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   LSG Bayern, 08.09.2022 - L 4 KR 496/21   

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https://dejure.org/2022,25865
LSG Bayern, 08.09.2022 - L 4 KR 496/21 (https://dejure.org/2022,25865)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08.09.2022 - L 4 KR 496/21 (https://dejure.org/2022,25865)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08. September 2022 - L 4 KR 496/21 (https://dejure.org/2022,25865)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB V § 5 Abs. 8 S. 1, S. 2, § 9 Abs. 1 Nr. 6 (in der bis zum 11.5.2019 geltenden Fassung); SGB V 188 Abs. 2 Satz 3 (idF v. Art. 1 G. v. 20.12.1988)
    Wiederaufleben der Ausschlusswirkung des § 5 Abs. 8 S. 2 SGB V

  • rewis.io

    Krankenversicherung, Rente, Versicherungspflicht, Altersrente, Arbeitnehmer, Bescheid, Erwerbsminderungsrente, Berufung, Versicherung, Arbeitsentgelt, Revision, Verwaltungsakt, Erwerbsminderung, Rentner, freiwillige Versicherung, Sinn und Zweck, Freiwillige ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bezüglich des Optionsrechts in der gesetzlichen Krankenversicherung; Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung; Wiederaufleben einer freiwilligen Versicherung nach Beendigung einer zwischenzeitlichen ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Bayern, 23.10.2008 - L 4 KR 77/07
    Auszug aus LSG Bayern, 08.09.2022 - L 4 KR 496/21
    Die Beklagte hat auf die Entscheidungen des Senats vom 23.10.2008 (L 4 KR 77/07) und des LSG Baden-Württemberg vom 24.03.2006 (L 4 KR 330/05) hingewiesen.

    Die Beklagte war somit insgesamt nicht verpflichtet, den Kläger auf die Bindungswirkung und "Unwiderruflichkeit" in der Ausübung seines Wahlrechts hinzuweisen (so bereits der Senat in seiner Entscheidung vom 23.10.2008, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2006 - L 4 KR 330/05

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei Fehlverhalten des Versicherten

    Auszug aus LSG Bayern, 08.09.2022 - L 4 KR 496/21
    Die Beklagte hat auf die Entscheidungen des Senats vom 23.10.2008 (L 4 KR 77/07) und des LSG Baden-Württemberg vom 24.03.2006 (L 4 KR 330/05) hingewiesen.
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