Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 28.11.2016 - L 1 AS 4236/16 ER-B |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Zusicherungspflicht nach Aufnahme eines Elternteils in die eigene Wohnung
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 22 Abs 5 S 1 SGB 2, § 22 Abs 5 S 2 Nr 1 SGB 2
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Zusicherung für einen Folgeumzug - eigener Haushalt vor Vollendung des 25. Lebensjahres - Zuzug eines Elternteils - Anwendung von § 22 Abs 5 SGB 2 - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB II § 22 Abs. 5
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ; Zusicherungspflicht nach Aufnahme eines Elternteils in die eigene Wohnung - rechtsportal.de
SGB II § 22 Abs. 5
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 17.11.2016 - S 18 AS 4373/16
- LSG Baden-Württemberg, 28.11.2016 - L 1 AS 4236/16 ER-B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.11.2016 - L 1 AS 4236/16
Dabei begegnet es grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn sich die Gerichte bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage aufgrund einer summarischen Prüfung an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren (BVerfG, 02.05.2005, 1 BvR 569/05, BVerfGK 5, 237, 242).Allerdings sind die an die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs und Anordnungsgrundes zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. BVerfG NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).
- BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02
Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.11.2016 - L 1 AS 4236/16
Allerdings sind die an die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs und Anordnungsgrundes zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. BVerfG NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927). - BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94
Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.11.2016 - L 1 AS 4236/16
Allerdings sind die an die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs und Anordnungsgrundes zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. BVerfG NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).
- BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 64/99 R
Zulässigkeit der Klage auf Rückforderung überzahlter Rente nach dem Tod des …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.11.2016 - L 1 AS 4236/16
Dabei ist das Rechtsschutzbedürfnis als prozessuale Voraussetzung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 45 S 93). - LSG Baden-Württemberg, 06.09.2007 - L 7 AS 4008/07
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.11.2016 - L 1 AS 4236/16
Die Erfolgsaussichten der Hauptsache sind daher in Ansehung des sich aus Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ergebenden Gebots der Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz sowie des grundrechtlich geschützten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) u.U. nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Güter- und Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg v. 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - und v. 06.09.2007 - L 7 AS 4008/07 ER-B - jeweils unter Verweis auf die Rechtsprechung des BVerfG). - LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05
Einstweilige Anordnung - Leistungen für vergangene Zeiträume -Sozialhilfe - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.11.2016 - L 1 AS 4236/16
Die Erfolgsaussichten der Hauptsache sind daher in Ansehung des sich aus Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ergebenden Gebots der Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz sowie des grundrechtlich geschützten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) u.U. nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Güter- und Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg v. 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - und v. 06.09.2007 - L 7 AS 4008/07 ER-B - jeweils unter Verweis auf die Rechtsprechung des BVerfG). - LSG Sachsen-Anhalt, 03.06.2010 - L 5 AS 155/10
Arbeitslosengeld II - Umzug junger Erwachsener vor Vollendung des 25. …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.11.2016 - L 1 AS 4236/16
Schließlich ergibt sich aus der Ratio des Gesetzes, dass von der Regelung nur Erstumzüge erfasst werden sollten und nicht - wie vorliegend - Folgeumzüge, wenn der Leistungsberechtigte bereits eine eigene Wohnung innehatte und nicht als Teil einer Bedarfsgemeinschaft leistungsberechtigt war (Piepenstock in: jurisPK-SGB II, § 22 RdNr. 194;… ausführlich hierzu auch Lang/Link in: Eicher/Spellbrink, Kommentar zum SGB II, 2. Aufl. 2008, § 22 RdNr. 80c ff.; vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.06.2010 - L 5 AS 155/10 B zu Vorgängerregelung in § 22 Abs. 2a SGB II; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.02.2010 - L 25 AS 35/10 B ER). - LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2010 - L 25 AS 35/10
Einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Zusicherung zu den …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.11.2016 - L 1 AS 4236/16
Schließlich ergibt sich aus der Ratio des Gesetzes, dass von der Regelung nur Erstumzüge erfasst werden sollten und nicht - wie vorliegend - Folgeumzüge, wenn der Leistungsberechtigte bereits eine eigene Wohnung innehatte und nicht als Teil einer Bedarfsgemeinschaft leistungsberechtigt war (Piepenstock in: jurisPK-SGB II, § 22 RdNr. 194;… ausführlich hierzu auch Lang/Link in: Eicher/Spellbrink, Kommentar zum SGB II, 2. Aufl. 2008, § 22 RdNr. 80c ff.; vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.06.2010 - L 5 AS 155/10 B zu Vorgängerregelung in § 22 Abs. 2a SGB II; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.02.2010 - L 25 AS 35/10 B ER).
- BVerwG, 08.11.2017 - 5 C 11.16
Umfang der Ausbildungsförderung für mit einem Elternteil zusammenwohnende …
Durch die Aufnahme eines Elternteils in die Wohnung des Auszubildenden wird diese sprachlich nicht zur "elterlichen Wohnung" (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. November 2016 - L 1 AS 4236/16 ER-B - juris Rn. 24).