Rechtsprechung
LSG Bayern, 11.05.2016 - L 19 R 405/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Zurückverweisung im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer Verletzung des Fachkammerprinzips; Erforderlichkeit eines richterlichen Beschlusses zur Trennung eines Klageverfahrens; Erstattung von Aufwendungen in der gesetzlichen Rentenversicherung; ...
- rewis.io
Pflicht zur Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VI § 179 Abs. 1 S. 1
Eingliederungsleistungen - rechtsportal.de
Zulässigkeit der Zurückverweisung im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer Verletzung des Fachkammerprinzips
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 02.04.2014 - S 3 R 5/13
- LSG Bayern, 11.05.2016 - L 19 R 405/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.07.2014 - VI ZR 546/13
Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Gesetzlicher Übergang der Ansprüche auf …
Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2016 - L 19 R 405/14
Eine auslegungsbedürftige Gesetzeslücke liegt sicherlich insoweit nicht vor (zur Frage der Durchsetzbarkeit eines Regressanspruchs bei Abfindungsvereinbarungen zwischen Geschädigtem und Schädiger vgl. BGH, Urteil vom 01.07.2014, Az VI ZR 546/13, veröffentlicht bei juris; Lang, Anmerkung zu OLG Hamm 25. Zivilsenat, Urteil vom 15.11.2013 - IU 2/13, veröffentlicht bei juris). - BFH, 24.10.1973 - VII B 47/72
Klageerhebung - Wirkung - Schwebendes Verfahren - Verbindung - Gerichtsbeschluß - …
Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2016 - L 19 R 405/14
Eine gerichtliche Anordnung im Sinne des § 145 Abs. 1 S 1 ZPO ist aber nur die Maßnahme eines Spruchkörpers des Gerichts, nicht die der Registratur oder der Geschäftsstelle (vgl. BFH, Beschluss vom 24.10.1973 - VII B 47/72 - BFHE 110, 465; BayLSG, Beschluss vom 22.08.2013, Az L 20 R 653/13 NZB; Reichold, in: Thomas-Putzo, ZPO, 36. Auf.
- LSG Bayern, 24.07.2018 - L 12 SF 106/17
Gerichtskostenbefreiung, Gerichtskostenfreiheit, Eingezahlte Gerichtskosten, …
Streitig ist, ob der Erinnerungsgegner als überörtlicher Träger der Sozialhilfe Kostenschuldner der Gerichtskosten für das Verfahren L 19 R 405/14 ist.Im Verfahren L 19 R 405/14 war streitig der Anspruch der Klägerin, einer Trägerin einer Werkstatt für behinderte Menschen, gegen den Erinnerungsgegner (nachfolgend Eg.) auf Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung nach § 179 Abs. 1 S. 2 SGB VI.
Der Streitwert für das Verfahren L 19 R 405/14 wurde mit Beschluss vom 06.04.2017 auf 7.701,48 EUR festgesetzt.
Die Gerichtsakten zum Verfahren L 19 R 405/14 lagen vor.
Gerichtskosten für das Verfahren L 19 R 405/14 dürfen zu Lasten des Eg. gemäß § 64 Abs. 3 S. 2 SGB X nicht erhoben werden.
Grundsätzlich hätte im Verfahren L 19 R 405/14 nach § 197a Abs. 1 S. 1 SGG auch für den Eg. Gerichtskostenpflicht bestanden, da weder der Eg. als Berufungskläger noch die Berufungsbeklagte zu den in § 183 SGG genannten Personen gehören.
Um einen Erstattungsstreit im Sinne des § 197a Abs. 3 SGG handelte es sich im Verfahren L 19 R 405/14 nicht.