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   LSG Bayern, 12.11.2014 - L 12 KA 58/13   

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https://dejure.org/2014,50541
LSG Bayern, 12.11.2014 - L 12 KA 58/13 (https://dejure.org/2014,50541)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12.11.2014 - L 12 KA 58/13 (https://dejure.org/2014,50541)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12. November 2014 - L 12 KA 58/13 (https://dejure.org/2014,50541)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einreichung einer Gemeinschaftspraxis-Abrechnung mit vertauschten Arztnummern; Leistungsposition und lebenslange Arztnummer als abrechnungstechnische Einheit; Sanktionierung von Fristüberschreitungen; Berichtigung von Honorarabrechnungen in der vertragsärztlichen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Berichtigung von Honorarabrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung; Keine Änderung der lebenslangen Arztnummer für Leistungs-/Gebührenordnungspositionen nach der Einreichung des Behandlungsfalls

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 16 (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Sachlich-rechnerische Berichtigung | Vertauschen der lebenslangen Arztnummer: Keine nachträgliche Korrektur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Berichtigung von Honorarabrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung; Keine Änderung der lebenslangen Arztnummer für Leistungs-/Gebührenordnungspositionen nach der Einreichung des Behandlungsfalls

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 29/06 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Rechtmäßigkeit von

    Auszug aus LSG Bayern, 12.11.2014 - L 12 KA 58/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 29.08.2007, Aktenzeichen B 6 KA 29/06 R, SozR 4-2500 § 85 Nr. 37) sind Abrechnungsfristen und die Sanktionierung von Fristüberschreitungen durch Honorarabzüge rechtmäßig und von der Rechtsgrundlage des § 85 Abs. 4 Satz 2 SGB V gedeckt.
  • SG Marburg, 31.05.2017 - S 12 KA 33/16

    Vertragsarztrecht

    Abrechnungstechnisch sind Leistungsposition und lebenslange Arztnummer als Einheit zu betrachten (vgl. LSG Bayern, Urt. v. 12.11.2014 - L 12 KA 58/13 - juris Rdnr. 14).
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