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   LSG Bayern, 10.11.2006 - L 8 AL 120/05   

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https://dejure.org/2006,18007
LSG Bayern, 10.11.2006 - L 8 AL 120/05 (https://dejure.org/2006,18007)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10.11.2006 - L 8 AL 120/05 (https://dejure.org/2006,18007)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10. November 2006 - L 8 AL 120/05 (https://dejure.org/2006,18007)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer isolierten Anfechtungsklage; Erstattungsforderungen gegen den ehemaligen Arbeitgeber wegen Leistung von Arbeitslosengeld; Anwendbarkeit von Übergangsvorschriften bei Gewährung von Arbeitslosengeld; Erstattungspflicht beim Bezug von Arbeitslosengeld; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aufhebungsvertrag auf Wunsch des Arbeitnehmers kein Entlastungsgrund nach § 147a Abs. 1 S.2 Nr.3 SGB-III

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 32/04 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Auszug aus LSG Bayern, 10.11.2006 - L 8 AL 120/05
    Dieses Urteil hat aber das Bundessozialgericht mit überzeugenden Gründen am 27.01.2005 (Az.: B 7a/7 AL 32/04 R) aufgehoben.

    Bei dieser Fallkonstellation liegt unter beiden maßgeblichen Gesichtspunkten der Formenstrenge (vgl. Urteile des BSG vom 27.01.2005 mit dem Az.: B 7a/7 AL 32/04 R, vom 07.10.2004 - Az.: B 11 AL 5/04 R m.w.N.) und des Veranlassungsprinzipes für den Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit (vgl. Urteile des BSG vom 27.01.2005 mit dem Az.: B 7a/7 AL 32/04 R und vom 18.09.1997 - Az.: 11 RAr 7/96 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 2 m.w.N.) kein Grund für die Entlastung des Arbeitgebers vor.

  • BSG, 07.10.2004 - B 11 AL 5/04 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Auszug aus LSG Bayern, 10.11.2006 - L 8 AL 120/05
    Dieses Ergebnis stehe auch nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des BVerfG, das in der Wahl einer bestimmten äußeren Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines älteren Arbeitnehmers ein Indiz dafür gesehen habe, dass die Arbeitslosigkeit in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers falle, worauf das BSG in ständiger Rechtsprechung abstelle (vgl. Urteil des BSG v. 07.10.2004, Az.: B 11 AL 5/04 R).

    Bei dieser Fallkonstellation liegt unter beiden maßgeblichen Gesichtspunkten der Formenstrenge (vgl. Urteile des BSG vom 27.01.2005 mit dem Az.: B 7a/7 AL 32/04 R, vom 07.10.2004 - Az.: B 11 AL 5/04 R m.w.N.) und des Veranlassungsprinzipes für den Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit (vgl. Urteile des BSG vom 27.01.2005 mit dem Az.: B 7a/7 AL 32/04 R und vom 18.09.1997 - Az.: 11 RAr 7/96 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 2 m.w.N.) kein Grund für die Entlastung des Arbeitgebers vor.

  • BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 7/96

    Befreiungstatbestand des § 128 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AFG beim Ende des

    Auszug aus LSG Bayern, 10.11.2006 - L 8 AL 120/05
    Wesentlich kommt noch hinzu, dass sie durch die vereinbarte Regelung der Kündigungsfrist maßgeblich zu einem Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit des Versicherten beigetragen hat, der bei Beachtung der arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften später gelegen wäre (vgl. dazu Urteil des BSG vom 18.09.1997, Az.: 11 Rar 7/96).

    Bei dieser Fallkonstellation liegt unter beiden maßgeblichen Gesichtspunkten der Formenstrenge (vgl. Urteile des BSG vom 27.01.2005 mit dem Az.: B 7a/7 AL 32/04 R, vom 07.10.2004 - Az.: B 11 AL 5/04 R m.w.N.) und des Veranlassungsprinzipes für den Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit (vgl. Urteile des BSG vom 27.01.2005 mit dem Az.: B 7a/7 AL 32/04 R und vom 18.09.1997 - Az.: 11 RAr 7/96 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 2 m.w.N.) kein Grund für die Entlastung des Arbeitgebers vor.

  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01

    Krankheitskündigung - negative Prognose

    Auszug aus LSG Bayern, 10.11.2006 - L 8 AL 120/05
    Im letztgenannten Falle, wäre in drei Stufen zu prüfen, ob die bisher angefallenen Krankheitszeiten eine negative Prognose hinsichtlich des voraussichtlichen Gesundheitszustandes erfordern, die entstandenen und prognostizierten Fehlzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen und im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung die erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen vom Arbeitgeber billigerweise noch hingenommen werden muss (vgl. Urteile des BAG vom in 05.07.1990, Az.: 2 AzR 154/90, AP Nr. 26 zu § 1 KschG 1979; vom 21.02.1992, Az.: 2 AZR 399/91; vom 29.04.1999, Az.: 2 AZR 431/98 = BAGE 91, 271; vom 12.04.2002, Az.: 2 AZR 148/01).
  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 431/98

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LSG Bayern, 10.11.2006 - L 8 AL 120/05
    Im letztgenannten Falle, wäre in drei Stufen zu prüfen, ob die bisher angefallenen Krankheitszeiten eine negative Prognose hinsichtlich des voraussichtlichen Gesundheitszustandes erfordern, die entstandenen und prognostizierten Fehlzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen und im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung die erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen vom Arbeitgeber billigerweise noch hingenommen werden muss (vgl. Urteile des BAG vom in 05.07.1990, Az.: 2 AzR 154/90, AP Nr. 26 zu § 1 KschG 1979; vom 21.02.1992, Az.: 2 AZR 399/91; vom 29.04.1999, Az.: 2 AZR 431/98 = BAGE 91, 271; vom 12.04.2002, Az.: 2 AZR 148/01).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 399/91

    Kündigung wegen Krankheit von nicht absehbarer Dauer

    Auszug aus LSG Bayern, 10.11.2006 - L 8 AL 120/05
    Im letztgenannten Falle, wäre in drei Stufen zu prüfen, ob die bisher angefallenen Krankheitszeiten eine negative Prognose hinsichtlich des voraussichtlichen Gesundheitszustandes erfordern, die entstandenen und prognostizierten Fehlzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen und im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung die erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen vom Arbeitgeber billigerweise noch hingenommen werden muss (vgl. Urteile des BAG vom in 05.07.1990, Az.: 2 AzR 154/90, AP Nr. 26 zu § 1 KschG 1979; vom 21.02.1992, Az.: 2 AZR 399/91; vom 29.04.1999, Az.: 2 AZR 431/98 = BAGE 91, 271; vom 12.04.2002, Az.: 2 AZR 148/01).
  • BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

    Auszug aus LSG Bayern, 10.11.2006 - L 8 AL 120/05
    Im letztgenannten Falle, wäre in drei Stufen zu prüfen, ob die bisher angefallenen Krankheitszeiten eine negative Prognose hinsichtlich des voraussichtlichen Gesundheitszustandes erfordern, die entstandenen und prognostizierten Fehlzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen und im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung die erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen vom Arbeitgeber billigerweise noch hingenommen werden muss (vgl. Urteile des BAG vom in 05.07.1990, Az.: 2 AzR 154/90, AP Nr. 26 zu § 1 KschG 1979; vom 21.02.1992, Az.: 2 AZR 399/91; vom 29.04.1999, Az.: 2 AZR 431/98 = BAGE 91, 271; vom 12.04.2002, Az.: 2 AZR 148/01).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus LSG Bayern, 10.11.2006 - L 8 AL 120/05
    Diese Gesichtspunkte gelten auch unter Beachtung der Rechtsprechung des BVerfG (SozR 3-4100 § 128 Nr. 1).
  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 64/00 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Auszug aus LSG Bayern, 10.11.2006 - L 8 AL 120/05
    Einen Aufhebungsvertrag - anders als ein Abtretungsvertrag nach vorangegangener Kündigung - lässt sich nicht als sozial gerechtfertigte Arbeitgeberkündigung werten, selbst wenn materiell-rechtlich die Voraussetzungen für eine sozial gerechtfertigte ordentliche Kündigung vorgelegen haben (vgl. Urteil des BSG vom 04.09.2001, Az.: B 7 AL 64/00 R).
  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 61/94

    Anwendbarkeit von § 96 SGG auf Folgebescheide in vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 10.11.2006 - L 8 AL 120/05
    Die Folgebescheide vom 25.06.2003 und 22.07.2003 wären gemäß § 96 Abs. 1 SGG analog kraft Gesetzes (Zeihe SGG § 96 Rn. 4c; Hk-SGG/Binder § 96 Rn. 17), unabhängig vom Wissen und Willen der Beteiligten (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 10; LSG Nordrhein-Westfalen vom 11.08.2004 - Az.: L 12 AL 235/03) Gegenstand des Verfahrens geworden (Fall der gesetzlichen Klageänderung; Leitherer, a.a.O. § 96 Rn. 11).
  • BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 73/98 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

  • BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 78/03 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

  • BSG, 20.09.2001 - B 11 AL 30/01 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

  • BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 50/88

    Arbeitslosengelderstattung bei Wettbewerbsabrede

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2004 - L 12 AL 235/03

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Berlin, 13.02.2004 - L 4 AL 99/02

    Erstattung von Arbeitslosengeld und Versicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber;

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