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   LSG Baden-Württemberg, 20.10.2015 - L 13 AS 4522/13   

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https://dejure.org/2015,30467
LSG Baden-Württemberg, 20.10.2015 - L 13 AS 4522/13 (https://dejure.org/2015,30467)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.10.2015 - L 13 AS 4522/13 (https://dejure.org/2015,30467)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Oktober 2015 - L 13 AS 4522/13 (https://dejure.org/2015,30467)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - Absetzung der Versicherungspauschale - Beiträge für eine nur in Baden-Württemberg angebotene Zusatzversicherung zur privaten Schülerunfallversicherung für einen Minderjährigen - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Abziehbarkeit einer Versicherungspauschale vom Einkommen für eine freiwillige Schülerzusatzversicherung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 11b Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 2, § 6 Abs 1 Nr 2 AlgIIV 2008
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - Absetzung der Versicherungspauschale - Beiträge für eine nur in Baden-Württemberg angebotene Zusatzversicherung zur privaten Schülerunfallversicherung für einen Minderjährigen - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Abziehbarkeit einer Versicherungspauschale vom Einkommen für eine freiwillige Schülerzusatzversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Absetzung der Beiträge für Zusatzversicherung zur privaten Schülerunfallversicherung für einen Minderjährigen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Monatlich 30 Euro mehr Hartz-IV durch 1-Euro-Schülerzusatzversicherung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Monatlich 30 EUR mehr Hartz-IV durch 1-Euro-Schülerversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 192
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 139/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Bestimmung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2015 - L 13 AS 4522/13
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat zur Bestimmung der grundsicherungsrechtlichen Angemessenheit einer privaten Unfallversicherung für Kinder und Jugendliche dargelegt (vgl. BSG, Urteil vom 16. Februar 2012, B 4 AS 89/11 R in Anschluss an und Fortführung von BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 13/08 R; BSG, Urteil vom 10. Mai 2011 - B 4 AS 139/10 R, jeweils in Juris), dass sie davon abhängt, ob eine solche Vorsorgeaufwendung üblicherweise von Beziehern von Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze getätigt wird oder die individuellen Lebensverhältnisse den Abschluss einer derartigen Versicherung bedingen.

    Ebenfalls unschädlich ist, wenn es sich um eine "Paketversicherung" handelt, sofern diese einen selbständigen, ausschließlich auf das Kind bezogenen Anteil enthält, für den Versicherungsbeiträge aufzubringen sind (vgl. Engelhaupt a.a.O; Striebinger in Gagel, SGB II/SGB III, § 11b SGB II Rz 17, Stand 53. EL 2014; BSG 10.5. 2011 - B 4 AS 139/10 R Rz 24 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 38 ).

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R

    Sozialhilfe - Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung bzw

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2015 - L 13 AS 4522/13
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat zur Bestimmung der grundsicherungsrechtlichen Angemessenheit einer privaten Unfallversicherung für Kinder und Jugendliche dargelegt (vgl. BSG, Urteil vom 16. Februar 2012, B 4 AS 89/11 R in Anschluss an und Fortführung von BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 13/08 R; BSG, Urteil vom 10. Mai 2011 - B 4 AS 139/10 R, jeweils in Juris), dass sie davon abhängt, ob eine solche Vorsorgeaufwendung üblicherweise von Beziehern von Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze getätigt wird oder die individuellen Lebensverhältnisse den Abschluss einer derartigen Versicherung bedingen.
  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2015 - L 13 AS 4522/13
    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 4. Juni 2014, B 14 AS 30/13 R, Juris, dargelegt, dass das SGB II eine allgemeine Bagatellgrenze nicht vorsehe, anerkannt worden sei in der Rechtsprechung des BSG das gesetzgeberische Ziel, die Auszahlung von Bagatellbeträgen zu vermeiden.
  • BSG, 16.02.2012 - B 4 AS 89/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2015 - L 13 AS 4522/13
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat zur Bestimmung der grundsicherungsrechtlichen Angemessenheit einer privaten Unfallversicherung für Kinder und Jugendliche dargelegt (vgl. BSG, Urteil vom 16. Februar 2012, B 4 AS 89/11 R in Anschluss an und Fortführung von BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 13/08 R; BSG, Urteil vom 10. Mai 2011 - B 4 AS 139/10 R, jeweils in Juris), dass sie davon abhängt, ob eine solche Vorsorgeaufwendung üblicherweise von Beziehern von Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze getätigt wird oder die individuellen Lebensverhältnisse den Abschluss einer derartigen Versicherung bedingen.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2015 - L 13 AS 3773/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung -

    Auch für den geringfügigen Beitrag zur baden-württembergischen Schülerzusatzversicherung ist der Pauschalbetrag von 30 EUR monatlich nach § 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB II i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Alg II-V vom Einkommen des Minderjährigen abzusetzen (vgl. Urteil des Senats v. 20.10.2015, L 13 AS 4522/13 in Juris).

    Der Senat hat den Beteiligten in einem anderen Verfahren beigezogene Unterlagen betreffend die Schüler-Zusatzversicherung zur Kenntnis gegeben und ihnen sein Urteil vom 20. Oktober 2015, L 13 AS 4522/13, zur Kenntnis übersandt.

    Die Voraussetzungen für den Abzug der Versicherungspauschale liegen mit der von den Berufungsklägern abgeschlossenen Schüler-Zusatzversicherung, wie der Senat bereits mit Urteil vom 20. Oktober 2015, Az L 13 AS 4522/13, in Juris, entschieden hat und woran er festhält, vor.

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