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   LSG Baden-Württemberg, 14.11.2017 - L 9 R 1825/17   

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https://dejure.org/2017,96021
LSG Baden-Württemberg, 14.11.2017 - L 9 R 1825/17 (https://dejure.org/2017,96021)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.11.2017 - L 9 R 1825/17 (https://dejure.org/2017,96021)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. November 2017 - L 9 R 1825/17 (https://dejure.org/2017,96021)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.11.2017 - L 9 R 1825/17
    Da die Vorschrift des § 46 Abs. 2a SGB VI bewusst den entsprechenden Vorschriften in der gesetzlichen Unfallversicherung und der Kriegsopferversorgung nachgebildet ist, kann an die bisherige Rechtsprechung des BSG zum Begriff der "besonderen Umstände" in diesen Bestimmungen angeknüpft werden (BSG, Urteil vom 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R -, SozR 4-2600 § 46 Nr. 6).

    Litt der Versicherte zum Zeitpunkt der Eheschließung offenkundig bereits an einer lebensbedrohlichen Krankheit mit ungünstiger Verlaufsprognose, ist in der Regel der Ausnahmetatbestand des § 46 Abs. 2a SGB VI nicht erfüllt (BSG, Urteil vom 05.05.2009 a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.2012 - L 11 R 392/11 -, juris).

    Dementsprechend steigt mit dem Grad der Lebensbedrohlichkeit einer Krankheit und dem Grad der Offenkundigkeit zugleich der Grad des Zweifels an dem Vorliegen solcher vom hinterbliebenen Ehegatten zu beweisenden besonderen Umstände, die von diesem für die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe bei einem Versterben des versicherten Ehegatten innerhalb eines Jahres nach Eheschließung angeführt werden (BSG, Urteil vom 05.05.2009, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, a.a.O.).

  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84

    Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.11.2017 - L 9 R 1825/17
    Die Widerlegung einer gesetzlichen Vermutung erfordert gemäß § 202 SGG i.V.m. § 292 der Zivilprozessordnung den vollen Beweis des Gegenteils (so schon zu § 38 Abs. 2 Bundesversorgungsgesetz: Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 03.09.1986 - 9a RV 8/84 -, SozR 3100 § 38 Nr. 5).

    Der gesetzlich nicht näher definierte Begriff der "besonderen Umstände" gemäß § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Beurteilung der richterlichen Kontrolle unterliegt (BSG, Urteil vom 03.09.1986 - 9a RV 8/84 -).

    Eine solche Pflegeehe kann nicht ohne Weiteres mit einer Versorgungsehe gleichgesetzt werden (BSG, Urteil vom 03.09.1986 - 9a RV 8/84 - Rn. 18, juris; Steiner, SGb 2015, 589, 593).

  • LSG Hessen, 17.11.2006 - L 5 R 19/06
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.11.2017 - L 9 R 1825/17
    Es bestand deshalb weder für die Klägerin noch für den Versicherten eine Notwendigkeit, allein aus diesem Grund die Ehe einzugehen (vgl. zum ähnlich gelagerten Vorbringen, durch die Heirat besser Auskunftsrechte gegenüber Ärzten zu erlangen, Hessisches LSG, Urteil vom 17.11.2006 - L 5 R 19/06 - Rn. 47, juris).

    Zum einen darf das Versorgungsniveau des Hinterbliebenen vor der Eheschließung nur in gradueller Hinsicht von Bedeutung sein, da ansonsten allein dieses entscheidend für die Anwendbarkeit des Ausschlusstatbestandes wäre (Hessisches LSG, Urteil vom 17.11.2006 - L 5 R 19/06 -, Rn. 45, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2012 - L 11 R 392/11

    Rente wegen Todes - Witwenrente - Bestätigung der widerlegbaren Vermutung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.11.2017 - L 9 R 1825/17
    Litt der Versicherte zum Zeitpunkt der Eheschließung offenkundig bereits an einer lebensbedrohlichen Krankheit mit ungünstiger Verlaufsprognose, ist in der Regel der Ausnahmetatbestand des § 46 Abs. 2a SGB VI nicht erfüllt (BSG, Urteil vom 05.05.2009 a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.2012 - L 11 R 392/11 -, juris).

    Lediglich abstrakte Pläne zur Heirat ohne entsprechende Vorbereitungen und ohne definitiv ins Auge gefassten Termin reichen nicht aus, um einen bereits vor dem Bekanntwerden der lebensbedrohlichen Erkrankung gefassten Heiratsentschluss annehmen zu können (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.2012 - L 11 R 392/11 -).

  • LSG Bayern, 13.07.2011 - L 19 R 498/09

    Versorgungsehe, Krankheit, Versicherter, Eheschließung, Nottrauung, Witwenrente

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.11.2017 - L 9 R 1825/17
    Denn auch die nachvollziehbare Hoffnung auf Genesung schließt das Wissen um eine tödliche Erkrankung nicht aus (vgl. hierzu auch Bayrisches LSG, Urteil vom 13.07.2011 L 19 R 498/09 -, juris).
  • BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R

    Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.11.2017 - L 9 R 1825/17
    Eine Tatsache ist erst bewiesen, wenn alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon oder einen so hohen Grad der Wahrscheinlichkeit zu begründen, dass kein vernünftiger Mensch noch zweifelt (BSG, Urteil vom 06.02.2003 - B 7 AL 12/02 R -, juris m.w.N.; BSG, Urteil vom 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R -, SozR 3-3900 § 15 Nr. 3 m.w.N.).
  • LSG Hessen, 16.09.2014 - L 2 R 140/13

    Nach nur 7 Monaten Ehe keine Witwerrente

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.11.2017 - L 9 R 1825/17
    Langjährige Heiratsabsichten können nur dann die Vermutung der Versorgungsehe widerlegen, wenn sie hinreichend konkret sind und sich als die konsequente Verwirklichung einer schon vor Bekanntwerden der Erkrankung gefassten Heiratsabsicht darstellen (Hes-sisches LSG, Urteil vom 16.09.2014 - L 2 R 140/13 - Bayerisches LSG, Urteil vom 23.07.2003 - L 2 U 360/01 - und vom 20.02.2013 - L 1 R 304/11 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.06.2010 - L 11 R 1116/08 - jeweils in juris).
  • LSG Bayern, 20.02.2013 - L 1 R 304/11

    Ein besonderer, gegen eine Versorgungsehe sprechender Umstand liegt nicht darin,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.11.2017 - L 9 R 1825/17
    Langjährige Heiratsabsichten können nur dann die Vermutung der Versorgungsehe widerlegen, wenn sie hinreichend konkret sind und sich als die konsequente Verwirklichung einer schon vor Bekanntwerden der Erkrankung gefassten Heiratsabsicht darstellen (Hes-sisches LSG, Urteil vom 16.09.2014 - L 2 R 140/13 - Bayerisches LSG, Urteil vom 23.07.2003 - L 2 U 360/01 - und vom 20.02.2013 - L 1 R 304/11 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.06.2010 - L 11 R 1116/08 - jeweils in juris).
  • BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 12/02 R

    Richterliche Überzeugung - volle richterliche Überzeugung - Grad der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.11.2017 - L 9 R 1825/17
    Eine Tatsache ist erst bewiesen, wenn alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon oder einen so hohen Grad der Wahrscheinlichkeit zu begründen, dass kein vernünftiger Mensch noch zweifelt (BSG, Urteil vom 06.02.2003 - B 7 AL 12/02 R -, juris m.w.N.; BSG, Urteil vom 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R -, SozR 3-3900 § 15 Nr. 3 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.04.2011 - L 13 R 203/11

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.11.2017 - L 9 R 1825/17
    Damit kann von einer "Versorgungsehe" bereits dann gesprochen werden, wenn der Hinterbliebene mit solchen privatrechtlichen (z.B. erbrechtlichen, privatversicherungsrechtlichen), sozialrechtlichen oder sonstigen (z.B. öffentlich-rechtlichen, versorgungsrechtlichen) Ansprüchen ausgestattet werden soll, dass dieser nach dem Tod des Versicherten - zumindest in geringem Grad - finanziell versorgt ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.04.2011 - L 13 R 203/11 -, juris).
  • LSG Bayern, 23.07.2003 - L 2 U 360/01

    Anspruch auf Witwenrente; Ausschluss des Anspruchs bei Eheschließung erst nach

  • LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 11 R 1116/08
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