Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 29.10.2008 - L 5 KA 2054/08   

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https://dejure.org/2008,3237
LSG Baden-Württemberg, 29.10.2008 - L 5 KA 2054/08 (https://dejure.org/2008,3237)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.10.2008 - L 5 KA 2054/08 (https://dejure.org/2008,3237)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Oktober 2008 - L 5 KA 2054/08 (https://dejure.org/2008,3237)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Vertragsärztliche Versorgung -Kernpunkte der Regelungen nach § 85 Abs 4 S 7 und 8 SGB 5 - Berücksichtigung durch Bewertungsausschuss - Kassenärztliche Vereinigung - Rechtswidrigkeit - Honorarverteilungsvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung der von einer Arztpraxis erbrachten Leistungen mit festen Punktwerten; Überprüfung des dem Honorarbescheid für ein Quartal zugrunde liegenden Honorarverteilungsvertrags (HVV); Verteilung der Gesamtvergütungen an die Vertragsärzte durch die Kassenärztliche ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Budgets - Individualbudgets seit 2004 unzulässig? Honorarnachschläge möglich?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtswidrigkeit eines Honorarverteilungsvertrags mit einem Individualbudget auf der Basis des Vorjahres und einem floatenden Punktwert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 119 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 10.03.2004 - B 6 KA 3/03 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorarbegrenzung für Fallzahlsteigerung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.10.2008 - L 5 KA 2054/08
    Aus der Fallzahl allein ergibt sich nach der Rechtsprechung des BSG kein zuverlässiges Indiz für eine umfangreiche und deshalb qualitativ mutmaßlich unzulängliche Tätigkeit des Arztes (vgl. dazu BSG vom 10.03.2004 - B 6 KA 3/03 R - juris-Umdruck Rdnr. 18 m.w.N.).

    Eine Begrenzung des zu honorierenden Fallzahlzuwachses auf 5 % gegenüber dem Vorjahresquartal wurde vom BSG als unbedenklich angesehen (Urteile vom 10.03.2004 - B 6 KA 3/03 R und B 6 KA 13/03 R).

  • BSG, 10.03.2004 - B 6 KA 13/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilung - Honorarbegrenzung für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.10.2008 - L 5 KA 2054/08
    Eine Begrenzung des zu honorierenden Fallzahlzuwachses auf 5 % gegenüber dem Vorjahresquartal wurde vom BSG als unbedenklich angesehen (Urteile vom 10.03.2004 - B 6 KA 3/03 R und B 6 KA 13/03 R).

    Es handelt sich dabei genau um die Regelungen, zu denen das BSG (vgl. Urt. v. 10.3.2004 - B 6 KA 13/03 R) die Auffassung vertreten hatte, dass sie eine Leistungsmengenbegrenzung enthält, bei der Qualitätsmängel zu befürchten sind, weil ein Arzt schlichtweg nicht mehr als doppelt soviel arbeiten kann wie der Durchschnitt seiner Kollegen, ohne größere Abstriche bei der Qualität seiner Leistungen vorzunehmen.

  • BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 25/05 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Verwendung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.10.2008 - L 5 KA 2054/08
    Dabei gibt es nicht nur eine richtige Kompromisslösung, sondern eine Bandbreite unterschiedlicher Möglichkeiten gleichermaßen rechtmäßiger Regelungen (BSG, Urteil vom 08.02.2006 - B 6 KA 25/05 R sowie vom 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R).

    Das BSG hat darüber hinaus auch so genannte Individualbudgets für rechtens erklärt, die nach Abrechnungsergebnissen des jeweiligen Arztes aus vergangenen Zeiträumen bemessen wurden und dessen gesamtes Leistungsvolumen umfassten (vgl. BSG, Urteil vom 08.02.2006; B 6 KA 25/05 R sowie BSG-Urteil vom 19.07.2006 - B 6 KA 8/05 R -).

  • BSG, 13.03.2002 - B 6 KA 1/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Vereinigung - Absicherung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.10.2008 - L 5 KA 2054/08
    Das BSG hat es deswegen als gerechtfertigt angesehen, bei einem überproportionalen Anstieg der Behandlungsfallzahlen auf das Verhalten des einzelnen Arztes durch Maßnahmen der Honorarbegrenzung zu reagieren (vgl. zum Vorstehenden BSG Urteile vom 13.03.2002 - B 6 KA 1/01 R - m.w.N. und B 6 KA 48/00 R).
  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 20/00 R

    Untergesetzlicher Normgeber

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.10.2008 - L 5 KA 2054/08
    Mit dieser relativ weiten Gestaltungsfreiheit korrespondiert allerdings eine Beobachtungs- und gegebenenfalls Nachbesserungspflicht des Normgebers (ständige Rechtsprechung des BSG - vgl. Urteil vom 16.05.2001 - B 6 KA 20/00 R - m.w.N.).
  • BSG, 13.03.2002 - B 6 KA 48/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Fallzahlsteigerung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.10.2008 - L 5 KA 2054/08
    Das BSG hat es deswegen als gerechtfertigt angesehen, bei einem überproportionalen Anstieg der Behandlungsfallzahlen auf das Verhalten des einzelnen Arztes durch Maßnahmen der Honorarbegrenzung zu reagieren (vgl. zum Vorstehenden BSG Urteile vom 13.03.2002 - B 6 KA 1/01 R - m.w.N. und B 6 KA 48/00 R).
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.10.2008 - L 5 KA 2054/08
    In der Rechtsprechung des BSG zu der bis 31.12.2003 geltenden Fassung des § 85 Abs. 4 SGB V ist entschieden, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen bei der Ausformung des HVM einen Gestaltungsspielraum haben, weil die Honorarverteilung eine in der Rechtsform einer Norm, nämlich einer Satzung ergehende Maßnahme der Selbstverwaltung ist (vgl. dazu zusammenfassend BSG, Urteil vom 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R -).
  • Drs-Bund, 16.06.2003 - BT-Drs 15/1170
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.10.2008 - L 5 KA 2054/08
    In den Gesetzesmaterialien (vgl. BT-Drs. 15/1170, S. 79) heißt es wörtlich:.
  • BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R

    Rücknahme von Honorarbescheiden - Vertrauensschutz bei noch nicht feststehendem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.10.2008 - L 5 KA 2054/08
    Dabei gibt es nicht nur eine richtige Kompromisslösung, sondern eine Bandbreite unterschiedlicher Möglichkeiten gleichermaßen rechtmäßiger Regelungen (BSG, Urteil vom 08.02.2006 - B 6 KA 25/05 R sowie vom 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.10.2008 - L 5 KA 2054/08
    Vielmehr muss die Kassenärztliche Vereinigung in dem Konflikt unterschiedlicher Zielsetzungen einen angemessenen Ausgleich im Sinne praktischer Konkordanz (vgl. z.B. BVerfGE 97, 169, 176 m.w.N.) suchen.
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 8/05 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - progressiver Anstieg von

  • LSG Hessen, 24.06.2009 - L 4 KA 110/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit von Bemessungsgrundlagenbescheiden

    Die bis dahin verwendeten Steuerungsinstrumente sind nur noch einsetzbar, wenn sie das System der Regelleistungsvolumina und abgestaffelten Punktwerte ergänzen, nicht jedoch zu ihnen im Widerspruch stehen (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2008, L 5 KA 2054/08).

    Individualbudgets sind jedoch mit dem System der Regelleistungsvolumina nach § 85 Abs. 4 SGB V in der Fassung des GMG nicht vereinbar, da ihnen keine arztgruppenspezifischen Grenzwerte zu Grunde liegen, bis zu denen die Leistungen des Vertragsarztes bzw. hier der Gemeinschaftspraxis mit einem festen Punktwert zu vergüten sind, und für eine eventuell überschreitende Leistungsmenge keine (abgestaffelte) Restleistungsvergütung vorgesehen ist (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2008, L 5 KA 2054/08).

  • LSG Hessen, 29.04.2009 - L 4 KA 80/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Zulässigkeit einer

    Die bis dahin verwendeten Steuerungsinstrumente sind nur noch einsetzbar, wenn sie das System der Regelleistungsvolumina und abgestaffelten Punktwerte ergänzen, nicht jedoch zu ihnen im Widerspruch stehen (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2008, L 5 KA 2054/08).

    Individualbudgets sind jedoch mit dem System der Regelleistungsvolumina nach § 85 Abs. 4 SGB V in der Fassung des GMG nicht vereinbar, da ihnen keine arztgruppenspezifischen Grenzwerte zu Grunde liegen, bis zu denen die Leistungen des Vertragsarztes bzw. hier der Gemeinschaftspraxis mit einem festen Punktwert zu vergüten sind, und für eine eventuell überschreitende Leistungsmenge keine (abgestaffelte) Restleistungsvergütung vorgesehen ist (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2008, L 5 KA 2054/08).

  • LSG Hessen, 24.06.2009 - L 4 KA 85/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Zulässigkeit einer

    Die bis dahin verwendeten Steuerungsinstrumente sind nur noch einsetzbar, wenn sie das System der Regelleistungsvolumina und abgestaffelten Punktwerte ergänzen, nicht jedoch zu ihnen im Widerspruch stehen (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2008, L 5 KA 2054/08).

    Individualbudgets sind jedoch mit dem System der Regelleistungsvolumina nach § 85 Abs. 4 SGB V in der Fassung des GMG nicht vereinbar, da ihnen keine arztgruppenspezifischen Grenzwerte zu Grunde liegen, bis zu denen die Leistungen des Vertragsarztes bzw. hier der Gemeinschaftspraxis mit einem festen Punktwert zu vergüten sind, und für eine eventuell überschreitende Leistungsmenge keine (abgestaffelte) Restleistungsvergütung vorgesehen ist (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2008, L 5 KA 2054/08).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2010 - L 11 KA 23/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Der Ausdruck "insbesondere" schließt somit weitere Maßnahmen nicht aus, macht aber den Regelungsinhalt nicht zu einem unverbindlichen Beispielsfall (LSG Hessen, Urteil vom 24.06.2009 - L 4 KA 110/08 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2008 - L 5 KA 2054/08 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2010 - L 11 KA 55/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Der Ausdruck "insbesondere" schließt somit weitere Maßnahmen nicht aus, macht aber den Regelungsinhalt nicht zu einem unverbindlichen Beispielsfall (LSG Hessen, Urteil vom 24.06.2009 - L 4 KA 110/08 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2008 - L 5 KA 2054/08 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2010 - L 11 (10) KA 54/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Der Ausdruck "insbesondere" schließt somit weitere Maßnahmen nicht aus, macht aber den Regelungsinhalt nicht zu einem unverbindlichen Beispielsfall (LSG Hessen, Urteil vom 24.06.2009 - L 4 KA 110/08 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2008 - L 5 KA 2054/08 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2010 - L 11 KA 60/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Der Ausdruck "insbesondere" schließt somit weitere Maßnahmen nicht aus, macht aber den Regelungsinhalt nicht zu einem unverbindlichen Beispielsfall (LSG Hessen, Urteil vom 24.06.2009 - L 4 KA 110/08 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2008 - L 5 KA 2054/08 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 5 KA 2198/11
    1.) Hinsichtlich des HVM-V muss der Senat nicht überprüfen, ob die Vertragspartner des HVM-V für die in die Regelleistungsvolumina einbezogenen Arztgruppen bzw. Leistungen der Sache nach eine Vergütung nach festen Punktwerten nicht festgelegt haben (dazu Senatsurteil vom 29.10.2008, - L 5 KA 2054/08 - zum der Honorarverteilung im Jahr 2005 zugrunde liegenden HVM-V; BSG, Urt. v. 17.3.2010, - B 6 KA 43/08 R -).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 5 KA 2743/11
    Hinsichtlich des HVM-V muss der Senat nicht überprüfen, ob die Vertragspartner des HVM-V für die in die Regelleistungsvolumina einbezogenen Arztgruppen bzw. Leistungen der Sache nach eine Vergütung nach festen Punktwerten nicht festgelegt haben (dazu Senatsurteil vom 29.10.2008, - L 5 KA 2054/08 - zum der Honorarverteilung im Jahr 2005 zugrunde liegenden HVM-V; BSG, Urt. v. 17.3.2010, - B 6 KA 43/08 R -).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - L 5 KA 5424/10
    1.) Hinsichtlich des HVM-V 2005 ist nach dem Teilanerkenntnis, das die Beklagte in der mündlichen Verhandlung des Sozialgerichts vom 26.8.2010 abgegeben und das die Klägerin angenommen hat, nicht mehr zu überprüfen, ob das Honorar der Klägerin für das Quartal 2/05 nach Maßgabe der Vorschriften über das Regelleistungsvolumen bzw. des Urteils des BSG vom 17.3.2010 (- B 6 KA 43/08 R - vgl. auch Senatsurteil vom 29.10.2008, - L 5 KA 2054/08 -) unter Zugrundelegung fester Punktwerte neu festgesetzt werden muss.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2011 - L 5 KA 4867/09
  • SG Marburg, 10.02.2010 - S 12 KA 639/09

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Ausgleichsregelung zur Vermeidung von

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