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   LSG Bayern, 14.12.2016 - L 10 AL 265/15   

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LSG Bayern, 14.12.2016 - L 10 AL 265/15 (https://dejure.org/2016,50810)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.12.2016 - L 10 AL 265/15 (https://dejure.org/2016,50810)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - L 10 AL 265/15 (https://dejure.org/2016,50810)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ruhen des Arbeitslosengeldes wegen Entlassungsentschädigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 41/95

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 117 Abs. 2 AFG

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2016 - L 10 AL 265/15
    Voraussetzung ist allein, dass zwischen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Abfindung ein ursächlicher Zusammenhang besteht, nicht aber ob die Abfindung in ursächlichem Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht (vgl. BSG, Urteil vom 21.09.1995 - 11 RAr 41/95 - SozR 3-4100 § 117 Nr. 12).

    Soweit entgegen der Rechtsprechung des BSG (z. B. Urteil vom 21.09.1995 - 11 RAr 41/95 - SozR3-4100 § 117 Nr. 12) die Ansicht vertreten wird, Fallgestaltungen, bei denen kein Zweifel daran aufkommen kann, dass die Entlassungsentschädigung in jedem Fall am Ende der ordentlichen Kündigungsfrist in gleicher Höhe zu zahlen ist, weil etwa ein Sozialplan für alle ausscheidenden Arbeitnehmer eine Entlassungsentschädigung vorsieht und der Arbeitnehmer z. B. wegen besonderer Umstände vorzeitig fristlos kündigt (so Bender a. a. O. Rn. 41 f. m. w. N.), überzeugt dies im Hinblick auf die vom Gesetzgeber bewusst gewollte Typisierung nicht.

  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 6/11 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - drohende

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2016 - L 10 AL 265/15
    Da der "Bewilligungsbescheid" vom 07.05.2015, mit dem die Beklagte für diesen Zeitraum kein Alg bewilligt hat, mit dem "Ruhensbescheid" vom 07.05.2015 eine Einheit bildet - er setzt das festgestellte Ruhen des Anspruchs auf Alg leistungsrechtlich um -, ist auch dieser Gegenstand des Verfahrens (vgl. BSG, Urteil vom 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R - BSGE 84, 225; Urteil vom 12.05.2012 - B 11 AL 6/11 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 23; Urteil des Senats vom 22.04.2015 - L 10 AL 168/14).
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 330/02

    Kündigungsfrist und Betriebsübergang

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2016 - L 10 AL 265/15
    Selbst bei Annahme, es würde sich nach Änderung des Beschäftigungsortes um ein neues Beschäftigungsverhältnis bei K. handeln, wären die Beschäftigungszeiten aus einem früheren Beschäftigungsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber anzurechnen, da zwischen den beiden Beschäftigungsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang bestanden hat (vgl. dazu BAG, Urteil vom 18.09.2003 - 2 AZR 330/02; Urteil vom 23.10.2008 - 2 AZR 131/07; Preis in Staudinger, BGB, Stand 2016, § 622 Rn. 25b).
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Vorverlegung des Endzeitpunktes eines

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2016 - L 10 AL 265/15
    Da der "Bewilligungsbescheid" vom 07.05.2015, mit dem die Beklagte für diesen Zeitraum kein Alg bewilligt hat, mit dem "Ruhensbescheid" vom 07.05.2015 eine Einheit bildet - er setzt das festgestellte Ruhen des Anspruchs auf Alg leistungsrechtlich um -, ist auch dieser Gegenstand des Verfahrens (vgl. BSG, Urteil vom 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R - BSGE 84, 225; Urteil vom 12.05.2012 - B 11 AL 6/11 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 23; Urteil des Senats vom 22.04.2015 - L 10 AL 168/14).
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 131/07

    Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast - Kündigungsfrist - Zusammenrechnung von

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2016 - L 10 AL 265/15
    Selbst bei Annahme, es würde sich nach Änderung des Beschäftigungsortes um ein neues Beschäftigungsverhältnis bei K. handeln, wären die Beschäftigungszeiten aus einem früheren Beschäftigungsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber anzurechnen, da zwischen den beiden Beschäftigungsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang bestanden hat (vgl. dazu BAG, Urteil vom 18.09.2003 - 2 AZR 330/02; Urteil vom 23.10.2008 - 2 AZR 131/07; Preis in Staudinger, BGB, Stand 2016, § 622 Rn. 25b).
  • BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 48/99 R

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeldanspruch bei Abfindung

    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2016 - L 10 AL 265/15
    Selbst eine ihr zustehende Kündigungsmöglichkeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist wäre insofern unerheblich (vgl. BSG, Urteil vom 20.01.2000 - B 7 AL 48/99 R - SozR 3-4100 § 117 Nr. 20).
  • LSG Niedersachsen, 17.06.1997 - L 7/8 Ar 124/96
    Auszug aus LSG Bayern, 14.12.2016 - L 10 AL 265/15
    Im Ergebnis stellt auch der Fall, in dem ein Arbeitnehmer anlässlich einer Betriebsstilllegung zur Abwendung einer Arbeitgeberkündigung zunächst ein Versetzungsangebot annimmt, später aber aus dem Arbeitsverhältnis an dem neuen Beschäftigungsort innerhalb der vom Sozialplan vorgesehenen Erprobungszeit ausscheidet, um die Sozialplanabfindung im Zusammenhang mit der früheren Betriebsänderung ungekürzt zu erhalten, eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar (so auch: Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, Stand 06/2016, § 158 Rn. 52 mit Verweis auf LSG Niedersachsen, Urteil vom 17.06.1997 - L 7/8 Ar 124/96).
  • LSG Bayern, 06.03.2024 - L 10 AL 85/21

    Radolfzell II-Abkommen

    Da der Bewilligungsbescheid vom 06.11.2019, mit dem die Beklagte für diesen Zeitraum kein Alg bewilligt hat, mit dem Ruhensbescheid vom selben Tage eine Einheit bildet - er setzt das festgestellte Ruhen des Anspruchs auf Alg leistungsrechtlich um -, ist auch dieser Gegenstand des Verfahrens (vgl. zum Regelungsgehalt von korrespondierendem Ruhens- und Bewilligungsbescheid: BSG, Urteil vom 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R -, Urteil vom 12.05.2012 - B 11 AL 6/11 R - Urteil vom 12.05.2012 - B 11 AL 6/11 R - Urteil des Senats vom 14.12.2016 - L 10 AL 265/15 - alle zitiert nach juris).
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