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   LSG Baden-Württemberg, 29.11.2022 - L 11 BA 3292/21   

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https://dejure.org/2022,38787
LSG Baden-Württemberg, 29.11.2022 - L 11 BA 3292/21 (https://dejure.org/2022,38787)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.11.2022 - L 11 BA 3292/21 (https://dejure.org/2022,38787)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. November 2022 - L 11 BA 3292/21 (https://dejure.org/2022,38787)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW

    SGB IV § 28p, SGB IV § 28f
    SGB IV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 28p; SGB IV § 28f
    Der Erlass eines Summenbescheides nach Durchführung einer Arbeitgeberprüfung (§ 28p SGB IV) ist nicht zulässig, obwohl der Arbeitgeber seine Aufzeichnungspflichten nach § 28f SGB IV verletzt hat, wenn zahlreiche Arbeitnehmer namentlich bekannt sind und ihre Einsatzzeiten für ...

  • rechtsportal.de

    SGB IV § 28p; SGB IV § 28f
    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nach einer Arbeitgeberprüfung Unzulässigkeit des Erlasses eines Summenbescheides bei namentlich bekannten Arbeitnehmern und feststellbaren Einsatzzeiten

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.11.2022 - L 11 BA 3292/21
    Die Feststellung der Versicherungspflicht und Beitragshöhe im Prüfbescheid hat grundsätzlich personenbezogen zu erfolgen (vgl BSG 16.12.2015, B 12 R 11/14 R, juris Rn 18).

    Für den Summenbescheid charakteristisch ist der Verzicht auf die grundsätzlich erforderliche Personenbezogenheit der Feststellungen; erfolgt allein eine Schätzung der Entgelte einzelner Arbeitnehmer (§ 28f Abs. 2 Satz 3 und Satz 4 SGB IV ) bei fortbestehender personenbezogener Feststellung der Beitragshöhe, so liegt kein Summenbescheid iS des § 28f Abs. 2 S 1 SGB IV vor ( BSG 16.12.2015, B 12 R 11/14 R, BSGE 120, 209 -230 Rn 18).

  • LSG Baden-Württemberg, 03.08.2017 - L 13 R 2276/17
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.11.2022 - L 11 BA 3292/21
    Dass ein solches System ohne Vorsatz entstanden sein könnte, habe das LSG Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 03.08.2017 (L 13 R 2276/17 ER-B) ausdrücklich ausgeschlossen.

    Die hiergegen erhobene Beschwerde zum Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg ist erfolglos geblieben (Beschluss vom 3.8.2017 - L 13 R 2276/17 ER-B).

  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.11.2022 - L 11 BA 3292/21
    Dies entspreche auch den strafrechtlichen Vorgaben des BGH (Beschluss vom 10.11.2009 - 1 StR 283/09).
  • BSG, 26.09.2017 - B 1 KR 31/16 R

    Aufwendungsausgleichsrecht - freie Mitarbeiter von Rundfunkanstalten - freie

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.11.2022 - L 11 BA 3292/21
    Ein nicht personenbezogener Summenbescheid darf nur ergehen, wenn der Rentenversicherungsträger nicht ohne unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand Arbeitsentgelt einem bestimmten Beschäftigten zuordnen kann ( BSG 26.09.2017, B 1 KR 31/16 R, BSGE 124, 162 -177 Rn 28 zum Erlass eines Summenbescheides bei der Nachforderung von Umlagen).
  • BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Sparkasse - Beschäftigte - kostenlose

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.11.2022 - L 11 BA 3292/21
    Anders als im vom BSG entschiedenen Fall ( BSG 07.02.2002, B 12 KR 12/01 R, BSGE 89, 158 -167, SozR 3-2400 § 28f Nr. 3, SozR 3-2400 § 14 Nr. 22, Rn 25), in dem das BSG einen personenbezogenen Beitragsbescheid als unverhältnismäßig aufwendig ansah, nachdem die Beitragsbemessung für den einzelnen Beschäftigten versicherungsrechtliche nur geringe Bedeutung hatte, geht es hier um Nichtentrichtung von Beiträgen in erheblichem Umfang, von der etliche Arbeitnehmer massiv betroffen sind.
  • BSG, 27.04.2021 - B 12 R 18/19 R

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Unwirksamkeit einer Bezugnahme auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.11.2022 - L 11 BA 3292/21
    Dabei ist auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids abzustellen ( BSG 27.04.2021, B 12 R 18/19 R, juris Rn 37).
  • BSG, 17.12.1985 - 12 RK 30/83

    Rentenversicherungsbeitrag - Feststellung der Beitragspflicht - Beitragshöhe -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.11.2022 - L 11 BA 3292/21
    Auch wenn es wegen einer Verletzung der Aufzeichnungspflicht oder sogar aufgrund von Manipulationen des Arbeitgebers unmöglich sein sollte, bei einigen, vielleicht sogar der Mehrzahl der Arbeitnehmer genaue Feststellungen zur Versicherungs- und Beitragspflicht sowie zur Beitragshöhe zu treffen, ist es im Interesse derjenigen Arbeitnehmer, bei denen sich die erforderlichen Tatsachen noch ermitteln lassen, nicht gerechtfertigt, das Erfordernis der personenbezogenen Beitragserhebung insgesamt und damit auch für diese Arbeitnehmer preiszugeben ( BSG 17.12.1985, 12 RK 30/83, BSGE 59, 235 -242, SozR 2200 § 1399 Nr. 16, Rn 21, vgl auch Bayerisches LSG 19.02.2013, L 5 R 933/12 B ER, Rn 21, juris).
  • LSG Sachsen, 12.02.2018 - L 9 KR 496/17

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen einen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.11.2022 - L 11 BA 3292/21
    Die Beklagte durfte ihrer Beurteilung das Ergebnis der vom Hauptzollamt durchgeführten Prüfungen zu Grunde legen und auf dieser Grundlage die Prüfung nach § 28p SGB IV durchführen und durch Verwaltungsakt abschließen (s hierzu mwN ausführlich Sächsisches LSG 12.02.2018, L 9 KR 496/17 B ER, Juris; LSG Baden-Württemberg 22.10.2019, L 9 BA 2651/18, nicht veröffentlicht).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 162/07
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.11.2022 - L 11 BA 3292/21
    Ein entsprechendes Vorgehen sei vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigt worden (Beschluss vom 20.03.2007 - 2 BvR 162/07).
  • LSG Bayern, 19.02.2013 - L 5 R 933/12

    Die Betriebsprüfungsbehörde darf einen Summenbeitragsbescheid nicht erlassen,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.11.2022 - L 11 BA 3292/21
    Auch wenn es wegen einer Verletzung der Aufzeichnungspflicht oder sogar aufgrund von Manipulationen des Arbeitgebers unmöglich sein sollte, bei einigen, vielleicht sogar der Mehrzahl der Arbeitnehmer genaue Feststellungen zur Versicherungs- und Beitragspflicht sowie zur Beitragshöhe zu treffen, ist es im Interesse derjenigen Arbeitnehmer, bei denen sich die erforderlichen Tatsachen noch ermitteln lassen, nicht gerechtfertigt, das Erfordernis der personenbezogenen Beitragserhebung insgesamt und damit auch für diese Arbeitnehmer preiszugeben ( BSG 17.12.1985, 12 RK 30/83, BSGE 59, 235 -242, SozR 2200 § 1399 Nr. 16, Rn 21, vgl auch Bayerisches LSG 19.02.2013, L 5 R 933/12 B ER, Rn 21, juris).
  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer

  • BSG, 31.03.2015 - B 12 R 1/13 R

    Sozialversicherungspflicht - freiwillige zusätzliche an Rechtsreferendare

  • BSG, 17.12.2014 - B 12 R 13/13 R

    Betriebsprüfung - Erlass von Verwaltungsakten zur Sozialversicherungs- und

  • BSG, 27.07.2011 - B 12 KR 10/09 R

    Arbeitgebereigenschaft der verfassten Studentenschaft einer Hochschule

  • LSG Bayern, 21.10.2013 - L 5 R 605/13

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - strafverfahrensrechtliche Ermittlungen

  • LSG Baden-Württemberg, 25.07.2017 - L 11 KR 3980/16

    Rentenversicherung - Erstattung des Arbeitnehmeranteils von Beiträgen -

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