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   LSG Bayern, 14.03.2013 - L 10 AL 342/12 B ER   

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https://dejure.org/2013,7786
LSG Bayern, 14.03.2013 - L 10 AL 342/12 B ER (https://dejure.org/2013,7786)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.03.2013 - L 10 AL 342/12 B ER (https://dejure.org/2013,7786)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. März 2013 - L 10 AL 342/12 B ER (https://dejure.org/2013,7786)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Zum Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Bezug auf die Kosten für einen Gebärdendolmetscher im Rahmen des Besuchs einer Berufsschule.

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zum Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Bezug auf die Kosten für einen Gebärdendolmetscher im Rahmen des Besuchs einer Berufsschule

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 14.03.2013 - L 10 AL 342/12
    An das Vorliegen des Anordnungsgrundes sind dann weniger strenge Anforderungen zu stellen, wenn bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage im vom BVerfG vorgegebenen Umfang (BVerfG vom 12.05.2005 - Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927, NDV-RD 2005, 59) das Obsiegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich ist.

    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Ast zu entscheiden (vgl BVerfG vom 12.05.2005 - Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927, NDV-RD 2005, 59 und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06 -).

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 14.03.2013 - L 10 AL 342/12
    Das ist etwa dann der Fall, wenn der ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 - BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 - BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl, Rn 652).

    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Ast zu entscheiden (vgl BVerfG vom 12.05.2005 - Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927, NDV-RD 2005, 59 und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06 -).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 14.03.2013 - L 10 AL 342/12
    Das ist etwa dann der Fall, wenn der ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 - BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 - BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl, Rn 652).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 14.03.2013 - L 10 AL 342/12
    Das ist etwa dann der Fall, wenn der ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 - BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 - BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl, Rn 652).
  • BVerwG, 10.01.2013 - 5 C 24.11

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben; Kommunikationshilfe; Kommunikationshelfer;

    Auszug aus LSG Bayern, 14.03.2013 - L 10 AL 342/12
    Zwar werden danach die Kosten eines Gebärdendolmetschers dem Wortlaut nach nicht erfasst - insbesondere handelt es sich insofern nicht um Teilnahmekosten in Bezug auf eine Maßnahme iSv § 117 Satz 1 Nr. 3, da entsprechende Kosten durch den unmittelbaren Besuch der Berufsschule alleine nicht entstehen - jedoch sind die sonstigen Hilfen des § 33 Abs. 3 Nr. 6 SGB IX wegen des Vorliegens einer Regelungslücke im Wege der Analogie in die Anwendung des § 117 Satz 1 SGB III einzubeziehen (siehe hierzu im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 10.01.2013 - 5 C 24.11 - www.bverwg.de).
  • BVerfG, 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06
    Auszug aus LSG Bayern, 14.03.2013 - L 10 AL 342/12
    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Ast zu entscheiden (vgl BVerfG vom 12.05.2005 - Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927, NDV-RD 2005, 59 und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06 -).
  • LSG Bayern, 09.01.2013 - L 10 AL 287/12

    Zum Anordnungsgrund bei einem Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

    Auszug aus LSG Bayern, 14.03.2013 - L 10 AL 342/12
    Hierunter fällt jedoch nicht der Schulaufwandsträger (vgl dazu Beschluss des Senats vom 09.01.2013 - L 10 AL 287/12 B ER - juris).
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