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   LSG Baden-Württemberg, 21.08.2002 - L 5 AL 3215/01   

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https://dejure.org/2002,15992
LSG Baden-Württemberg, 21.08.2002 - L 5 AL 3215/01 (https://dejure.org/2002,15992)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.08.2002 - L 5 AL 3215/01 (https://dejure.org/2002,15992)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. August 2002 - L 5 AL 3215/01 (https://dejure.org/2002,15992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Erziehungszeiten als Beitragszeiten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92

    Rentenversicherungsträger - Informationspflicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.08.2002 - L 5 AL 3215/01
    Das SGB I sieht in § 13 nur eine allgemeine Aufklärungspflicht vor, die nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 12 mwN) regelmäßig keine subjektiven Rechte des Versicherten gegenüber dem Versicherungsträger begründet; aus ihrer Verletzung erwächst deshalb dem Betroffenen grundsätzlich kein Herstellungsanspruch.
  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 23/86

    Arbeitslosengeld - Fristablauf - Mutterschaftsgeld - Mutterschaftsurlaub -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.08.2002 - L 5 AL 3215/01
    Die Vorschrift beinhaltet eine Ausschlussfrist, die ohne Hemmungs- oder Unterbrechungsmöglichkeiten kalendermäßig abläuft (vgl. zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 125 Abs. 2 AFG BSG SozR 4100 § 125 Nr. 3 m.w.N.).
  • BSG, 29.04.1992 - 7 RAr 32/91

    Arbeitslosigkeit - Vertreibungsgebiet - Beschäftigungsaufgabe - Frührentner -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.08.2002 - L 5 AL 3215/01
    Auch dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 4 und Nr. 10), denn es handelt sich sowohl um eine inhaltlich unbedenkliche eigentumsrechtliche Regelung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG, wie auch keine Ungleichbehandlung gegenüber den Versicherten vorliegt, die Erziehungsleistungen erbracht haben und erstmals einen Anspruch auf Alg geltend machen.
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