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LSG Bayern, 12.10.2000 - L 9 AL 11/01 |
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 12.10.2000 - S 4 AL 2/00
- LSG Bayern, 12.10.2000 - L 9 AL 11/01
- LSG Bayern, 30.09.2004 - L 9 AL 11/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84
Zuerkennung einer Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ruhen eines …
Auszug aus LSG Bayern, 12.10.2000 - L 9 AL 11/01
Allerdings bewirkt nicht bereits der bloße Anspruch auf Rente das Ruhen des Anspruchs auf Alg, vielmehr muss nach dem unmissverständlichen Wortlaut des § 142 SGB III ein dort genannter Anspruch zuerkannt worden sein, damit die Ruhenswirkung ausgelöst wird, vgl. BSG vom 19.02.1986, 7 RAr 55/84, SozR 1300 § 48 SGB X Rdnr.22 m.w.N. Das Ruhen erfasst nach dem Grundsatz des § 142 Abs. 1 SGB III den Zeitraum, für den die zum Ruhen führende Leistung bewilligt wird.