Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 16.02.2022 - L 2 SO 2228/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 53 Abs 1 S 1 SGB 12 vom 27.12.2003, § 54 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 12 vom 27.12.2003, § 75 Abs 3 S 1 SGB 12 vom 27.12.2003
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Internatsunterbringung - Beitritt des Sozialhilfeträgers zur zivilrechtlichen Schuld des Leistungsberechtigten gegenüber dem Einrichtungsträger - rückwirkender Abschluss eines Heimvertrags - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII ; Anforderungen an die Übernahme der Kosten für die stationäre Unterbringung in einem Internat bei einem erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossenen Heimvertrag
Kurzfassungen/Presse (2)
- juraforum.de (Kurzinformation)
Für behindertes Kind auch rückwirkend Heimvertrag möglich
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Reutlingen, 19.06.2020 - S 5 SO 3625/16
- LSG Baden-Württemberg, 16.02.2022 - L 2 SO 2228/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 10/12 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenübernahme für eine systemische …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.02.2022 - L 2 SO 2228/20
Dabei hat die Frage, ob der Besuch einer bestimmten Schule die für ein behindertes Kind angemessene Schulbildung vermittelt, nicht der Sozialhilfeträger zu beurteilen, dies würde zu einer unzulässigen inzidenten Prüfung der Entscheidung der Schulbehörde über die Erfüllung der Schulbesuchspflicht durch den Sozialhilfeträger im Rahmen der §§ 53 ff. SGB XII führen (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 10/12 R -, SozR 4-1500 § 130 Nr. 4).Der Sozialhilfeträger ist an die Entscheidung der Schulverwaltung über die Erfüllung der Schulpflicht eines behinderten Kindes in einer Schule bzw. über eine bestimmte Schulart gebunden (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2013, a.a.O.).
- BSG, 13.07.2017 - B 8 SO 1/16 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Heimunterbringung - Zuständigkeitsprüfung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.02.2022 - L 2 SO 2228/20
Die Kosten bei einer stationären Unterbringung sind bei einem erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossenen, aber auf den tatsächlichen Beginn der Heimunterbringung rückwirkenden Heimvertrag auch für den in der Vergangenheit, vor dem Vertragsabschluss liegenden Zeitraum zu übernehmen (vergleiche BSG Urteil vom 13. Juli 2017 - B 8 SO 1/16 R - juris Rn. 32).Aus den diesbezüglich maßgeblichen Vorschriften des WBVG ergibt sich kein Verbot des rückwirkenden Vertragsschlusses (vgl. dazu BSG, Urteil vom 13. Juli 2017 - B 8 SO 1/16 R -, juris Rn. 32).