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   LSG Bayern, 15.10.2014 - L 12 KA 30/13   

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https://dejure.org/2014,45547
LSG Bayern, 15.10.2014 - L 12 KA 30/13 (https://dejure.org/2014,45547)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.10.2014 - L 12 KA 30/13 (https://dejure.org/2014,45547)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. Oktober 2014 - L 12 KA 30/13 (https://dejure.org/2014,45547)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung für ein sozialpädagogisches Zentrum nach § 119 SGB V; Recht zur Benennung eines Sachverständigen; Ermittlung des Bedarfs für ein sozialpädagogisches Zentrum; Rechtmäßigkeit des sog. Facharztfilters

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Ermächtigung eines Sozialpädiatrischen Zentrums zur vertragsärztlichen Versorgung; Rechtmäßigkeit eines sog. Facharztfilters; Zulässigkeit des Ausschlusses der Überweisung durch Fachärzte für Allgemeinmedizin und praktische Ärzte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 31 (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Zulassungsrecht | Ermächtigung: Sozialpädiatrisches Zentrum: Fristen/Auswahlentscheidung/Überweiserkreis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ermächtigung eines Sozialpädiatrischen Zentrums zur vertragsärztlichen Versorgung; Rechtmäßigkeit eines sog. Facharztfilters; Zulässigkeit des Ausschlusses der Überweisung durch Fachärzte für Allgemeinmedizin und praktische Ärzte

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 34/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung und Vergütung sozialpädiatrischer

    Auszug aus LSG Bayern, 15.10.2014 - L 12 KA 30/13
    Das SPZ stelle jedoch erst die dritte Stufe der Versorgung dar (vgl. BSG, Urteil vom 29.06.2011, Az.: B 6 KA 34/10 R), die nur in schweren Fällen oder bei drohender Behinderung in Anspruch genommen werden sollte.

    Mit der Heranziehung einer bloßen Verhältniszahl (wie im Urteil des BSG vom 29.06.2011, Az.: B 6 KA 34/10 R, 400.000 Einwohner) dürfte möglicherweise noch kein Sachverhalt nachvollziehbar ermittelt worden sein, welcher der gesetzlichen Anforderung zur Sicherstellung von konkreten Behandlungsangeboten Rechnung trage.

    Der Vortrag der Klägerin berücksichtige zudem nicht, dass das BSG (Urteil vom 29.06.2011, Az.: B 6 KA 34/10 R) gedankliche Ansätze zur Erreichbarkeit eines SPZ binnen 1 Stunde vom Wohnort des Patienten aus bzw. Vorgaben an eine bestimmte Kilometergrenze abgelehnt habe und zudem ausgeführt habe, dass desto längere Anfahrtswege zumutbar seien, je spezieller eine Leistung sei (vgl. BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 16 Rdnr. 35).

    Damit ist der Beklagte ausgehend von einem Anhaltspunkt für die Bedarfsschätzung und Planung für die Einrichtung eines SPZ für ein Versorgungsgebiet von 450.000 Einwohnern (Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin) oder von 400.000 Einwohnern (vgl. BSG, Urteil vom 29.06.2011, B 6 KA 34/10 R Rdnr. 22) zutreffend zu der Auffassung gelangt, dass in A-Stadt Bedarf für ein SPZ besteht.

    Nach der Rechtsprechung des BSG sollen SPZ nicht lediglich quantitative Versorgungsdefizite ausgleichen, sondern sie erbringen spezialisierte Leistungen auf der dritten Stufe des Versorgungssystems und sind auf Kinder spezialisiert, die wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer Krankheit oder einer drohenden Krankheit nicht von geeigneten Ärzten oder in geeigneten Frühförderstellen behandelt werden können (BSG, Urteil vom 29.06.2011, Az.: B 6 KA 34/10 R, Rdnr. 11).

  • LSG Bayern, 23.03.2011 - L 12 KA 120/10
    Auszug aus LSG Bayern, 15.10.2014 - L 12 KA 30/13
    Zu der allein angegriffenen Frage der Beschränkung des Zuweiserkreises könne der Beschluss des Bayer. Landessozialgerichts vom 23.03.2011 (Az.: L 12 KA 120/10 B ER) nicht herangezogen werden, weil in diesem Beschluss grundsätzlich der Sofortvollzug der Ermächtigung eines SPZ bestätigt worden sei.

    Es ist zunächst nicht zu beanstanden, dass der Beklagte bei seiner Entscheidung über den Umfang der Ermächtigung sich auf die hierzu ergangene Rechtsprechung stützt (Hinweis auf LSG NRW vom 02.04.2009, Az.: L 11 KA 2/09 ER und BayLSG vom 23.03.2011, Az.: L 12 KA 120/10 B ER).

  • LSG Bayern, 21.07.2010 - L 12 KA 65/09

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ermächtigung zur Teilnahme an der

    Auszug aus LSG Bayern, 15.10.2014 - L 12 KA 30/13
    Dem Antrag der H. Stiftung auf Sofortvollzug wurde vom Sozialgericht München, bestätigt durch das Bayer. Landessozialgericht (Az.: S 38 KA 720/09 ER; L 12 KA 65/09 B ER), nicht stattgegeben.

    Eine ordnungsgemäße Beurteilungsbetätigung setzt voraus, dass die für maßgeblich gehaltenen Auswahlkriterien genannt und diese dann auf die Bewerber angewandt werden (vgl. BayLSG, Beschluss vom 21.07.2010, Az.: L 12 KA 65/09 B).

  • BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Fristsetzung für die Stellung eines Antrags auf

    Auszug aus LSG Bayern, 15.10.2014 - L 12 KA 30/13
    Die Zulässigkeit einer behördlich gesetzten verfahrensrechtlichen Ausschlussfrist ist vorliegend vor dem Hintergrund des Gegenstands des Verwaltungsverfahrens gerechtfertigt (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 19.10.2011, B 6 KA 20/11 R Rdnr. 25).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 9/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Bayern, 15.10.2014 - L 12 KA 30/13
    Wie das LSG NRW ausführe, würden diese justizförmig ausgestalteten Verfahrensvorgaben und die im Verfahren gebündelte Interessensgemengelage es ausschließen, Anträge noch bis zur Entscheidung des Zulassungsausschusses stellen zu können (LSG NRW, Beschluss vom 12.05.2010, Az.: L 11 KA 9/10 B ER).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.06.1993 - L 5 Ka 35/92

    Krankenversicherung; Ermächtigung; Sozialpädiatrisch; Zentrum; Überweisung;

    Auszug aus LSG Bayern, 15.10.2014 - L 12 KA 30/13
    Nach dem Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 24.06.1993 (Az.: L 5 KA 35/92) könne die Ermächtigung eines SPZ nicht auf Überweisung durch Kinderärzte beschränkt werden.
  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - gesetzliche

    Auszug aus LSG Bayern, 15.10.2014 - L 12 KA 30/13
    Der Vortrag der Klägerin berücksichtige zudem nicht, dass das BSG (Urteil vom 29.06.2011, Az.: B 6 KA 34/10 R) gedankliche Ansätze zur Erreichbarkeit eines SPZ binnen 1 Stunde vom Wohnort des Patienten aus bzw. Vorgaben an eine bestimmte Kilometergrenze abgelehnt habe und zudem ausgeführt habe, dass desto längere Anfahrtswege zumutbar seien, je spezieller eine Leistung sei (vgl. BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 16 Rdnr. 35).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - L 11 KA 2/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Bayern, 15.10.2014 - L 12 KA 30/13
    Es ist zunächst nicht zu beanstanden, dass der Beklagte bei seiner Entscheidung über den Umfang der Ermächtigung sich auf die hierzu ergangene Rechtsprechung stützt (Hinweis auf LSG NRW vom 02.04.2009, Az.: L 11 KA 2/09 ER und BayLSG vom 23.03.2011, Az.: L 12 KA 120/10 B ER).
  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 39/00 R

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Fortsetzungsfeststellungsinteresse -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.10.2014 - L 12 KA 30/13
    Bei Ermächtigungen, die nicht auf quantitative Versorgungsdefizite, sondern auf das spezielle Leistungsangebot des ermächtigten Krankenhausarztes gestützt werden, ist die Befugnis zur Überweisung an diesen den Gebiets- oder Teilgebietsärzten vorzubehalten, die aufgrund ihrer Ausbildung und der Ausrichtung ihrer Tätigkeit für die Behandlung der in Frage kommenden Krankheiten in erster Linie zuständig sind, da andernfalls der überweisende Arzt nach eigenem Gutdünken über die Notwendigkeit der Einschaltung des Krankenhausarztes befinden und den Gebietsarzt übergehen könnte und damit der Vorrang der niedergelassenen Vertragsärzte nicht gewahrt wäre (vgl. BSG, Urteil vom 27.06.2011, Az.: B 6 KA 39/00 R, Rdnr. 19).
  • LSG Bayern, 20.11.2013 - L 12 KA 16/12

    Die Ermächtigung eines Sozialpädiatrischen Zentrums nach § 119 SGB V kann dadurch

    Auszug aus LSG Bayern, 15.10.2014 - L 12 KA 30/13
    Der von dem Beklagten in seinem Bescheid vom 24.11.2011 (Az.: 152/07) vorgesehene Facharztfilter ist rechtlich und in tatsächlicher Hinsicht nicht zu beanstanden (zur Zulässigkeit eines Facharztfilters im Zusammenhang mit der Ermächtigung eines sozialpächiatrischen Zentrums gemäß § 119 SGB V vgl. BayLSG, Urteil vom 20.11.2013, Az.: L 12 KA 16/12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2014 - L 11 KA 91/12

    Vertragsärztliche Versorgung gem. § 119 SGB V im Bereich der Sozialpädiatrie

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
  • LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2016 - L 5 KA 21/15

    Vertragsärztliche Versorgung - Institutsermächtigung für Geburtshilfe -

    Die von der Klägerin begehrte Institutsermächtigung nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 BMV-Ä bzw. § 9 Abs. 2 Nr. 2 EKV-Ä steht nach dem Wortlaut dieser Bestimmungen ("kann") im Ermessen des Beklagten (vgl. zu Ermächtigungen nach § 119 SGB V BayLSG 15.10.2014 - L 12 KA 30/13, juris Rn 69).
  • SG Nürnberg, 28.11.2023 - S 13 KA 5/20

    Widerspruchsverfahren, Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung,

    Die im Altöttinger Papier enthaltenen nicht verbindlichen Eignungskriterien sind sachgerecht und geeignet und können von den Zulassungsgremien bei der Entscheidung nach § 119 SGB V zugrunde gelegt werden (Bayer. LSG, Urteil vom 15.10.2014, L 12 KA 30/13).
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