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   LSG Baden-Württemberg, 28.11.2016 - L 1 AS 4236/16 ER-B   

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https://dejure.org/2016,44054
LSG Baden-Württemberg, 28.11.2016 - L 1 AS 4236/16 ER-B (https://dejure.org/2016,44054)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.11.2016 - L 1 AS 4236/16 ER-B (https://dejure.org/2016,44054)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. November 2016 - L 1 AS 4236/16 ER-B (https://dejure.org/2016,44054)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Zusicherungspflicht nach Aufnahme eines Elternteils in die eigene Wohnung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 22 Abs 5 S 1 SGB 2, § 22 Abs 5 S 2 Nr 1 SGB 2
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Zusicherung für einen Folgeumzug - eigener Haushalt vor Vollendung des 25. Lebensjahres - Zuzug eines Elternteils - Anwendung von § 22 Abs 5 SGB 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22 Abs. 5
    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ; Zusicherungspflicht nach Aufnahme eines Elternteils in die eigene Wohnung

  • rechtsportal.de

    SGB II § 22 Abs. 5
    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.11.2016 - L 1 AS 4236/16
    Dabei begegnet es grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn sich die Gerichte bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage aufgrund einer summarischen Prüfung an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren (BVerfG, 02.05.2005, 1 BvR 569/05, BVerfGK 5, 237, 242).

    Allerdings sind die an die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs und Anordnungsgrundes zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. BVerfG NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.11.2016 - L 1 AS 4236/16
    Allerdings sind die an die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs und Anordnungsgrundes zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. BVerfG NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.11.2016 - L 1 AS 4236/16
    Allerdings sind die an die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs und Anordnungsgrundes zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. BVerfG NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).
  • BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 64/99 R

    Zulässigkeit der Klage auf Rückforderung überzahlter Rente nach dem Tod des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.11.2016 - L 1 AS 4236/16
    Dabei ist das Rechtsschutzbedürfnis als prozessuale Voraussetzung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 45 S 93).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.09.2007 - L 7 AS 4008/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.11.2016 - L 1 AS 4236/16
    Die Erfolgsaussichten der Hauptsache sind daher in Ansehung des sich aus Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ergebenden Gebots der Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz sowie des grundrechtlich geschützten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) u.U. nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Güter- und Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg v. 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - und v. 06.09.2007 - L 7 AS 4008/07 ER-B - jeweils unter Verweis auf die Rechtsprechung des BVerfG).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05

    Einstweilige Anordnung - Leistungen für vergangene Zeiträume -Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.11.2016 - L 1 AS 4236/16
    Die Erfolgsaussichten der Hauptsache sind daher in Ansehung des sich aus Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ergebenden Gebots der Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz sowie des grundrechtlich geschützten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) u.U. nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Güter- und Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg v. 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - und v. 06.09.2007 - L 7 AS 4008/07 ER-B - jeweils unter Verweis auf die Rechtsprechung des BVerfG).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.06.2010 - L 5 AS 155/10

    Arbeitslosengeld II - Umzug junger Erwachsener vor Vollendung des 25.

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.11.2016 - L 1 AS 4236/16
    Schließlich ergibt sich aus der Ratio des Gesetzes, dass von der Regelung nur Erstumzüge erfasst werden sollten und nicht - wie vorliegend - Folgeumzüge, wenn der Leistungsberechtigte bereits eine eigene Wohnung innehatte und nicht als Teil einer Bedarfsgemeinschaft leistungsberechtigt war (Piepenstock in: jurisPK-SGB II, § 22 RdNr. 194; ausführlich hierzu auch Lang/Link in: Eicher/Spellbrink, Kommentar zum SGB II, 2. Aufl. 2008, § 22 RdNr. 80c ff.; vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.06.2010 - L 5 AS 155/10 B zu Vorgängerregelung in § 22 Abs. 2a SGB II; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.02.2010 - L 25 AS 35/10 B ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2010 - L 25 AS 35/10

    Einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Zusicherung zu den

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.11.2016 - L 1 AS 4236/16
    Schließlich ergibt sich aus der Ratio des Gesetzes, dass von der Regelung nur Erstumzüge erfasst werden sollten und nicht - wie vorliegend - Folgeumzüge, wenn der Leistungsberechtigte bereits eine eigene Wohnung innehatte und nicht als Teil einer Bedarfsgemeinschaft leistungsberechtigt war (Piepenstock in: jurisPK-SGB II, § 22 RdNr. 194; ausführlich hierzu auch Lang/Link in: Eicher/Spellbrink, Kommentar zum SGB II, 2. Aufl. 2008, § 22 RdNr. 80c ff.; vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.06.2010 - L 5 AS 155/10 B zu Vorgängerregelung in § 22 Abs. 2a SGB II; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.02.2010 - L 25 AS 35/10 B ER).
  • BVerwG, 08.11.2017 - 5 C 11.16

    Umfang der Ausbildungsförderung für mit einem Elternteil zusammenwohnende

    Durch die Aufnahme eines Elternteils in die Wohnung des Auszubildenden wird diese sprachlich nicht zur "elterlichen Wohnung" (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. November 2016 - L 1 AS 4236/16 ER-B - juris Rn. 24).
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