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   LSG Baden-Württemberg, 25.05.2016 - L 5 R 4225/15   

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https://dejure.org/2016,12820
LSG Baden-Württemberg, 25.05.2016 - L 5 R 4225/15 (https://dejure.org/2016,12820)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.05.2016 - L 5 R 4225/15 (https://dejure.org/2016,12820)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - L 5 R 4225/15 (https://dejure.org/2016,12820)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Anspruch auf Vollwaisenrente - Vollwaiseneigenschaft - Elternlosigkeit - Versterben der Mutter und des Stiefvaters - unbekannter Aufenthaltsort des leiblichen Vaters - unbekannter leiblicher Vater

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Vollwaisenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung nach Versterben der Mutter und des Stiefvaters bei unbekanntem Aufenthaltsort des leiblichen Vaters

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Anspruch auf Vollwaisenrente - Vollwaiseneigenschaft - Elternlosigkeit - Versterben der Mutter und des Stiefvaters - unbekannter Aufenthaltsort des leiblichen Vaters - unbekannter leiblicher Vater

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 48 Abs. 2
    Anspruch auf Vollwaisenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung nach Versterben der Mutter und des Stiefvaters bei unbekanntem Aufenthaltsort des leiblichen Vaters

  • rechtsportal.de

    SGB VI § 48 Abs. 2 Nr. 1
    Anspruch auf Vollwaisenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung nach Versterben der Mutter und des Stiefvaters bei unbekanntem Aufenthaltsort des leiblichen Vaters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 627
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 73/85

    Vollwaisenrente - Adoption - Grundanspruch - Renteneinzelleistung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.05.2016 - L 5 R 4225/15
    Das BSG hat für die Auslegung dieser Rechtsbegriffe im Ausgangspunkt auf den allgemeinen Sprachgebrauch (den Wortsinn) abgestellt und unter "Vollwaise" ein Kind verstanden, das beide Eltern verloren hat, also "elternlos" ist (BSG, Urteil vom 18.12.1986, - 4a RJ 73/85 - Urteil vom 15.03.1988, - 4/11a RA 50/87 -, beide in juris).

    Hierfür hat es nach der Rechtsprechung des BSG aber nicht genügt, dass der Vater (als ehelicher Vater) zwar bekannt oder (als nichtehelicher Vater) festgestellt, und, beim ehelichen Vater etwa nach einer Ehescheidung, nur sein Aufenthaltsort unbekannt ist (BSG, Urteil vom 18.12.1986, a.a.O. Rdnr. 17; vgl. auch LSG Hessen, Urteil vom 20.04.1989, - L 1 An 826/83 -, beide in juris).

  • Drs-Bund, 05.06.1956 - BT-Drs II/2437
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.05.2016 - L 5 R 4225/15
    Im Hinblick auf den Sinn und Zweck und die Entstehungsgeschichte der einschlägigen Regelungen (seinerzeit noch im AVG bzw. der RVO), wonach Vollwaisen höhere Rente erhalten sollen, weil sie anders als Halbwaisen einen Unterhaltsanspruch gegen den überlebenden Elternteil nicht haben (BT-Drs. 2/2437, S. 77 zu § 1273 des Regierungsentwurfs), hat das BSG "Elternlosigkeit" aber nicht nur dann angenommen, wenn beide Elternteile verstorben waren.

    Auf diesen Gesichtspunkt hat, wie dargelegt, auch der Gesetzgeber des alten Rechts abgestellt (BT-Drs. 2/2437, S. 77), wenngleich das im Wortlaut (etwa) des § 46 AVG bzw. des § 1269 RVO - anders als nunmehr im Wortlaut des § 48 Abs. 1 und 2 SGB VI - nicht zum Ausdruck gekommen ist.

  • BSG, 23.07.1959 - 3 RJ 224/58
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.05.2016 - L 5 R 4225/15
    Bei einem nichtehelichen Kind, dessen Vater nicht bekannt und nicht zu ermitteln sei, werde ebenfalls vom Fehlen eines unterhaltspflichtigen Elternteils ausgegangen und die Vollwaiseneigenschaft angenommen (vgl. auch Bundessozialgericht , Urteil vom 23.07.1959, - 3 RJ 224/58 -, BSGE 10, 189).

    Es hat auch einem nichtehelichen Kind, dessen noch lebender Vater nicht bekannt (festgestellt) und auch nicht mit Aussicht auf Erfolg zu ermitteln gewesen ist, nach dem Tod der Mutter einen Anspruch auf Vollwaisenrente zuerkannt (BSG, Urteil vom 23.07.1959, - 3 RJ 224/58 - vgl. auch Urteil vom 15.03.1988, - 4/11a RA 50/87 -, beide in juris).

  • LSG Hessen, 20.04.1989 - L 1 An 826/83

    Rentenversicherung; Vollwaisenrente; Nichtehelichkeit; Kind; Vormund; Waise;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.05.2016 - L 5 R 4225/15
    Hierfür hat es nach der Rechtsprechung des BSG aber nicht genügt, dass der Vater (als ehelicher Vater) zwar bekannt oder (als nichtehelicher Vater) festgestellt, und, beim ehelichen Vater etwa nach einer Ehescheidung, nur sein Aufenthaltsort unbekannt ist (BSG, Urteil vom 18.12.1986, a.a.O. Rdnr. 17; vgl. auch LSG Hessen, Urteil vom 20.04.1989, - L 1 An 826/83 -, beide in juris).
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