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   LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 10 U 5564/13   

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https://dejure.org/2016,16543
LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 10 U 5564/13 (https://dejure.org/2016,16543)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.02.2016 - L 10 U 5564/13 (https://dejure.org/2016,16543)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - L 10 U 5564/13 (https://dejure.org/2016,16543)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 10 U 5564/13
    Nach ständiger Rechtsprechung müssen im Unfallversicherungsrecht die anspruchsbegründenden Tatsachen, nämlich die versicherte Tätigkeit, die schädigende Einwirkung (Arbeitsunfall bzw. Berufskrankheit), die als Unfallfolge geltend gemachte Gesundheitsstörung und die Arbeitsunfähigkeit erwiesen sein, d.h. bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der genannten Tatsachen als erbracht angesehen werden können (vgl. u. a. BSG, Urteil vom 30.04.1985, 2 RU 43/84 in SozR 2200 § 555a Nr. 1).

    Hingegen genügt hinsichtlich des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung (haftungsbegründende Kausalität), der schädigenden Einwirkung und der Erkrankung (haftungsausfüllende Kausalität) sowie der Erkrankung und der eingetretenen Arbeitsunfähigkeit eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BSG, Urteil vom 30.04.1985, a.a.O.); das bedeutet, dass bei vernünftiger Abwägung aller wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalls mehr für als gegen einen Ursachenzusammenhang sprechen muss, wobei dieser nicht schon dann wahrscheinlich ist, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 02.11.1999, B 2 U 47/98 R in SozR 3-1300 § 48 Nr. 67; Urteil vom 02.05.2001, B 2 U 16/00 R in SozR 3-2200 § 551 Nr. 16).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 10 U 5564/13
    Für diesen ursächlichen Zusammenhang gilt die Theorie der wesentlichen Bedingung (hierzu und zum Nachfolgenden BSG, Urteil vom 12.04.2005, B 2 U 27/04 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 10 U 5564/13
    Hingegen genügt hinsichtlich des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung (haftungsbegründende Kausalität), der schädigenden Einwirkung und der Erkrankung (haftungsausfüllende Kausalität) sowie der Erkrankung und der eingetretenen Arbeitsunfähigkeit eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BSG, Urteil vom 30.04.1985, a.a.O.); das bedeutet, dass bei vernünftiger Abwägung aller wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalls mehr für als gegen einen Ursachenzusammenhang sprechen muss, wobei dieser nicht schon dann wahrscheinlich ist, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 02.11.1999, B 2 U 47/98 R in SozR 3-1300 § 48 Nr. 67; Urteil vom 02.05.2001, B 2 U 16/00 R in SozR 3-2200 § 551 Nr. 16).
  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 31/90

    Ursächliche Bedeutung der versicherten Tätigkeit im Rahmen der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 10 U 5564/13
    Kann ein behaupteter Sachverhalt nicht nachgewiesen oder der ursächliche Zusammenhang nicht wahrscheinlich gemacht werden, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Beteiligten, der aus diesem Sachverhalt Rechte herleitet, bei den anspruchsbegründenden Tatsachen also zu Lasten des jeweiligen Klägers (vgl. BSG, Urteil vom 27.06.1991, 2 RU 31/90 in SozR 3-2200 § 548 Nr. 11).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 10 U 5564/13
    Hingegen genügt hinsichtlich des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung (haftungsbegründende Kausalität), der schädigenden Einwirkung und der Erkrankung (haftungsausfüllende Kausalität) sowie der Erkrankung und der eingetretenen Arbeitsunfähigkeit eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BSG, Urteil vom 30.04.1985, a.a.O.); das bedeutet, dass bei vernünftiger Abwägung aller wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalls mehr für als gegen einen Ursachenzusammenhang sprechen muss, wobei dieser nicht schon dann wahrscheinlich ist, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 02.11.1999, B 2 U 47/98 R in SozR 3-1300 § 48 Nr. 67; Urteil vom 02.05.2001, B 2 U 16/00 R in SozR 3-2200 § 551 Nr. 16).
  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 12/99 R

    Kostenerstattung im Rahmen der Berufshilfe für selbstbeschaffte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 10 U 5564/13
    Eine Kostenerstattung für selbst beschaffte Leistungen zur Heilbehandlung findet im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung allein unter den Voraussetzungen des entsprechend anwendbaren § 13 Abs. 3 Satz 1 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB V) statt (vgl. BSG, Urteil vom 24.02.2000, B 2 U 12/99 R in SozR 3-2200 § 267 Nr. 3).
  • BSG, 28.06.1988 - 2/9b RU 28/87

    Hypothetisches unfallbezogenes Geschehen - Ursache im Rechtssinne - Tatsächliches

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 10 U 5564/13
    Kommen mehrere Ursachen in Betracht (konkurrierende Kausalität), so sind nur solche Ursachen als rechtserheblich anzusehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich beigetragen haben (vgl. BSG, Urteil vom 28.06.1988, 2/9b RU 28/87 in SozR 2200 § 548 Nr. 91).
  • OLG Stuttgart, 10.05.2012 - 2 U 135/11

    Abstraktes AGB-Kontrollverfahren: Unterlassungsanspruch und Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 10 U 5564/13
    Die später eingelegte Berufung wurde vom Sächsischen Landessozialgericht mit Urteil vom 20.09.2012, L 2 U 135/11 wegen des verfristeten Widerspruchs zurückgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 13.03.2015 - 10 U 82/14

    Verkehrssicherungspflicht des mit der Bauüberwachung betreuten Architekten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 10 U 5564/13
    Auch mit mehreren weiteren entsprechenden Anträgen blieb der Kläger erfolglos (verbundene Verfahren S 16 U 1482/13 ER, S 16 U 1628/13 ER, S 16 U 1949/13 ER und S 16 U 1951/13 ER, Beschluss vom 05.07.2013 sowie L 3 U 3076/13 ER-B, Beschluss vom 19.09.2013; S 16 U 2949/13 ER, Beschluss vom 26.11.2013 sowie L 10 U 82/14 B, Beschluss vom 19.09.2014; zuletzt: L 10 U 4162/15 ER, Beschluss vom 23.10.2015 sowie L 10 U 4696/15 ER und L 10 U 4860/15 ER, Beschlüsse vom 17.12.2015).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2019 - L 10 U 1119/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Erstattung selbstbeschaffter Leistungen - Kosten

    Eine Kostenerstattung für selbst beschaffte Leistungen zur Heilbehandlung findet im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung allein unter den Voraussetzungen des entsprechend anwendbaren § 13 Abs. 3 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) statt (vgl. BSG, Urteil vom 24.02.2000, B 2 U 12/99 R; Beschluss des Senats vom 06.11.2015, L 10 U 3956/13 und Urteil des Senats vom 25.02.2016, L 10 U 5564/13).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.07.2016 - L 6 U 2219/16
    Hinzu kommt das Berufungsverfahren L 10 U 5564/13, das mit dem für den Antragsteller negativen Urteil vom 25. Februar 2016 geendet hat.
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