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LSG Bayern, 15.03.2007 - L 2 P 6/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Pflegeversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Kostenübernahme für einen stationären Pflegeheimaufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat; Wechsel der Pflegeeinrichtung von Deutschland nach Österreich; Beschränkung des Freizügigkeitsrechts bzw. der Dienstleistungsfreiheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 11.10.2005 - S 32 P 24/04
- LSG Bayern, 15.03.2007 - L 2 P 6/06
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-208/07
- EuGH, 16.07.2009 - C-208/07
- LSG Bayern, 08.02.2012 - L 2 P 35/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 05.03.1998 - C-160/96
FREIZÜGIGKEIT
Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2007 - L 2 P 6/06
Die hier im Raum stehende Rechtsfrage ist nicht durch das Urteil des Gerichtshofes vom 5. März 1998 (Rechtssache C-160/96) geklärt. - EuGH, 12.07.2001 - C-157/99
Smits und Peerbooms
Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2007 - L 2 P 6/06
Hilfsweise ist zu klären, ob im Hinblick auf Art. 18 EGV bzw. 39, 49 EGV in entsprechender Anwendung der Rechtsprechung des Gerichtshofes zur Kostenübernahme für medizinische Dienstleistungen (insb. Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 2001, Rechtssache C-157/99) ein Anspruch gegen den zuständigen Träger (hier: die Beklagte) auf vorherige Genehmigung und Kostenübernahme für einen stationären Pflegeheimaufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat in Höhe der im zuständigen Mitgliedsstaat zu gewährenden Leistungen bestehen kann. - EuGH, 08.03.2001 - C-215/99
Jauch
Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2007 - L 2 P 6/06
Ebenfalls zum Pflegegeld (hier nach dem österreichischen Bundespflegegeldgesetz) ergangen ist das Urteil des Gerichtshofes vom 8. März 2001 (Rechtssache C-215/99), wonach der Anspruch auf die Leistung von Pflegegeld nicht davon abhängig gemacht werden darf, dass der Pflegebedürftige seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat. - EuGH, 21.02.2006 - C-286/03
DEM FAMILIENANGEHÖRIGEN EINES GRENZGÄNGERS, DER MIT DIESEM ZUSAMMENLEBT, DARF EIN …
Auszug aus LSG Bayern, 15.03.2007 - L 2 P 6/06
In dem Urteil des Gerichtshofes vom 21. Februar 2006 (Rechtssache C-286/03) stellte dieser nochmals klar, dass Leistungen, die objektiv aufgrund eines gesetzlich umschriebenen Tatbestands gewährt werden und die darauf abzielen, den Gesundheitszustand und die Lebensbedingungen der Pflegebedürftigen zu verbessern, im Wesentlichen eine Ergänzung der Leistungen der Krankenversicherung bezwecken und damit als "Leistungen bei Krankheit" im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der EWG-Verordnung Nr. 1408/71 zu betrachten sind.