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   LSG Baden-Württemberg, 23.01.2014 - L 6 U 2456/11   

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https://dejure.org/2014,104608
LSG Baden-Württemberg, 23.01.2014 - L 6 U 2456/11 (https://dejure.org/2014,104608)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.01.2014 - L 6 U 2456/11 (https://dejure.org/2014,104608)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - L 6 U 2456/11 (https://dejure.org/2014,104608)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 27.05.1997 - 2 RU 38/96

    Beweiswürdigung bei einem durch den Sozialleistungsträger verursachten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.01.2014 - L 6 U 2456/11
    Eine gegenüber der Berücksichtigung des Beweisnotstandes im Rahmen der Beweiswürdigung sichere Handhabung böte auch eine Beweislastumkehr nicht, deren Eintritt ebenfalls nicht generell bei fehlerhafter Beweiserhebung oder Beweisvereitelung, sondern in diesen Fällen je nach den Umständen des Einzelfalls flexibel gestaltet sein und als letzte der sich an die Beweiswürdigung anschließenden Maßnahmen eintreten soll (BSG, Urteil vom 27.05.1997 - 2 RU 38/96 - juris Rz. 23 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 29.09.1965 - 2 RU 61/60 - juris, und BSG, Urteil vom 28.07.1961 - 8 RV 145/59 - juris; so auch BSG, Beschluss vom 04.02.1998 - B 2 U 304/97 B - juris Rz. 4; vergleiche Hk/SGG-Boley, 3. Auflage, § 128 Rz. 17; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage, § 103 Rz. 18 bis 18b).

    Es bleibt daher dem Tatsachengericht im Rahmen seiner freien richterlichen Beweiswürdigung überlassen, je nach den Besonderheiten des maßgebenden Einzelfalls schon einzelne Beweisanzeichen, im Extremfall ein Indiz für die Feststellung einer Tatsache oder der daraus abgeleiteten Bejahung der Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs ausreichen zu lassen (BSG, Urteil vom 27.05.1997 - 2 RU 38/96 - juris Rz. 24).

    Die zugrunde zu legenden Beweismaßstäbe sind anders als die Beweiswürdigung im engeren Sinn revisionsgerichtlich nachprüfbar (BSG, Urteil vom 27.05.1997 - 2 RU 38/96 - juris Rz. 25).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.01.2014 - L 6 U 2456/11
    Hierzu hat die Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - zitiert nach juris; inzwischen mit anderer Begrifflichkeit BSG, Urteil vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R - zitiert nach juris) die folgenden Grundsätze entwickelt:.
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.01.2014 - L 6 U 2456/11
    Hierzu hat die Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - zitiert nach juris; inzwischen mit anderer Begrifflichkeit BSG, Urteil vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R - zitiert nach juris) die folgenden Grundsätze entwickelt:.
  • BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 3/02 R

    Zugunstenverfahren - Rücknahme eines Sperrzeitbescheides wegen Unrichtigkeit des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.01.2014 - L 6 U 2456/11
    Beruft er sich darauf, dass beim Ursprungsbescheid das Recht unrichtig angewandt oder von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen worden ist, geht es zu seinen Lasten, wenn das Vorliegen eines dieser Tatbestandsmerkmale nicht festgestellt werden kann (BSG Urteil vom 24.06.2002 - B 11 AL 3/02 R; siehe auch Steinwedel in Kasseler-Kommentar, § 44 SGB X, Rz. 36, Stand September 2013).
  • BSG, 03.02.1999 - B 9 VJ 1/98 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Zurückbehaltung eines Begleitbriefes zu einem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.01.2014 - L 6 U 2456/11
    Das Gericht muss einen Sachverständigen von Amts wegen zur Erläuterung des schriftlichen Gutachtens nur dann laden, wenn das Gutachten erläuterungsbedürftig ist (BSG, Beschluss vom 03.03.1999 - B 9 VJ 1/98 R- juris).
  • BSG, 04.02.1998 - B 2 U 304/97 B

    Keine Umkehr der Beweislast bei einem Beweisnotstand

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.01.2014 - L 6 U 2456/11
    Eine gegenüber der Berücksichtigung des Beweisnotstandes im Rahmen der Beweiswürdigung sichere Handhabung böte auch eine Beweislastumkehr nicht, deren Eintritt ebenfalls nicht generell bei fehlerhafter Beweiserhebung oder Beweisvereitelung, sondern in diesen Fällen je nach den Umständen des Einzelfalls flexibel gestaltet sein und als letzte der sich an die Beweiswürdigung anschließenden Maßnahmen eintreten soll (BSG, Urteil vom 27.05.1997 - 2 RU 38/96 - juris Rz. 23 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 29.09.1965 - 2 RU 61/60 - juris, und BSG, Urteil vom 28.07.1961 - 8 RV 145/59 - juris; so auch BSG, Beschluss vom 04.02.1998 - B 2 U 304/97 B - juris Rz. 4; vergleiche Hk/SGG-Boley, 3. Auflage, § 128 Rz. 17; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage, § 103 Rz. 18 bis 18b).
  • BSG, 29.09.1965 - 2 RU 61/60

    Beweiswürdigung - Beweislast des Versicherungsträgers - Feststellungslast - Nicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.01.2014 - L 6 U 2456/11
    Eine gegenüber der Berücksichtigung des Beweisnotstandes im Rahmen der Beweiswürdigung sichere Handhabung böte auch eine Beweislastumkehr nicht, deren Eintritt ebenfalls nicht generell bei fehlerhafter Beweiserhebung oder Beweisvereitelung, sondern in diesen Fällen je nach den Umständen des Einzelfalls flexibel gestaltet sein und als letzte der sich an die Beweiswürdigung anschließenden Maßnahmen eintreten soll (BSG, Urteil vom 27.05.1997 - 2 RU 38/96 - juris Rz. 23 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 29.09.1965 - 2 RU 61/60 - juris, und BSG, Urteil vom 28.07.1961 - 8 RV 145/59 - juris; so auch BSG, Beschluss vom 04.02.1998 - B 2 U 304/97 B - juris Rz. 4; vergleiche Hk/SGG-Boley, 3. Auflage, § 128 Rz. 17; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage, § 103 Rz. 18 bis 18b).
  • BSG, 28.07.1961 - 8 RV 145/59

    Gewährung der Witwenrente - Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.01.2014 - L 6 U 2456/11
    Eine gegenüber der Berücksichtigung des Beweisnotstandes im Rahmen der Beweiswürdigung sichere Handhabung böte auch eine Beweislastumkehr nicht, deren Eintritt ebenfalls nicht generell bei fehlerhafter Beweiserhebung oder Beweisvereitelung, sondern in diesen Fällen je nach den Umständen des Einzelfalls flexibel gestaltet sein und als letzte der sich an die Beweiswürdigung anschließenden Maßnahmen eintreten soll (BSG, Urteil vom 27.05.1997 - 2 RU 38/96 - juris Rz. 23 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 29.09.1965 - 2 RU 61/60 - juris, und BSG, Urteil vom 28.07.1961 - 8 RV 145/59 - juris; so auch BSG, Beschluss vom 04.02.1998 - B 2 U 304/97 B - juris Rz. 4; vergleiche Hk/SGG-Boley, 3. Auflage, § 128 Rz. 17; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage, § 103 Rz. 18 bis 18b).
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