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   LSG Baden-Württemberg, 16.07.2009 - L 13 AL 2074/0826.2.2008   

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https://dejure.org/2009,33785
LSG Baden-Württemberg, 16.07.2009 - L 13 AL 2074/0826.2.2008 (https://dejure.org/2009,33785)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.07.2009 - L 13 AL 2074/0826.2.2008 (https://dejure.org/2009,33785)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - L 13 AL 2074/0826.2.2008 (https://dejure.org/2009,33785)
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  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 82/76

    Berechnung von Arbeitslosengeld (Alg) und Unterhaltsgeld (Uhg) - Erweiterung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2009 - L 13 AL 2074/0826.2.2008
    Entgegen dem eindeutigen, genau die Konstellation des Klägers erfassenden Wortlaut des Gesetzes kann eine teleologische Reduktion nur vorgenommen werden, wenn die immanente Teleologie des Gesetzes eine Einschränkung bedarf, das Gesetz einen anderen Sinn und Zweck verfolgt hatte (BSGE 45, 49, 56; Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 6. Auflage, Seite 377, 391 ff.).
  • LSG Bayern, 30.04.2008 - L 10 AL 360/07

    Höhe des Gründungszuschusses - Bemessung nach zuletzt bezogenem Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2009 - L 13 AL 2074/0826.2.2008
    Der Kläger hat keinen Anspruch auf Berechnung des Gründungszuschusses nach dem Leistungssatz des Alg in Höhe von 43, 86 Euro täglich (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. April 2008, L 10 AL 360/07 - juris, Petzold in Hauck/Noftz, § 58 SGB 3 Rn. 5).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2007 - L 16 AL 437/07

    Bestehen eines Anspruchs auf Zahlung von Überbrückungsgeld neben einem Anspruch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2009 - L 13 AL 2074/0826.2.2008
    Er kann sich auch nicht auf den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch berufen, da eine Ersetzung von tatsächlichen Umständen, denen gestaltende Entscheidungen des Klägers zugrunde liegen, nicht möglich ist (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. November 2007, L 16 AL 437/07 - juris).
  • Drs-Bund, 06.04.2006 - BT-Drs 16/1196
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2009 - L 13 AL 2074/0826.2.2008
    Der Wortlaut des § 58 SGB III stellt vielmehr auf den tatsächlich bezogenen Betrag ab; auch in den Materialien zu § 58 SGB III heißt es, geförderte Personen erhielten einen Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe ihres zuletzt bezogenen Alg - und einen monatlichen Betrag in Höhe von 300, 00 Euro zur sozialen Absicherung - (BT-Drucks 16/1196 Seite 31 zu § 58).
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