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   LSG Bayern, 13.07.2011 - L 19 R 498/09   

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https://dejure.org/2011,25750
LSG Bayern, 13.07.2011 - L 19 R 498/09 (https://dejure.org/2011,25750)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.07.2011 - L 19 R 498/09 (https://dejure.org/2011,25750)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. Juli 2011 - L 19 R 498/09 (https://dejure.org/2011,25750)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    1. Die Gründe, die gegen eine Versorgungsehe sprechen sollen, müssen um so gewichtiger sein, je offenkundiger und lebensbedrohlicher die Krankheit des Versicherten zum Zeitpunkt der Eheschließung gewesen ist (vgl. zuletzt BSG Urteil vom 06.05.2010 - B 13 R 134/08 R).2. Die Absicht, ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 13.07.2011 - L 19 R 498/09
    Als besondere Umstände iS des § 46 Abs. 2a SGB VI sind alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalles anzusehen, die auf von der Versorgungsabsicht verschiedene Beweggründe für die Heirat schließen lassen (vgl. BSG, Urteil vom 05.05.2009, B 13 R 55/08 R mwN, veröffentlicht in juris).

    Die vom hinterbliebenen Ehegatten behaupteten inneren Umstände für die Heirat sind nicht nur für sich isoliert zu betrachten, sondern vor dem Hintergrund der zum Zeitpunkt der jeweiligen Eheschließung bestehenden äußeren Umstände in eine Gesamtwürdigung einzustellen und unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände des Einzelfalles zu bewerten (vgl. BSG, Urteil vom 06.05.2010, B 13 R 134/08 R, BSG Urteil vom 05.05.2009 aaO, veröffentlicht in juris).

  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 134/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 13.07.2011 - L 19 R 498/09
    Die Gründe, die gegen eine Versorgungsehe sprechen sollen, müssen um so gewichtiger sein, je offenkundiger und lebensbedrohlicher die Krankheit des Versicherten zum Zeitpunkt der Eheschließung gewesen ist (vgl. zuletzt BSG Urteil vom 06.05.2010 - B 13 R 134/08 R).

    Die vom hinterbliebenen Ehegatten behaupteten inneren Umstände für die Heirat sind nicht nur für sich isoliert zu betrachten, sondern vor dem Hintergrund der zum Zeitpunkt der jeweiligen Eheschließung bestehenden äußeren Umstände in eine Gesamtwürdigung einzustellen und unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände des Einzelfalles zu bewerten (vgl. BSG, Urteil vom 06.05.2010, B 13 R 134/08 R, BSG Urteil vom 05.05.2009 aaO, veröffentlicht in juris).

  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84

    Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen

    Auszug aus LSG Bayern, 13.07.2011 - L 19 R 498/09
    Die Absicht, durch Heirat die Pflege des Versicherten sicher zu stellen (sog. Pflegeehe), kann nur dann eine Versorgungsehe ausschließen, wenn das Ableben des Versicherten aufgrund seiner gesundheitlichen Verhältnisse zur Zeit der Eheschließung nicht in absehbarer Zeit zu erwarten war, mithin die Ehe, wie es ihrem Wesen entspricht, auf unbegrenzte Zeit - auf Lebenszeit - geschlossen worden ist (vgl. BSG vom 03.09.1986 - 9a RV 8/84 - SozR 3100 § 38 Nr. 5).

    Diese Betrachtungsweise kann nur dann eine Versorgungsehe ausschließen, wenn das Ableben des Versicherten aufgrund seiner gesundheitlichen Verhältnisse zur Zeit der Eheschließung nicht in absehbarer Zeit zu erwarten ist, mithin die Ehe, wie es ihrem Wesen entspricht, auf unbegrenzte Zeit - auf Lebenszeit - geschlossen worden ist (vgl. BSG vom 03.09.1986 - 9A RV 8/84 - SozR 3100 § 38 Nr. 5).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - L 27 R 765/12

    Versorgungsehe - Vermutung - Gegenbeweis

    In den Jahren 2005 und 2006 fehlt es an äußeren Handlungen, die erkennbar der Verwirklichung des nach dem Vortrag der Klägerin während des Türkeiurlaubs im Sommer 2005 gefassten Heiratswunsches auch gedient haben (hierzu: Bayrisches Landessozialgericht, Urteil vom 13. Juli 2011, L 19 R 498/09, Rdnr. 46, zit. nach juris).Zwar hat die Klägerin hierzu vorgetragen, dass sie und der Versicherte sich während dieses Urlaubs entschlossen haben, nach so vielen Jahren im Sommer 2006 zu heiraten.
  • LSG Bayern, 08.10.2014 - L 20 R 171/12

    Versorgungsehe, Witwenrente

    Die Absicht, durch Heirat die Pflege des Versicherten sicherzustellen (sog. Pflegeehe) kann nur dann eine Versorgungsehe ausschließen, wenn das Ableben des Versicherten aufgrund seiner Verhältnisse zur Zeit der Eheschließung nicht in absehbarer Zeit zu erwarten war (vgl. insoweit BayLSG vom 13.07.2011, Az.: L 19 R 498/09, veröffentlicht in Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.11.2017 - L 9 R 1825/17
    Denn auch die nachvollziehbare Hoffnung auf Genesung schließt das Wissen um eine tödliche Erkrankung nicht aus (vgl. hierzu auch Bayrisches LSG, Urteil vom 13.07.2011 L 19 R 498/09 -, juris).
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