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   LSG Bayern, 11.05.2016 - L 19 R 405/14   

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https://dejure.org/2016,42924
LSG Bayern, 11.05.2016 - L 19 R 405/14 (https://dejure.org/2016,42924)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11.05.2016 - L 19 R 405/14 (https://dejure.org/2016,42924)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - L 19 R 405/14 (https://dejure.org/2016,42924)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Zurückverweisung im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer Verletzung des Fachkammerprinzips; Erforderlichkeit eines richterlichen Beschlusses zur Trennung eines Klageverfahrens; Erstattung von Aufwendungen in der gesetzlichen Rentenversicherung; ...

  • rewis.io

    Pflicht zur Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 179 Abs. 1 S. 1
    Eingliederungsleistungen

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Zurückverweisung im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer Verletzung des Fachkammerprinzips

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.07.2014 - VI ZR 546/13

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Gesetzlicher Übergang der Ansprüche auf

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2016 - L 19 R 405/14
    Eine auslegungsbedürftige Gesetzeslücke liegt sicherlich insoweit nicht vor (zur Frage der Durchsetzbarkeit eines Regressanspruchs bei Abfindungsvereinbarungen zwischen Geschädigtem und Schädiger vgl. BGH, Urteil vom 01.07.2014, Az VI ZR 546/13, veröffentlicht bei juris; Lang, Anmerkung zu OLG Hamm 25. Zivilsenat, Urteil vom 15.11.2013 - IU 2/13, veröffentlicht bei juris).
  • BFH, 24.10.1973 - VII B 47/72

    Klageerhebung - Wirkung - Schwebendes Verfahren - Verbindung - Gerichtsbeschluß -

    Auszug aus LSG Bayern, 11.05.2016 - L 19 R 405/14
    Eine gerichtliche Anordnung im Sinne des § 145 Abs. 1 S 1 ZPO ist aber nur die Maßnahme eines Spruchkörpers des Gerichts, nicht die der Registratur oder der Geschäftsstelle (vgl. BFH, Beschluss vom 24.10.1973 - VII B 47/72 - BFHE 110, 465; BayLSG, Beschluss vom 22.08.2013, Az L 20 R 653/13 NZB; Reichold, in: Thomas-Putzo, ZPO, 36. Auf.
  • LSG Bayern, 24.07.2018 - L 12 SF 106/17

    Gerichtskostenbefreiung, Gerichtskostenfreiheit, Eingezahlte Gerichtskosten,

    Streitig ist, ob der Erinnerungsgegner als überörtlicher Träger der Sozialhilfe Kostenschuldner der Gerichtskosten für das Verfahren L 19 R 405/14 ist.

    Im Verfahren L 19 R 405/14 war streitig der Anspruch der Klägerin, einer Trägerin einer Werkstatt für behinderte Menschen, gegen den Erinnerungsgegner (nachfolgend Eg.) auf Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung nach § 179 Abs. 1 S. 2 SGB VI.

    Der Streitwert für das Verfahren L 19 R 405/14 wurde mit Beschluss vom 06.04.2017 auf 7.701,48 EUR festgesetzt.

    Die Gerichtsakten zum Verfahren L 19 R 405/14 lagen vor.

    Gerichtskosten für das Verfahren L 19 R 405/14 dürfen zu Lasten des Eg. gemäß § 64 Abs. 3 S. 2 SGB X nicht erhoben werden.

    Grundsätzlich hätte im Verfahren L 19 R 405/14 nach § 197a Abs. 1 S. 1 SGG auch für den Eg. Gerichtskostenpflicht bestanden, da weder der Eg. als Berufungskläger noch die Berufungsbeklagte zu den in § 183 SGG genannten Personen gehören.

    Um einen Erstattungsstreit im Sinne des § 197a Abs. 3 SGG handelte es sich im Verfahren L 19 R 405/14 nicht.

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