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   LSG Baden-Württemberg, 23.05.2016 - L 12 AS 1643/16 ER-B   

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https://dejure.org/2016,12275
LSG Baden-Württemberg, 23.05.2016 - L 12 AS 1643/16 ER-B (https://dejure.org/2016,12275)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.05.2016 - L 12 AS 1643/16 ER-B (https://dejure.org/2016,12275)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Mai 2016 - L 12 AS 1643/16 ER-B (https://dejure.org/2016,12275)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • LSG Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Keine Lernförderung auf Kosten des Jobcenters bei negativer Prognose und notwendigem Wechsel der Schulform wegen gravierender Defizite

  • LSG Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Keine Lernförderung auf Kosten des Jobcenters bei negativer Prognose und notwendigem Wechsel der Schulform wegen gravierender Defizite

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Schlechte Zeugnisnoten - Muss Jobcenter Kosten für Nachhilfe tragen?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Lernförderung auf Kosten des Jobcenters bei negativer Prognose und notwendigem Wechsel der Schulform wegen gravierender Defizite

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Jobcenter muss Kosten für Nachhilfe bei fehlender Aussicht auf erfolgreiche Versetzung in die nächste Klassenstufe nicht übernehmen - Keine Lernförderung auf Kosten des Jobcenters bei negativer Prognose und notwendigem Wechsel der Schulform wegen gravierender Defizite

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2016 - L 12 AS 1643/16
    Dabei müssen die Gerichte die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern (soweit im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes möglich) abschließend prüfen, wenn das einstweilige Rechtschutzverfahren vollständig die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens übernimmt und eine endgültige Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung droht, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr beseitigt werden könnte (siehe z.B. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927).
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