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   LSG Bayern, 12.02.2015 - L 14 R 392/11   

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https://dejure.org/2015,40998
LSG Bayern, 12.02.2015 - L 14 R 392/11 (https://dejure.org/2015,40998)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12.02.2015 - L 14 R 392/11 (https://dejure.org/2015,40998)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12. Februar 2015 - L 14 R 392/11 (https://dejure.org/2015,40998)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Säumniszuschlag wegen verspätet geleisteter Nachversicherungsbeiträge; Verlängerte Verjährungsfrist; Vorsätzlich vorenthaltene Nachversicherungsbeiträge; Bedingter Vorsatz; Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Säumniszuschlags wegen verspätet geleisteter ...

  • rewis.io

    Voraussetzungen der Glaubhaftmachung der unverschuldeten Unkenntnis von der Zahlungspflicht der Entscheidgungsträger einer Behörde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Säumniszuschlag wegen verspätet geleisteter Nachversicherungsbeiträge

  • rechtsportal.de

    SGB IV § 24 Abs. 1 ; SGB IV § 25 Abs. 1
    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Säumniszuschlags wegen verspätet geleisteter Nachversicherungsbeiträge gegen die Nachversicherungsbehörde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R

    Nachversicherung - vorsätzliche Vorenthaltung der Beiträge durch Dienstherrn -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.02.2015 - L 14 R 392/11
    Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 17.04.2008 (B 13 R 123/07 R, JURIS) das Urteil des Sozialgerichts München aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht München zurückverwiesen.

    Die Beklagte hält die Entscheidung des Sozialgerichts München für zutreffend und beruft sich auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 17.04.2008 (B 13 R 123/07 R).

    Säumniszuschläge in Nachversicherungsfällen sind auch von Körperschaften des öffentlichen Rechts zu entrichten (vgl. BSG vom 12.02.2004, BSGE 92, 150 und BSG vom 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R, juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 17.04.2008, B 13 R 123/07 R, JURIS) kann eine Körperschaft des öffentlichen Rechts genauso wenig selbst "Kenntnis" bestimmter Umstände haben, wie eine juristische Person des Privatrechts.

    Die geschilderten Grundsätze bewirken in Ansehung der Schreibens des Justizministeriums vom 02.06.1999 und 09.06.1999 eine Kenntniszurechnung innerhalb der Bezirksfinanzdirektion (hier der - jedenfalls aktenmäßigen - Kenntnis des Referats 51/2 über die noch durchzuführende Nachversicherung), weil ausreichende organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung des notwendigen Informationsaustausches nicht bestanden (vgl. BSG vom 17.04.2008, B 13 R 123/07 R).

    Somit muss sich die Beklagte die dokumentierte Kenntnis der Mitarbeiter des Referats 51/2 der Bezirksfinanzdirektion zurechnen lassen (vgl. BSG vom 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R; BSG vom 17.04.2008, B 13 R 123/07 R).

    Durch diese soll die Nachversicherung eines ausgeschiedenen Mitarbeiters sichergestellt werden, für deren unverzügliche Durchführung den Kläger eine besondere Fürsorgeverpflichtung traf (vgl. BSG vom 17.04.2008, B 13 R 123/07 R, Rn. 34).

    Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 17.04.2008 (a. a. O.) zu der Frage, ob der Kläger die Nachversicherungsbeiträge in diesem Sinne vorsätzlich vorenthalten hat, den Grundsatz aufgestellt, dass dies im Ergebnis nicht anders zu beurteilen ist, wie die Frage, ob er i. S. d. § 24 Abs. 2 SGB IV von seiner Zahlungspflicht Kenntnis hatte.

    Wenn daher dem Kläger die Kenntnis von der Beitrags-(Nachentrichtungs-)pflicht zuzurechnen ist, was bereits im Zusammenhang mit der Frage der unverschuldeten Unkenntnis i. S. des § 24 Abs. 2 SGB IV erläutert wurde, folgt hieraus auch (für den Regelfall), dass i. S. des § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV die verlängerte Verjährungsfrist eingreift (zum Ganzen: vgl. BSG vom 17.04.2008, B 13 R 123/07 R, Rn. 28 ff., juris).

  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

    Auszug aus LSG Bayern, 12.02.2015 - L 14 R 392/11
    Der Begriff "vorsätzlich" schließt den bedingten Vorsatz ein (BSG vom 30.03.2000, SozR 3-2400 § 25 Nr. 7 S. 35 m. w. N.).

    Für den bedingten Vorsatz reicht aus, dass der Beitragsschuldner seine Beitragspflicht nur für möglich gehalten, die Nichtabführung der Beiträge aber billigend in Kauf genommen hat (BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 7 S. 35) .

  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 28/03 R

    Nachversicherung - Nachversicherungsbeitrag - Fälligkeit - Aufschubgründe -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.02.2015 - L 14 R 392/11
    Somit sind auch auf fällige, aber verspätet entrichtete Nachversicherungsbeiträge Säumniszuschläge zu zahlen (vgl. BSG vom 12.02.2004, B 13 RJ 28/03 R).

    Säumniszuschläge in Nachversicherungsfällen sind auch von Körperschaften des öffentlichen Rechts zu entrichten (vgl. BSG vom 12.02.2004, BSGE 92, 150 und BSG vom 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R, juris).

  • SG München, 28.06.2007 - S 17 R 5469/04

    Anspruch auf Zahlung von Säumniszuschlägen bei verspätet entrichteter

    Auszug aus LSG Bayern, 12.02.2015 - L 14 R 392/11
    Das Sozialgericht München hat der Klage mit Urteil vom 28.06.2007 (Az. S 17 R 5469/04) stattgegeben und den angefochtenen Bescheid aufgehoben.

    Für die Einzelheiten wird auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsakte der Beklagten, der Streitakten des Sozialgerichts München (Az. S 17 R 5469/04 und S 56 R 1818/08 ZVW) sowie der Verfahrensakte des Bayerischen Landessozialgerichts Bezug genommen.

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom

    Auszug aus LSG Bayern, 12.02.2015 - L 14 R 392/11
    Somit muss sich die Beklagte die dokumentierte Kenntnis der Mitarbeiter des Referats 51/2 der Bezirksfinanzdirektion zurechnen lassen (vgl. BSG vom 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R; BSG vom 17.04.2008, B 13 R 123/07 R).
  • SG München, 25.01.2011 - S 56 R 1818/08

    Versicherte ist bei Ablauf der Fälligkeitsfrist zur Zahlung von Säumniszuschlägen

    Auszug aus LSG Bayern, 12.02.2015 - L 14 R 392/11
    Für die Einzelheiten wird auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsakte der Beklagten, der Streitakten des Sozialgerichts München (Az. S 17 R 5469/04 und S 56 R 1818/08 ZVW) sowie der Verfahrensakte des Bayerischen Landessozialgerichts Bezug genommen.
  • SG Darmstadt, 04.07.2017 - S 14 R 94/15
    Während des Klageverfahrens zum Aktenzeichen S 14 R 392/11 betreffend dieser Bescheide hielt sich der Kläger vom 09.08.2011 bis 24.11.2011 in der Rehabilitationsklinik Salusklinik auf.

    Der Kläger nahm die Klage in dem Verfahren S 14 R 392/11 im Februar 2012 zurück.

    Das Gericht hat die Akte S 14 R 392/11 beigezogen.

    Nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses hatte der Kläger dann die noch anhängige Klage im Verfahren S 14 R 392/11 zurückgenommen.

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