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   LSG Bayern, 08.02.2022 - L 15 BL 9/20   

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LSG Bayern, 08.02.2022 - L 15 BL 9/20 (https://dejure.org/2022,4800)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08.02.2022 - L 15 BL 9/20 (https://dejure.org/2022,4800)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08. Februar 2022 - L 15 BL 9/20 (https://dejure.org/2022,4800)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Bescheid, Behinderung, Berufung, Betreuung, Gerichtsbescheid, Leistungen, Revision, Gutachten, Mehrbedarf, Gesundheitszustand, Blindheit, Krankenversicherung, Blindengeld, Mangel, Rechtsprechung des BSG, Grad der Behinderung, Darlegungs und Beweislast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Frühförderung für ein mehrfach schwerstbehindertes Kind; Abgrenzung Frühförderung eines mehrfach schwerstbehinderten Kindes von blindheitsbedingten Mehraufwendungen gemäß dem BayBlindG ; Blindengeld gemäß BayBlindG ; Leistungsansprüche eines ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R

    Blindengeld bei Alzheimer?

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2022 - L 15 BL 9/20
    Dies gilt ausdrücklich auch für die Verfahren bezüglich des BayBlindG, was das BSG in den Urteilen vom 11.08.2015 (B 9 BL 1/14 R) und 14.06.2018 (B 9 BL 1/17 R) klargestellt hat.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. bereits die Entscheidungen v. 31.01.1995 - 1 RS 1/93 - und 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R; zuletzt Urteil v. 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R) stehen auch zerebrale Schäden, die - für sich allein oder im Zusammenwirken mit Beeinträchtigungen des Sehorgans - zu einer Beeinträchtigung des Sehvermögens führen, der Annahme von Blindheit nicht grundsätzlich entgegen.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile v. 11.08.2015 - a.a.O. - und 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R) ist für den Anspruch auf Blindengeld vielmehr allein entscheidend, ob es insgesamt an der Möglichkeit zur Sinneswahrnehmung "Sehen (optische Reizaufnahme und deren weitere Verarbeitung im Bewusstsein des Menschen) fehlt, ob der behinderte Mensch blind ist" (BSG, a.a.O.).

    Durch die neuere Rechtsprechung des BSG (Urteile v. 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R - und 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R) hat sich an der Erforderlichkeit der Prüfung, ob die visuellen Fähigkeiten des Betroffenen (nun: optische Reizaufnahme und Verarbeitung etc.) unterhalb der vom BayBlindG vorgegebenen Blindheitsschwelle liegen, nichts geändert (vgl. bereits die frühere Rechtsprechung des erkennenden Senats, nach der es schon bisher in den Fällen umfangreicher zerebraler Schäden auf das Erfordernis einer spezifischen Störung des Sehvermögens nicht mehr ankam, wenn bereits Zweifel am Vorliegen von Blindheit bestanden, z.B. Urteil v. 27.11.2013 - L 15 BL 4/11; so auch die Lit., vgl. Braun, Neue Regeln für den Blindheitsnachweis bei zerebralen Funktionsstörungen, in: MedSach 2016, 134 : keine allgemeine "Entwarnung").

    In dem genannten Urteil vom 11.08.2015 hat das BSG, wie bereits dargelegt, den Sehvorgang im Sinne des BayBlindG (neu) definiert und im Urteil vom 14.06.2018 (a.a.O.) dies bestätigt.

    Somit ist im Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG (Urteile v. 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R - und 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R) jedenfalls in den Fällen zerebraler Schäden auch zu prüfen, ob die Fähigkeit zur "Verarbeitung im Bewusstsein" des sehbehinderten Menschen beeinträchtigt bzw. aufgehoben ist.

    Dieses mag, was der Senat nicht in Abrede stellt - weil E auch insoweit nachvollziehbar auf eine noch mögliche Interaktion mit der Umwelt hingewiesen hat - auf niedrigem Niveau durchaus noch vorhanden sein, schließt jedoch nicht aus, wie sich aus den Darlegungen des BSG im o.g. Urteil vom 14.06.2018 (a.a.O.) ohne Weiteres ergibt, dass das Krankheitsbild der Klägerin von vornherein blindheitsbedingte Aufwendungen nicht entstehen lässt, da der Mangel an Sehvermögen krankheitsbedingt durch keinerlei Maßnahmen ausgeglichen werden kann.

  • BSG, 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf Landesblindengeld für cerebral schwerst

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2022 - L 15 BL 9/20
    Auch hiergegen erhob die Klägerin Widerspruch (26.04.2018) und verwies auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11.08.2015 (B 9 BL 1/14 R).

    Dies gilt ausdrücklich auch für die Verfahren bezüglich des BayBlindG, was das BSG in den Urteilen vom 11.08.2015 (B 9 BL 1/14 R) und 14.06.2018 (B 9 BL 1/17 R) klargestellt hat.

    Soweit das BSG in seiner bisherigen Rechtsprechung für den Blindengeldanspruch verlangt hatte, dass bei zerebralen Schäden eine spezifische Störung des Sehvermögens vorliegt, hat es im Urteil v. 11.08.2015 (a.a.O.) hieran nicht mehr festgehalten.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile v. 11.08.2015 - a.a.O. - und 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R) ist für den Anspruch auf Blindengeld vielmehr allein entscheidend, ob es insgesamt an der Möglichkeit zur Sinneswahrnehmung "Sehen (optische Reizaufnahme und deren weitere Verarbeitung im Bewusstsein des Menschen) fehlt, ob der behinderte Mensch blind ist" (BSG, a.a.O.).

    Durch die neuere Rechtsprechung des BSG (Urteile v. 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R - und 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R) hat sich an der Erforderlichkeit der Prüfung, ob die visuellen Fähigkeiten des Betroffenen (nun: optische Reizaufnahme und Verarbeitung etc.) unterhalb der vom BayBlindG vorgegebenen Blindheitsschwelle liegen, nichts geändert (vgl. bereits die frühere Rechtsprechung des erkennenden Senats, nach der es schon bisher in den Fällen umfangreicher zerebraler Schäden auf das Erfordernis einer spezifischen Störung des Sehvermögens nicht mehr ankam, wenn bereits Zweifel am Vorliegen von Blindheit bestanden, z.B. Urteil v. 27.11.2013 - L 15 BL 4/11; so auch die Lit., vgl. Braun, Neue Regeln für den Blindheitsnachweis bei zerebralen Funktionsstörungen, in: MedSach 2016, 134 : keine allgemeine "Entwarnung").

    Somit ist im Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG (Urteile v. 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R - und 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R) jedenfalls in den Fällen zerebraler Schäden auch zu prüfen, ob die Fähigkeit zur "Verarbeitung im Bewusstsein" des sehbehinderten Menschen beeinträchtigt bzw. aufgehoben ist.

  • LSG Bayern, 12.11.2019 - L 15 BL 1/12

    Blindengeld: Blindengeldanspruch nach dem BayBlindG

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2022 - L 15 BL 9/20
    Anders als etwa im Urteil des Bayer. Landessozialgerichts (BayLSG) vom 12.11.2019 (Az.: L 15 BL 1/12) sei die Klägerin aber nicht in allen Sinnesfunktionen massiv eingeschränkt.

    Maßgeblich für den Zweckverfehlungseinwand sind die tatsächlichen bei der Klägerin bestehenden Verhältnisse (vgl. bereits das Urteil des Senats v. 12.11.2019 - L 15 BL 1/12).

    Mit dem BSG geht der Senat davon aus, dass der Begriff der blindheitsbedingten Mehraufwendungen weit auszulegen ist (vgl. bereits das Urteil des Senats v. 12.11.2019, a.a.O.).

    Wie vom Senat bereits entscheiden worden ist (vgl. z.B. die Urteile v. 12.11.2019, a.a.O., und 26.11.2019 - L 15 BL 2/19), stellen entgegen einer in der Literatur geäußerten Auffassung (vgl. Dau, in: jurisPR-SozR 9/2019 Anm. 4) Aufwendungen für die allgemeine pflegerische Betreuung, wie sie hier ausschließlich bestehen, keine blindheitsbedingten Mehraufwendungen dar.

    Wie der Senat jedoch bereits entschieden hat, stellen Aufwendungen für die allgemeine pflegerische Betreuung und die damit verbundenen Hilfestellungen keine blindheitsbedingten Mehraufwendungen dar, weil es sich nicht um blindheitsspezifischen Mehraufwand - bzw. diesen allenfalls in ganz untergeordnetem Umfang - handelt (vgl. näher das Urteil vom 12.11.2019 - L 15 BL 1/12).

  • LSG Bayern, 26.11.2019 - L 15 BL 2/19

    Rechtsprechung des BSG, Mehraufwendung, Blindengeld, Zweckverfehlung,

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2022 - L 15 BL 9/20
    Wie vom Senat bereits entscheiden worden ist (vgl. z.B. die Urteile v. 12.11.2019, a.a.O., und 26.11.2019 - L 15 BL 2/19), stellen entgegen einer in der Literatur geäußerten Auffassung (vgl. Dau, in: jurisPR-SozR 9/2019 Anm. 4) Aufwendungen für die allgemeine pflegerische Betreuung, wie sie hier ausschließlich bestehen, keine blindheitsbedingten Mehraufwendungen dar.

    Denn wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 26.11.2019 - L 15 BL 2/19), ist der Einsatz einer Vorlesekraft zur Entlastung von Betreuungspersonen und zur direkten Betreuung des Betroffenen hinsichtlich jeder Behinderung und Erkrankung denkbar; somit könnte der Einwand der Zweckverfehlung nie erhoben werden.

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2022 - L 15 BL 9/20
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist indessen ein so hoher Grad der Wahrscheinlichkeit, dass bei Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens kein vernünftiger, den Sachverhalt überschauender Mensch mehr am Vorliegen der Tatsachen zweifelt (vgl. BSG, Urteil vom 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R), d.h. dass die Wahrscheinlichkeit an Sicherheit grenzt (vgl. BSG, Urteil vom 05.05.1993 - 9/9a RV 1/92, Beschluss vom 29.01.2018 - B 9 V 39/17 B, Urteil vom 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R).

    Auch dem Vollbeweis können gewisse Zweifel innewohnen; verbleibende Restzweifel sind bei der Überzeugungsbildung unschädlich, solange sie sich nicht zu gewichtigen Zweifeln verdichten (z.B. BSG, Urteil vom 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R, m.w.N.).

  • BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 7.76

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2022 - L 15 BL 9/20
    Das BVerwG hat hierzu zur früheren Blindenhilfe nach § 67 Abs. 1 BSHG bereits ausgeführt, dass Aufwendungen, die einem Blinden durch Kontaktpflege und Teilnahme am kulturellen Leben entstehen, nur einen Teil dessen ausmachen, was ein Blinder bedingt durch sein Leiden im Verhältnis zu einem Sehenden vermehrt aufwenden muss (so BVerwG Urteil vom 4.11.1976 - V C 7.76 - BVerwGE 51, 281, 287).
  • LSG Bayern, 28.07.2020 - L 15 BL 2/17

    Zum Anspruch auf Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz bei

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2022 - L 15 BL 9/20
    Diesem Ergebnis stehen auch nicht die Festlegungen des Senats in seinem Urteil vom 28.07.2020 (L 15 BL 2/17) entgegen.
  • LSG Bayern, 27.11.2013 - L 15 BL 4/12

    Blindengeld, Begleitperson, Krankenhausaufenthalt, Aufstockung, Betreuung,

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2022 - L 15 BL 9/20
    Wie der Senat früher bereits entschieden hat (Urteil v. 27.11.2013 - L 15 BL 4/12), stellen diese und andere denkbare Maßnahmen nur des psychischen Beistands etc. keinen blindheitsbedingten Aufwand dar, da insoweit keine Betreuungsleistungen (im weiteren Sinn) betroffen sind.
  • LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 BL 11/08

    Blindengeld, Wachkoma, Sehvermögen, apallisches Syndrom

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2022 - L 15 BL 9/20
    Aus naheliegenden Gründen ist ein Verweis auf die jeweilige Diagnose nicht ausreichend, um dem Einzelfall gerecht zu werden (vgl. bereits das Urteil des erkennenden Senats v. 17.07.2012 - L 15 BL 11/08, in dem im Einzelnen dargelegt worden ist, dass auch bei der Diagnose eines "vollständigen Apallischen Syndroms" die individuellen Verhältnisse mit Blick auf die der Feststellung immanenten diagnostischen Unsicherheit und der Begrenztheit medizinischer Erfahrungssätze im Einzelnen untersucht werden müssen); es sind die Voraussetzungen zu überprüfen, ob bei der konkreten Ausprägung des Krankheitsbildes blindheitsbedingte Mehraufwendungen in Betracht kommen (so auch Braun, Die neuen Kriterien für den Blindheitsnachweis bei zerebralen Funktionsstörungen, in: MedSach 3/2019, 94 ).
  • LSG Bayern, 10.12.2019 - L 15 BL 5/16

    Blindengeld: Einwand der Zweckverfehlung

    Auszug aus LSG Bayern, 08.02.2022 - L 15 BL 9/20
    Dieser Bedarf ist, was sich auch in diesem Fall als offensichtlich darstellt, der allgemeinen Problematik der schwersten Beeinträchtigung der Klägerin, nicht jedoch speziell ihrer Blindheit geschuldet (vgl. hierzu z.B. das Urteil des Senats vom 10.12.2019 - L 15 BL 5/16).
  • BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R

    Haftungsbegründende Kausalität im sozialen Entschädigungsrecht

  • BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R

    Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung

  • LSG Bayern, 19.12.2016 - L 15 BL 9/14

    Blindheit ist trotz möglicherweise bestehenden Sehvermögens auch bei erheblicher

  • BSG, 05.05.1993 - 9a RV 1/92

    Todesleiden - Schädigungsfolge - Hinterbliebenenrente - Wahrscheinlichkeit

  • BSG, 29.01.2018 - B 9 V 39/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R

    Blindengeld - Revisibilität - Landesrecht - Rüge - Blindheitshilfe - Blindheit -

  • BSG, 31.01.1995 - 1 RS 1/93

    Umfang der Revisibilität länderrechtlicher Vorschriften - Voraussetzungen des

  • LSG Bayern, 06.10.2020 - L 15 BL 6/19

    Erkrankung, Berufung, Versorgung, Behinderung, Revision, Blindheit, Mangel,

  • LSG Bayern, 26.09.2017 - L 15 BL 8/14

    Blindheitsnachweis

  • LSG Bayern, 20.12.2018 - L 15 BL 6/17

    Blindengeld

  • LSG Bayern, 27.11.2013 - L 15 BL 4/11

    Wenn in den Fällen umfangreicher cerebraler Schäden bereits Zweifel am Vorliegen

  • LSG Bayern, 22.03.2022 - L 15 BL 12/20

    Soziales Entschädigungsrecht: Voraussetzungen der Zweckverfehlung des

    Wie der Senat wiederholt (vgl. z.B. die Urteile vom 20.12.2018 - L 15 BL 6/17 -, 06.10.2020 - L 15 BL 6/19 - und 08.02.2022 - L 15 BL 9/20) unterstrichen hat, sind nach den Grundsätzen im sozialgerichtlichen Verfahren die einen Anspruch begründenden Tatsachen grundsätzlich im Vollbeweis, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachzuweisen (vgl. BSG, Urteil vom 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R).

    Zwar hat der Senat jüngst bereits entschieden (Urteil vom 08.02.2022 - L 15 BL 9/20), dass blindheitsbedingter Mehraufwand nicht schon dann angenommen werden kann, wenn bei Betroffenen (ggf. seit langem) Maßnahmen der Frühförderung durchgeführt werden.

  • LSG Bayern, 17.05.2022 - L 15 BL 6/20

    Soziales Entschädigungsrecht: Einwand der Zweckverfehlung bei kognitiven

    Hierzu kann vollumfänglich auf die Darlegungen des Senats im Urteil vom 08.02.2022 (L 15 BL 9/20) verwiesen werden.
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