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   LSG Baden-Württemberg, 17.07.2012 - L 11 R 1582/10   

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https://dejure.org/2012,20654
LSG Baden-Württemberg, 17.07.2012 - L 11 R 1582/10 (https://dejure.org/2012,20654)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.07.2012 - L 11 R 1582/10 (https://dejure.org/2012,20654)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Juli 2012 - L 11 R 1582/10 (https://dejure.org/2012,20654)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Verjährung - Hemmung - Ausdehnung des Prüfungszeitraumes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachforderung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung; Hemmung der Verjährung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachforderung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung; Hemmung der Verjährung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.07.2012 - L 11 R 1582/10
    Sie sollen insbesondere nicht eine Schutzfunktion gegenüber Arbeitgebern erfüllen oder diesen gar "Entlastung" erteilen (BSG 14.07.2004, B 12 KR 1/04 R, SozR 4-2400 § 22 Nr. 2).

    Die Prüfbehörden sind bei Arbeitgeberprüfungen nach § 28p SGB IV auch in kleinen Betrieben zu einer vollständigen Überprüfung der versicherungsrechtlichen Verhältnisse aller Versicherten nicht verpflichtet (BSG 14.07.2004, B 12 KR 1/04 R, BSGE 93, 119).

    Im Zweifelsfall hätte im Übrigen sowohl der Kläger als Arbeitgeber als auch die Beigeladene zu 1) als Arbeitnehmerin die Möglichkeit gehabt, nach § 28h Abs. 2 Satz 1 SGB IV rechtzeitig eine Entscheidung der Einzugsstelle durch Verwaltungsakt herbeizuführen, an den die Versicherungsträger gebunden sind (BSG 14.07.2004, B 12 KR 1/04 R, SozR 4-2400 § 22 Nr. 2; BSG 29.07.2003, B 12 AL 1/02 R, SozR 4-2400 § 27 Nr. 1 mwN).

  • BSG, 27.07.2011 - B 12 R 16/09 R

    Sozialversicherungspflicht - Fahrlehrerausbildung - Geltung der Grundsätze einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.07.2012 - L 11 R 1582/10
    Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch im Sozialversicherungsrecht anerkannt (stRspr, zuletzt BSG 27.07.2011, B 12 R 16/09 R, juris, mwN ) .

    Solche, die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BSG 27.07.2011, B 12 R 16/09 R, juris, mwN).

    Es widerspräche aber der gesetzgeberischen Wertung, entgegen dem durch § 28p Abs. 1 Satz 1 Halbs 2 SGB IV angeordneten vierjährigen Prüfungsturnus bereits eine zeitnahe Geltendmachung von Nachforderungen aufgrund einer fristgerecht durchgeführten Prüfung ohne Weiteres als verspätetet anzusehen (BSG 27.07.2011, B 12 R 16/09 R, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.03.2012 - L 11 KR 4952/10

    Krankenversicherung - Betriebsprüfung - Rechtsmäßigkeit der Beitragsnacherhebung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.07.2012 - L 11 R 1582/10
    Über die Rechtsfolgen des § 76 Abs. 2 SGB IV ist deshalb nur außerhalb der Prüfung der Rechtmäßigkeit von Beitragsbescheiden zu entscheiden (Urteile des Senats vom 13.03.2012, L 11 KR 4952/10 und 20.04.2010, L 11 KR 5269/08, juris; BSG 21.10.1999, B 11/10 R 8/98 R, SozR 3 - 4100 § 186 b Nr. 1).

    Darin liegt keine Störung des sog Äquivalenzprinzips (dazu ausführlich: Urteil des Senats vom 13.03.2012, L 11 KR 4952/10).

  • SG Leipzig, 18.01.2007 - S 8 KR 377/05

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Zurückweisung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.07.2012 - L 11 R 1582/10
    Ergänzend hat der Kläger auf ein Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 18.01.2007 verwiesen (S 8 KR 377/05).

    Das vom Kläger angeführte Urteil des Sozialgericht Leipzig vom 18.01.2007 (S 8 KR 377/05, juris) trägt seine Argumentation nicht.

  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R

    Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.07.2012 - L 11 R 1582/10
    Im Zweifelsfall hätte im Übrigen sowohl der Kläger als Arbeitgeber als auch die Beigeladene zu 1) als Arbeitnehmerin die Möglichkeit gehabt, nach § 28h Abs. 2 Satz 1 SGB IV rechtzeitig eine Entscheidung der Einzugsstelle durch Verwaltungsakt herbeizuführen, an den die Versicherungsträger gebunden sind (BSG 14.07.2004, B 12 KR 1/04 R, SozR 4-2400 § 22 Nr. 2; BSG 29.07.2003, B 12 AL 1/02 R, SozR 4-2400 § 27 Nr. 1 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 5 R 1004/10
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.07.2012 - L 11 R 1582/10
    Nur wenn im Nachforderungsbescheid ausdrücklich eine Einzelfallregelung dahingehend getroffen wird, dass es mit der verfügten Nachforderung für den Prüfzeitraum sein Bewenden haben und eine weitere Nachforderung nicht stattfinden soll, kann anderes gelten (LSG Baden-Württemberg 13.04.2011, L 5 R 1004/10, juris).Dies gilt auch in kleinen Betrieben.
  • BSG, 27.07.2011 - B 12 R 19/09 R

    Rentenversicherung - Beitragsforderung für versicherungspflichtige selbstständige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.07.2012 - L 11 R 1582/10
    Denn nur eine nach außen erkennbare Tätigkeit der Behörde kann eine Hemmung der Verjährungsfrist bewirken (zur hemmenden Wirkung eines Verwaltungsverfahrens allgemein: BSG 27.07.2011, B 12 R 19/09 R, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2005 - L 11 R 1766/05

    Sozialversicherung - Beitragspflicht von Überstundenvergütungen - laufendes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.07.2012 - L 11 R 1582/10
    Allein eine Unterlassung kann kein Verwirkungshandeln begründen, sondern nur dann, wenn der Schuldner das Nichtstun des Gläubigers nach den Umständen als bewusst und planmäßig betrachten durfte (so auch Urteile des Senats vom 03.02.2004, L 11 KR 1160/04 und vom 20.09.2005, L 11 R 1766/05).
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.07.2012 - L 11 R 1582/10
    Die Verwirkung setzt als Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung voraus, dass der Berechtigte die Ausübung seines Rechts während eines längeren Zeitraums unterlassen hat und weitere besondere Umstände hinzutreten, die nach den Besonderheiten des Einzelfalls und des in Betracht kommenden Rechtsgebiets das verspätete Geltendmachen des Rechts nach Treu und Glauben dem Verpflichteten gegenüber als illoyal erscheinen lassen (hierzu ausführlich BSG 01.07.2010, B 13 R 67/09 R, juris).
  • BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 3/02 R

    Rentenversicherung - Entscheidung über Versicherungspflicht - Einzugsstelle -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.07.2012 - L 11 R 1582/10
    Die Zuständigkeit der Einzugsstelle - und demgemäß auch die Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers - ist aus Gründen der Rechtssicherheit auch anzuwenden, wenn es wie hier um die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe nur in einem der genannten Sozialversicherungszweige geht (BSG 23.09.2003, B 12 RA 3/02 R, SozR 4-2400 § 28h Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2019 - L 4 KR 259/16
    keinen Vertrauenstatbestand auf ausbleibende Beitragsnachforderungen (zitiert wird: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2012 - L 11 R 1582/10 -, juris).

    Das - von der Beklagten insoweit zitierte - Landessozialgericht (LSG) führt deshalb für den dortigen Fall zutreffend aus (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2012 - L 11 R 1582/10 -, Rn. 29 juris):.

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