Rechtsprechung
LSG Bayern, 06.03.2024 - L 10 AL 85/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- BAYERN | RECHT
SGB III § 158
Radolfzell II-Abkommen - rewis.io
Radolfzell II-Abkommen
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 28.04.2021 - S 17 AL 97/20
- LSG Bayern, 06.03.2024 - L 10 AL 85/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R
Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Vorverlegung des Endzeitpunktes eines …
Auszug aus LSG Bayern, 06.03.2024 - L 10 AL 85/21
Da der Bewilligungsbescheid vom 06.11.2019, mit dem die Beklagte für diesen Zeitraum kein Alg bewilligt hat, mit dem Ruhensbescheid vom selben Tage eine Einheit bildet - er setzt das festgestellte Ruhen des Anspruchs auf Alg leistungsrechtlich um -, ist auch dieser Gegenstand des Verfahrens (vgl. zum Regelungsgehalt von korrespondierendem Ruhens- und Bewilligungsbescheid: BSG, Urteil vom 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R -, Urteil vom 12.05.2012 - B 11 AL 6/11 R - Urteil vom 12.05.2012 - B 11 AL 6/11 R - Urteil des Senats vom 14.12.2016 - L 10 AL 265/15 - alle zitiert nach juris). - LSG Bayern, 14.12.2016 - L 10 AL 265/15
Ruhen des Arbeitslosengeldes wegen Entlassungsentschädigung
Auszug aus LSG Bayern, 06.03.2024 - L 10 AL 85/21
Da der Bewilligungsbescheid vom 06.11.2019, mit dem die Beklagte für diesen Zeitraum kein Alg bewilligt hat, mit dem Ruhensbescheid vom selben Tage eine Einheit bildet - er setzt das festgestellte Ruhen des Anspruchs auf Alg leistungsrechtlich um -, ist auch dieser Gegenstand des Verfahrens (vgl. zum Regelungsgehalt von korrespondierendem Ruhens- und Bewilligungsbescheid: BSG, Urteil vom 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R -, Urteil vom 12.05.2012 - B 11 AL 6/11 R - Urteil vom 12.05.2012 - B 11 AL 6/11 R - Urteil des Senats vom 14.12.2016 - L 10 AL 265/15 - alle zitiert nach juris). - BSG, 21.06.2018 - B 11 AL 13/17 R
Anspruch auf Arbeitslosengeld
Auszug aus LSG Bayern, 06.03.2024 - L 10 AL 85/21
Die bei objektiver Betrachtung "richtige" ordentliche Kündigungsfrist ist unbesehen etwaiger (irrtümlicher) subjektiver Vorstellungen der Arbeitsvertragsparteien über die Kündigungsfristen zugrunde zu legen (vgl. zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 143a Abs. 1 SGB III in der bis zum 31.03.2012 geltenden Fassung: BSG, Urteil vom 21.06.2018 - B 11 AL 13/17 R - juris). - BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 6/11 R
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - drohende …
Auszug aus LSG Bayern, 06.03.2024 - L 10 AL 85/21
Da der Bewilligungsbescheid vom 06.11.2019, mit dem die Beklagte für diesen Zeitraum kein Alg bewilligt hat, mit dem Ruhensbescheid vom selben Tage eine Einheit bildet - er setzt das festgestellte Ruhen des Anspruchs auf Alg leistungsrechtlich um -, ist auch dieser Gegenstand des Verfahrens (vgl. zum Regelungsgehalt von korrespondierendem Ruhens- und Bewilligungsbescheid: BSG, Urteil vom 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R -, Urteil vom 12.05.2012 - B 11 AL 6/11 R - Urteil vom 12.05.2012 - B 11 AL 6/11 R - Urteil des Senats vom 14.12.2016 - L 10 AL 265/15 - alle zitiert nach juris).