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   LSG Baden-Württemberg, 14.11.2018 - L 5 KA 3686/16   

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https://dejure.org/2018,38063
LSG Baden-Württemberg, 14.11.2018 - L 5 KA 3686/16 (https://dejure.org/2018,38063)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.11.2018 - L 5 KA 3686/16 (https://dejure.org/2018,38063)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. November 2018 - L 5 KA 3686/16 (https://dejure.org/2018,38063)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 73b SGB 5, § 85 SGB 5, § 87 Abs 1 SGB 5, § 95 Abs 3 S 1 SGB 5, Abschn 32.2 EBM-Ä 2008
    Vertragsärztliche Versorgung - hausarztzentrierte Versorgung - vertraglich festgelegte Pflicht der teilnehmenden Ärzte zur Selbsterbringung von Allgemeinlaborleistungen - kein Eingriff in Statusrechte bzw Berufsausübungsfreiheit der Laborärzte - sozialgerichtliches ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB V § 95 Abs. 3 S. 1; GG Art. 12 Abs. 1
    Verlagerung von Laboruntersuchungen von der fachärztlichen in die hausarztzentrierte Versorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 21/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage, Unwirksamkeit des Überweisungsverbotes für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.11.2018 - L 5 KA 3686/16
    Sie habe, unbeschadet der Notwendigkeit zur Entscheidung über die Gültigkeit von als Rechtsnormen einzustufenden HzV-Vertragsregelungen, ein konkretes Rechtsverhältnis zum Gegenstand (vgl. dazu auch Bundessozialgericht , Urteil vom 20.03.1996, - 6 RKa 21/95 -, in juris Rdnr. 12).

    Auf die gerichtliche Klärung der maßgeblichen Streitfragen in einem Abrechnungsstreit (Anfechtungsklage gegen einen Honorarbescheid) dürfe man sie nicht verweisen, weil dies die HzV-vertragswidrige Ausstellung von Überweisungen durch einen HzV-Arzt voraussetzen würde (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 20.03.1996, a.a.O. Rdnr. 13).

    Es beschneide im Rahmen eines unzulässigen Vertrags zu Lasten Dritter (vgl. auch § 57 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch : Zustimmungspflicht bei in Rechte Dritter eingreifenden sozialrechtlichen Verwaltungsverträgen) ohne ausreichende Rechtsgrundlage mittelbar das vertragsärztliche (Zulassungsstatus-)Recht der Laborärzte auf uneingeschränkte Teilnahme an der vertragsärztlichen (laborärztlichen) Versorgung; dass sich das Überweisungs- und Abrechnungsverbot (unmittelbar) an die HzV-Ärzte richte, sei unerheblich (vgl. BSG, Urteil vom 20.03.1996, a.a.O. Rdnr. 15).

    Das Urteil des BSG vom 20.03.1996 (a.a.O.) betreffe eine andere Fallgestaltung.

    Anders als in der dem Urteil des BSG vom 20.03.1996 (a.a.O.) zugrundeliegenden Fallgestaltung stehe nicht die Anwendung bzw. Anwendbarkeit einer Rechtsnorm auf einen bestimmten Sachverhalt und eine daraus folgende Rechtsbeziehung zwischen den Beteiligten in Rede.

    Diese ist durch das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) geschützt (vgl. nur etwa BSG, Urteil vom 20.03.1996, - 6 RKa 21/95 -, in juris Rdnr. 17, 21).

    Die vorliegende Fallgestaltung ist nach Auffassung des Senats mit den Fallgestaltungen, die den Urteilen des BSG vom 20.03.1996 (- 6 RKa 21/95 -, in juris) und vom 31.05.2006 (- B 6 KA 13/05 R -, in juris) zugrunde liegen, nicht vergleichbar.

    Das BSG-Urteil vom 20.03.1996 (a.a.O.) hat ein bundesmantelvertragliches Überweisungsverbot für Basislaboruntersuchungen ("O-I-Labor", Teil B Kapitel O Abschnitt I des seinerzeit geltenden EBM), das BSG-Urteil vom 31.05.2006 (a.a.O.) hat Therapiehinweise zum wirtschaftlichen Einsatz bestimmter Arzneimittel (Wirkstoff Clopidogrel als Thrombozytenaggregationshemmer; Arzneimittel Plavix) zum Gegenstand.

  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.11.2018 - L 5 KA 3686/16
    Bloße Veränderungen sozialer oder wirtschaftlicher Bedingungen der Berufsausübung als reflexhafte Fernwirkungen ("Streuwirkungen") hoheitlicher Maßnahmen, zumal solcher Maßnahmen, die sich an Dritte und nicht an den Grundrechtsträger richten, genügen nicht (BVerfG, Beschluss vom 21.03.2018, - 1 BvF 1/13 -, in juris Rdnr. 28 und Beschluss vom 31.08.2009, - 1 BvR 3275/07 -, in juris Rdnr. 11; auch Senatsurteil vom 09.12.2009, - L 5 KA 2164/08 -, in juris Rdnr. 94).

    Die im HzV-Vertrag als öffentlich-rechtlichem Vertrag (u.a.) durch die Beklagte zu 5) als gesetzlicher Krankenkasse im Rahmen konsensualen Staatshandelns vereinbarten Regelungen zur Selbsterbringung von Leistungen des Allgemeinlabors durch HzV-Ärzte kommen gleichwohl, nicht anders als imperatives oder informatives Staatshandeln (zu behördlichen Warnungen oder Empfehlungen etwa BVerfG, Beschluss vom 21.03.2018, - 1 BvF 1/13 -, in juris Rdnr. 28), als hoheitliche Eingriffe in das Grundrecht der Kläger aus Art. 12 Abs. 1 GG in Betracht.

    Anderes käme nur in Betracht, wenn die in Rede stehenden HzV-Vertragsregelungen direkt auf die Marktbedingungen der Kläger (in der vertragsärztlichen Leistungserbringung) zielen würden, indem sie die Grundlagen der Entscheidungen am Markt (die Entscheidung der HzV-Ärzte zur Selbsterbringung der Leistungen des Allgemeinlabors) zweckgerichtet beeinflussen und so die Markt- und Wettbewerbsbedingungen zum wirtschaftlichen Nachteil der Kläger verändern würden (BVerfG, Beschluss vom 21.03.2018, a.a.O. Rdnr. 28 zu staatlichem Informationshandeln als funktionellem Eingriffsäquivalent).

  • BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 29/02 R

    Vertragszahnarzt - Klage auf Genehmigung einer zahnprothetischen Behandlung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.11.2018 - L 5 KA 3686/16
    Schließlich seien die Kläger nicht in (Zulassungsstatus-)Rechten, sondern nur "rechtsreflexhaft" in wirtschaftlichen Interessen betroffen (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 25.03.2003, - B 1 KR 29/02 R -, in juris).

    Durch das Bestehen oder Nichtbestehen des Drittrechtsverhältnisses muss der Rechtsbereich des Klägers direkt oder indirekt beeinflusst werden, wobei rechtlich geschützte Interessen berührt sein müssen; bloße Reflexwirkungen, etwa in Gestalt wirtschaftlicher Auswirkungen, genügen nicht (BSG, Urteil vom 25.03.2003, - B 1 KR 29/02 R -, in juris Rdnr. 13; Urteil vom 02.08.2001, - B 7 AL 18/00 R -, in juris Rdnr. 11).

    Eine rechtliche Betroffenheit in diesem Sinne ist regelmäßig zu verneinen, wenn derjenige, der die Feststellung betreibt, nicht berechtigt wäre, die Regelung des zwischen Dritten bestehenden Rechtsverhältnisses selbst zu beantragen oder anzufechten (BSG, Urteil vom 25.03.2003, a.a.O.).

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.11.2018 - L 5 KA 3686/16
    Die vorliegende Fallgestaltung ist nach Auffassung des Senats mit den Fallgestaltungen, die den Urteilen des BSG vom 20.03.1996 (- 6 RKa 21/95 -, in juris) und vom 31.05.2006 (- B 6 KA 13/05 R -, in juris) zugrunde liegen, nicht vergleichbar.

    Das BSG-Urteil vom 20.03.1996 (a.a.O.) hat ein bundesmantelvertragliches Überweisungsverbot für Basislaboruntersuchungen ("O-I-Labor", Teil B Kapitel O Abschnitt I des seinerzeit geltenden EBM), das BSG-Urteil vom 31.05.2006 (a.a.O.) hat Therapiehinweise zum wirtschaftlichen Einsatz bestimmter Arzneimittel (Wirkstoff Clopidogrel als Thrombozytenaggregationshemmer; Arzneimittel Plavix) zum Gegenstand.

  • LSG Baden-Württemberg, 07.05.2008 - L 5 KR 6125/06

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - Anfechtungsklage -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.11.2018 - L 5 KA 3686/16
    Interessentenklagen sind auch als Feststellungsklagen nicht zulässig, wobei dahinstehen mag, ob es ihnen schon am i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG feststellungsfähigen Rechtsverhältnis (dazu etwa NK-VwGO/Sodan § 43 Rdnr. 9, 14; Kopp/Schenke, VwGO § 43 Rdnr. 11; auch Senatsurteil vom 07.05.2008, - L 5 KR 6125/06 -, in juris Rdnr. 56 ff.; BSG, Urteil vom 20.12.2001, - B 4 RA 50/01 R -, in juris Rdnr. 28) oder an der Klagebefugnis (§ 54 Abs. 1 Satz 2 SGG in entsprechender Anwendung; dazu etwa NK-VwGO/Sodan § 42 Rdnr. 372 ff.; Roos/Warendorf, SGG § 55 Rdnr. 13 jeweils m.N. insb. zur Rspr.) fehlt.

    Der mit den Therapiehinweisen bewirkte Eingriff in die Marktposition des Arzneimittelherstellers stellt sich hier ebenfalls nicht als reflexhafte Fernwirkung ("Streuwirkung") der hoheitlichen Maßnahme dar, ist vielmehr wiederum deren zur Zielverwirklichung, der Durchsetzung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12 Abs. 1 SGB V) in der Arzneimittelversorgung der Versicherten, gewollte zwingende Folge (ähnlich auch die Fallgestaltung des Senatsurteils vom 07.05.2008, - L 5 KR 6125/06 -, in juris: Streichung von Hilfsmitteln aus dem Hilfsmittelverzeichnis).

  • BSG, 02.08.2001 - B 7 AL 18/00 R

    Klage auf Feststellung des Bestehen oder Nichtbestehens eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.11.2018 - L 5 KA 3686/16
    Ihr fehle es am Feststellungsinteresse (bzw. an der Klagebefugnis), da eine Rechtsbetroffenheit (wie dargelegt) nicht vorliege (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 02.08.2001, - B 7 AL 18/00 R -, in juris).

    Durch das Bestehen oder Nichtbestehen des Drittrechtsverhältnisses muss der Rechtsbereich des Klägers direkt oder indirekt beeinflusst werden, wobei rechtlich geschützte Interessen berührt sein müssen; bloße Reflexwirkungen, etwa in Gestalt wirtschaftlicher Auswirkungen, genügen nicht (BSG, Urteil vom 25.03.2003, - B 1 KR 29/02 R -, in juris Rdnr. 13; Urteil vom 02.08.2001, - B 7 AL 18/00 R -, in juris Rdnr. 11).

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.11.2018 - L 5 KA 3686/16
    Sollte es bei den Klägern gleichwohl zu Umsatzrückgängen kommen, wäre das rechtlich unbeachtlich (vgl. Bundesverfassungsgericht , Urteil vom 17.08.2004, - 1 BvR 378/00 - BSG, Urteil vom 11.10.2006, - B 6 KA 48/05 R -, beide in juris).
  • BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2233/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des elektronischen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.11.2018 - L 5 KA 3686/16
    Im Übrigen würde die auf der Grundlage des § 73b SGB V durch öffentlich-rechtlichen HzV-Vertrag vereinbarte (grundsätzliche) Pflicht der HzV-Ärzte zur Selbsterbringung der Leistungen des Allgemeinlabors für die Kläger eine rechtlich zulässige, namentlich verhältnismäßige Berufsausübungsregelung (Art. 12 Abs. 1 GG, dazu nur etwa BVerfG Beschluss vom 20.12.2017, - 1 BvR 2233/17 -, in juris Rdnr. 11) darstellen.
  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 46/05 R

    Laborärzte - keine Verletzung in ihren Rechten durch Neuregelung der Vergütung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.11.2018 - L 5 KA 3686/16
    Im Urteil vom 11.10.2006 (- B 6 KA 46/05 R -, in juris: u.a. Wirtschaftlichkeitsbonus bei von Allgemeinärzten selbst erbrachten Laborleistungen) hat das BSG die Frage eines Grundrechtseingriffs infolge der Lenkungstendenz des Wirtschaftlichkeitsbonus offengelassen (a.a.O. Rdnr. 23).
  • BSG, 14.05.2014 - B 6 KA 29/13 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) - Mitwirkung der Interessenvertretung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.11.2018 - L 5 KA 3686/16
    Da diese Regelungen (wie dargelegt) Rechtsnormen nicht darstellen, kommt eine ausnahmsweise zulässige atypische Feststellungsklage ("heimliche Normenkontrolle durch Feststellungsklage", Hufen, Verwaltungsprozessrecht § 18 Rdnr. 8; dazu auch Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG § 55 Rdnr. 10b ff. m.w.N.; BSG, Urteil vom 14.05.2014, - B 6 KA 29/13 R -, in juris Rdnr. 11) nicht in Betracht.
  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 48/05 R

    Zulässigkeit der Neuregelung der Vergütung von Laborleistungen ab 1.7.1999 in der

  • BSG, 14.09.2006 - B 6 KA 24/06 B

    Kostenfestsetzung bei Wahlanfechtungsklagen im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R

    Rahmenvertrag für die Erbringung vertragsärztlich verordneter

  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 32.94

    Nebentätigkeitsgenehmigung - § 43 VwGO, Erfordernis einer Klagebefugnis für die

  • BVerfG, 31.08.2009 - 1 BvR 3275/07

    Versagung der Bestimmung als "Zollflugplatz" stellt Eingriff in die

  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 50/01 R

    Anfechtungsklage - Leistungsklage - Verpflichtungsklage - Feststellungsklage -

  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2009 - L 5 KA 2164/08
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2022 - L 5 KR 3774/19
    Für die Zulässigkeit von Feststellungsklagen, die auf sog. Drittrechtsverhältnisse gerichtet sind, gelten allerdings erhöhte Anforderungen (vgl. Senatsurteil vom 14.11.2018 - L 5 KA 3686/16 -, in juris, Rn. 34).
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