Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 15.10.2007 - L 2 SO 4175/07 ER-B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14529
LSG Baden-Württemberg, 15.10.2007 - L 2 SO 4175/07 ER-B (https://dejure.org/2007,14529)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.10.2007 - L 2 SO 4175/07 ER-B (https://dejure.org/2007,14529)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Oktober 2007 - L 2 SO 4175/07 ER-B (https://dejure.org/2007,14529)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,14529) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Einkommenseinsatz nach § 92a SGB 12 - Berechnung des angemessenen Kostenanteils - Ermessen - Rechtsanwendung - Spezialnorm

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Höhe von Sozialhilfe in der Form der Hilfe zum Lebensunterhalt; Geltendmachung der Verpflichtung zur Kostenübernahme für eine Heimunterbringung nach einem erlittenen Schlaganfall im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Zulässigkeit einer einstweiligen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2007 - L 2 SO 4175/07
    Das ist dann der Fall, wenn dem Ast ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht vom 25. Oktober 1988 in BVerfGE 79, 69/74, vom 19. Oktober 1997 BVerfGE 46, 166/179 und vom 22. November 2002 in NJW 2003, 1236; Niese!, Der Sozialgerichtsprozess, 4. Aufl, RdNr 643).

    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Ast zu entscheiden (vgl. BVerfG vom 12. Mai 2005 und vom 22. November 2002 aaO).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2007 - L 2 SO 4175/07
    An das Vor liegen des Anordnungsgrundes sind weniger strenge Anforderungen zu stellen, wenn bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage im vom BVerfG vorgegebenen Umfang (BVerfG vom 12.05.2005 in Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927, NDV-RD 2005, 59) das Obsiegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich ist.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2007 - L 2 SO 4175/07
    Das ist dann der Fall, wenn dem Ast ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht vom 25. Oktober 1988 in BVerfGE 79, 69/74, vom 19. Oktober 1997 BVerfGE 46, 166/179 und vom 22. November 2002 in NJW 2003, 1236; Niese!, Der Sozialgerichtsprozess, 4. Aufl, RdNr 643).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2007 - L 2 SO 4175/07
    Das ist dann der Fall, wenn dem Ast ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht vom 25. Oktober 1988 in BVerfGE 79, 69/74, vom 19. Oktober 1997 BVerfGE 46, 166/179 und vom 22. November 2002 in NJW 2003, 1236; Niese!, Der Sozialgerichtsprozess, 4. Aufl, RdNr 643).
  • SG Karlsruhe, 29.01.2009 - S 4 SO 5201/07

    Sozialhilfe - Kostenbeitrag bei vollstationärer Pflege - erweiterte Hilfe gem §

    Dies werde auch in der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (L 2 SO 4175/07 ER-B) so gesehen.

    Hierzu ergibt sich aus der Gesetzesbegründung (Bundestag-Drucksdache 16/2711 zu Art. 1 Nr. 16) und der dazu bisher ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Oktober 2007, L 2 SO 4175/07 ER-B, JURIS, Rn. 13, zustimmend: Ruschmeier, Kostenbeitragsberechnung bei Einsatzgemeinschaften in der stationären Hilfe nach dem SGB XII - Divergenzen in der Umsetzung des § 92a SGB XII, ZfF, 2008, 265 ; Lücking, in Hauck/Noftz, SGB XII, Kommentar, Loseblatt, 2008, § 92a Rn. 5), dass mit der Änderung dem Grundsatz der Gleichbehandlung Rechnung getragen wird und damit die sich aus dem bisherigen Recht (§ 82 Abs. 4 SGB XII) ergebende Privilegierung der zu Hause lebenden und überwiegend vom Heimbewohner unterhaltenen (Ehe-)Partner beseitigt worden ist.

  • SG Karlsruhe, 28.05.2009 - S 4 SO 6021/07

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Kostenbeitrag für stationär untergebrachten

    Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drucksache 16/2711) ebenso wie nach der bisher ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Oktober 2007, L 2 SO 4175/07 ER-B, JURIS, Rn. 13, zustimmend: Ruschmeier, Kostenbeitragsberechnung bei Einsatzgemeinschaften in der stationären Hilfe nach dem SGB XII - Divergenzen in der Umsetzung des § 92a SGB XII, ZfF, 2008, 265 ; Lücking, in Hauck/Noftz, SGB XII, Kommentar, Loseblatt, 2008, § 92a Rn. 5) begrenzt Abs. 1 die Heranziehung zu den Kosten der erbrachten Leistungen auf die tatsächlich vorliegenden Einsparungen für den Lebensunterhalt, wenn eine Person in einer stationären Einrichtung lebt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2011 - L 12 SO 136/10

    Sozialhilfe

    Bezüglich der Berechnungsmodalitäten werde verwiesen auf einen Aufsatz von Rene Ruschmeier (ZfF 12/2008, S. 265 ff.) und einen Beschluss des LSG Stuttgart vom 15.10.2007 (L 2 SO 4175/07 ER B).
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.06.2011 - L 9 SO 25/09

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - Zweifel an Hilfebedürftigkeit -

    Zwar ist der Beklagten zuzustimmen, dass bei der Bedarfsberechnung nicht der Ehemann der Klägerin sein gesamtes Einkommen zum Bestreiten seines Lebensunterhalts bzw. der Heimkosten verbrauchen darf, sondern dass aus dem Rechtsgedanken von § 82 Abs. 4 SGB XII in der Geltung bis zum 6. Dezember 2006 bzw. ab 7. Dezember 2006 von § 92a SGB XII zu entnehmen ist, dass aus dem Einkommen des Ehepartners zunächst einmal der Lebensunterhalt des in der Wohnung verbleibenden Partners zu bestreiten ist (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 28. Juni 2005 - L 11 B 249/05 SO - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Oktober 2007 - L 2 SO 4175/07 ER B - Adolf in Linhardt/Adolf, Kommentar zum SGB XII, § 92a Rdn. 16; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, Kommentar zum SGB XII, 3. Aufl. 2010, § 92a Rdn. 1, 7; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 9. März 2011 - L 9 SO 17/10 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht