Rn. 9; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2010 - 1 BvR 1974/08 - juris, Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Dezember 2011 - 1 BvR 2735/11 - juris, Rn. 7; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2012 - 1 BvR 2869/11 - juris, Rn. 13).

    Bei der Anforderung von Befundberichten der behandelnden Ärzte handelt es sich noch nicht um eine Beweisaufnahme im engeren Sinne, sondern die Einholung von Äußerungen der behandelnden Ärzte dient allein dazu, den klägerischen Vortrag zu substantiieren und schlüssig zu machen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2012 - 1 BvR 2869/11 - juris, Rn. 20; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Mai 2014 - L 11 R 2360/14 B - juris, Rn. 21).

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.10.2016 - L 4 R 2840/16
    Dabei ist keine vollständige Gleichheit Unbemittelter, sondern nur eine weitgehende Angleichung geboten (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. Januar 1959 - 1 BvR 154/55 - juris, Rn. 22 f.;BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - juris, Rn. 23, 25; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 2310/06 - juris, Rn. 35).

    Vergleichsperson ist derjenige Bemittelte, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/98 - juris, Rn. 25; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 2310/06 - juris, Rn. 35).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.10.2016 - L 4 R 2840/16
    Die Anforderungen an die Erfolgsaussichten dürfen nicht überspannt werden, jedoch darf PKH unter diesem Gesichtspunkt bereits dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss des Zweiten Senats vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - juris, Rn. 26; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2012 - 1 BvR 2869/11 - juris, Rn. 13; Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Beschluss vom 5. Januar 1994 - 1 A 14/92 - juris, Rn. 3; Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Januar 2007 - L 10 B 1195/06 AS PKH - juris, Rn. 4; Verwaltungsgerichtshof [VGH] Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Juli 2007 - 10 S 961/07 - juris, Rn. 3).

    Dabei ist keine vollständige Gleichheit Unbemittelter, sondern nur eine weitgehende Angleichung geboten (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. Januar 1959 - 1 BvR 154/55 - juris, Rn. 22 f.;BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - juris, Rn. 23, 25; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 2310/06 - juris, Rn. 35).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2007 - L 10 B 1195/06

    Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussicht; Unterkunftskosten; Teilbarkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.10.2016 - L 4 R 2840/16
    Die Anforderungen an die Erfolgsaussichten dürfen nicht überspannt werden, jedoch darf PKH unter diesem Gesichtspunkt bereits dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss des Zweiten Senats vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - juris, Rn. 26; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2012 - 1 BvR 2869/11 - juris, Rn. 13; Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Beschluss vom 5. Januar 1994 - 1 A 14/92 - juris, Rn. 3; Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Januar 2007 - L 10 B 1195/06 AS PKH - juris, Rn. 4; Verwaltungsgerichtshof [VGH] Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Juli 2007 - 10 S 961/07 - juris, Rn. 3).

    Im Verfahren über die Bewilligung von PKH ist bezüglich der Erfolgsaussichten in der Hauptsache eine summarische Prüfung geboten (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Dezember 2006 - 1 BvR 2236/06 - juris, Rn. 13; Bundesgerichtshof [BGH], Beschluss vom 14. Dezember 2006 - IX ZR 164/05 - juris, Rn. 1; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. März 2006 - L 7 SO 96/06 PKH-B - juris, Rn. 5;LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Januar 2007 - L 10 B 1195/06 AS PKH - juris, Rn. 4).

  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.10.2016 - L 4 R 2840/16
    Hierzu können - unter besonderer Berücksichtigung der jeweiligen Einzelfallumstände beispielsweise Einäugigkeit, Einarmigkeit und Einschränkungen der Arm- und Handbeweglichkeit sowie besondere Schwierigkeiten hinsichtlich der Gewöhnung und Anpassung an einen neuen Arbeitsplatz zählen (vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 2012 - B 5 R 68/11 R - juris, Rn. 28 m.w.N.).
  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R

    Eingeschränkte Wegefähigkeit - Angebot von Leistungen zur beruflichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.10.2016 - L 4 R 2840/16
    Das BSG hat dieses Vermögen nur dann für gegeben erachtet, wenn es dem Versicherten möglich ist, Entfernungen von über 500 Metern zu Fuß zurückzulegen, weil davon auszugehen ist, dass derartige Wegstrecken üblicherweise erforderlich sind, um Arbeitsstellen oder Haltestellen eines öffentlichen Verkehrsmittels zu erreichen (zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 73/90 - juris, Rn. 16 ff.; Urteil vom 12. Dezember 2011 - B 13 R 21/10 R - juris, Rn. 21 f.; Urteil vom 12. Dezember 2011 - B 13 R 79/11 R - juris, Rn. 19 f.).
  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 21/10 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.10.2016 - L 4 R 2840/16
    Das BSG hat dieses Vermögen nur dann für gegeben erachtet, wenn es dem Versicherten möglich ist, Entfernungen von über 500 Metern zu Fuß zurückzulegen, weil davon auszugehen ist, dass derartige Wegstrecken üblicherweise erforderlich sind, um Arbeitsstellen oder Haltestellen eines öffentlichen Verkehrsmittels zu erreichen (zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 73/90 - juris, Rn. 16 ff.; Urteil vom 12. Dezember 2011 - B 13 R 21/10 R - juris, Rn. 21 f.; Urteil vom 12. Dezember 2011 - B 13 R 79/11 R - juris, Rn. 19 f.).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.10.2016 - L 4 R 2840/16
    Das BSG hat dieses Vermögen nur dann für gegeben erachtet, wenn es dem Versicherten möglich ist, Entfernungen von über 500 Metern zu Fuß zurückzulegen, weil davon auszugehen ist, dass derartige Wegstrecken üblicherweise erforderlich sind, um Arbeitsstellen oder Haltestellen eines öffentlichen Verkehrsmittels zu erreichen (zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 73/90 - juris, Rn. 16 ff.; Urteil vom 12. Dezember 2011 - B 13 R 21/10 R - juris, Rn. 21 f.; Urteil vom 12. Dezember 2011 - B 13 R 79/11 R - juris, Rn. 19 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2014 - L 4 R 4797/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines Antrags nach § 109 SGG -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.10.2016 - L 4 R 2840/16
    In einem solchen Fall kann der Arbeitsmarkt selbst bei einem noch vorhandenen sechsstündigen Leistungsvermögen ausnahmsweise als verschlossen gelten (siehe - auch zum Folgenden - etwa Urteil des Senats vom 21. November 2014 - L 4 R 4797/13 - nicht veröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.05.2014 - L 11 R 2360/14

    Prozesskostenhilfegesuch - Schlüssigkeit der Klage - hinreichende Erfolgsaussicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.10.2016 - L 4 R 2840/16
    Bei der Anforderung von Befundberichten der behandelnden Ärzte handelt es sich noch nicht um eine Beweisaufnahme im engeren Sinne, sondern die Einholung von Äußerungen der behandelnden Ärzte dient allein dazu, den klägerischen Vortrag zu substantiieren und schlüssig zu machen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2012 - 1 BvR 2869/11 - juris, Rn. 20; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Mai 2014 - L 11 R 2360/14 B - juris, Rn. 21).
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

  • BVerfG, 02.09.2010 - 1 BvR 1974/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Beratungshilfe wegen

  • BGH, 18.11.2009 - XII ZB 152/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme bei bereits zuvor

  • BVerfG, 14.12.2006 - 1 BvR 2236/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe zur

  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10

    Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Kürzung einer

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

  • BVerfG, 14.12.2011 - 1 BvR 2735/11

    Versagung von Beratungshilfe für Beantragung einer Erwerbsminderungsrente

  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 164/05

    Ablehnung der Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde betreffend

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2007 - 10 S 961/07

    Versagung der Fahrerlaubnis bei fehlendem Nachweis der Kraftfahreignung infolge

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2014 - L 11 R 4217/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Beschwerdeverfahren -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2006 - L 7 SO 96/06
  • LSG Baden-Württemberg, 06.03.2017 - L 7 SO 3426/16
    Grundsätzlich ist dann, wenn eine Beweiserhebung durch Zeugenvernehmung notwendig ist, von hinreichenden Erfolgsaussichten auszugehen (vgl. zur Abgrenzung aber LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Oktober 2016 - L 4 R 2840/16 B - juris Rdnr. 37).

    Damit hat die Klägerin ihre finanziellen Verhältnisse indes nicht glaubhaft gemacht, denn die Angabe, keinerlei Einkommen zu haben, also "von nichts" zu leben, ist nicht plausibel (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Oktober 2016 - L 4 R 2840/16 B - juris Rdnr. 28), zumal die Klägerin angegeben hat, Wohnkosten in Höhe von monatlich 580, 00 Euro und Belastungen durch Medikamentenkosten in Höhe von 120, 00 Euro monatlich zu haben.

  • LSG Baden-Württemberg, 09.05.2022 - L 3 AS 1216/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Prozesskostenhilfeantrag -

    Genügt ein PKH-Antrag nicht diesen Erfordernissen des § 117 ZPO, ist er nicht bewilligungsreif (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Nichtannahmebeschluss vom 14.04.2010 - 1 BvR 362/10, juris Rn. 15; vgl. auch: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.10.2016 - L 4 R 2840/16 B, juris Rn. 25; Sächsisches LSG, Beschluss vom 18.05.2015 - L 3 BK 15/13 B PKH, juris Rn. 22).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.02.2017 - L 7 SO 4113/16
    Da die hinreichenden Erfolgsaussichten erst mit Beschwerdeeinlegung am 9. November 2016 schlüssig dargelegt wurden (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfG, Beschluss vom 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 - juris Rdnr. 15; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Oktober 2016 - L 4 R 2840/16 B - juris Rdnr. 25 m.w.N.), war die Prozesskostenhilfe erst ab diesem Zeitpunkt zu bewilligen.
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