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   LSG Bayern, 15.11.2012 - L 6 R 422/11   

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https://dejure.org/2012,41833
LSG Bayern, 15.11.2012 - L 6 R 422/11 (https://dejure.org/2012,41833)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.11.2012 - L 6 R 422/11 (https://dejure.org/2012,41833)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. November 2012 - L 6 R 422/11 (https://dejure.org/2012,41833)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung stellen keine Rendite aus der vom Versicherten erbrachten Beitragsleistung dar.Die Frage der Rechts - und Verfassungsmäßigkeit einer Bewilligung von Altersrente ist weder an Renditeberechnungen noch durch Vergleiche mit ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe einer Altersrente; Zulässigkeit einer Renditeerwartung aufgrund der Beitragszahlung; Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung von Rentenansprüchen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe einer Altersrente; Zulässigkeit einer Renditeerwartung aufgrund der Beitragszahlung; Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung von Rentenansprüchen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05

    Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von

    Auszug aus LSG Bayern, 15.11.2012 - L 6 R 422/11
    Dementsprechend hat auch das BVerfG bereits mehrfach, zuletzt mit Datum vom 11.11.2008, ausdrücklich klargestellt, dass die soziale Rente gerade keine Rendite aus der Beitragsleistung ist (vgl. Beschlüsse jew. v. 11.11.2008, 1 BvL 3/05 u.a., Orientierungssatz 4c.aa, sowie Rnr. 90, zitiert nach Juris).

    Dass die aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Altersrente und insbesondere auch zum vorzeitigen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit diesen Vorgaben nicht zuletzt auch im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen, hat das BVerfG zuletzt mit Entscheidungen vom 11.11.2008 (a.a.O.) und 05.02.2009 (1 BvR 1631/04) unmissverständlich klargestellt.

  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge

    Auszug aus LSG Bayern, 15.11.2012 - L 6 R 422/11
    Hierfür kommt es nur auf die versicherten Arbeitsverdienste, nicht auf entrichtete Beiträge an (Urteil vom 29.06.2000, Az.: B 4 RA 57/98 R; Orientierungssätze 8 und 9, zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus LSG Bayern, 15.11.2012 - L 6 R 422/11
    Das Bundesverfassungsgericht führt hierzu in seinen Urteilen vom 28.02.1980 (1 BvL 17/77 u.a.) aus, dass Rentenversicherungsansprüche und Anwartschaften in einem ausgeprägten sozialen Bezug stehen; sie sind Bestandteil eines Leistungssystems, dem eine besonders bedeutsame soziale Funktion zukommt.
  • BVerfG, 05.02.2009 - 1 BvR 1631/04

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Anhebung der Altersgrenzen bei vorzeitigem

    Auszug aus LSG Bayern, 15.11.2012 - L 6 R 422/11
    Dass die aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Altersrente und insbesondere auch zum vorzeitigen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit diesen Vorgaben nicht zuletzt auch im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen, hat das BVerfG zuletzt mit Entscheidungen vom 11.11.2008 (a.a.O.) und 05.02.2009 (1 BvR 1631/04) unmissverständlich klargestellt.
  • BVerfG, 29.12.1999 - 1 BvR 679/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen sog. versicherungsfremde Leistungen

    Auszug aus LSG Bayern, 15.11.2012 - L 6 R 422/11
    Das BVerfG hat in diesem Zusammenhang nochmals bekräftigt, dass die GRV wesentlich auf dem Gedanken der Solidarität ihrer Mitglieder sowie des sozialen Ausgleichs beruht und von jeher auch ein Stück sozialer Fürsorge enthält (Beschluss v. 29.12.1999, Az.: 1 BvR 679/98).
  • LSG Bayern, 30.08.2006 - L 1 R 4220/03

    Streit um höhere monatliche Altersrente im Hinblick auf die Bewertung

    Auszug aus LSG Bayern, 15.11.2012 - L 6 R 422/11
    Schon deshalb ist es verfassungsrechtlich weder aus Gründen der Gleichbehandlung, noch aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit geboten, einheitliche Bedingungen für diese unterschiedlichen Formen der Alterssicherung zu schaffen und in der GRV Versicherte zumindest nicht schlechter zu stellen als Berechtigte alternativer Systeme, welche der Solidarität nicht verpflichtet sind (vgl. Bayer. LSG, Urteil vom 30.08.2006, L 1 R 4220/03 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 30.03.2022 - 1 C 207/19

    Anhebung des Renteneintrittsalters für Notar und Anhebung der Höhe des

    [zudem lässt etwa die Rüge einer dauerhaft unter dem Inflationsniveau liegenden Verzinsung unberücksichtigt, dass eine höhere Verzinsung in der Vergangenheit lediglich faktisch erzielt worden ist, während die satzungsrechtliche Versorgungszusage von jeher an die beamtenrechtliche Versorgung anknüpft und, was eigentumsrechtlich allein relevant sein könnte, zu keinem Zeitpunkt eine bestimmte Rendite garantiert hat; vgl. hierzu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20.4.2016 - 1 BvR 1122/13 -, juris Rdnr. 12 mit Hinweis auf BayLSG, Urteil vom 15.11.2012 - L 6 R 422/11 -, juris] Die vorzunehmende Prüfung umfasst allerdings die Frage, ob die Satzungsänderung 2018 bewirkt, dass die Grenze dessen, was der Satzungsgeber den gegenwärtigen und künftigen Mitgliedern des Versorgungswerks, die bereits von den Sanierungsmaßnahmen 2013 in unterschiedlicher Intensität betroffen waren, nach Maßgabe des höherrangigen Rechts als Sanierungsbeitrag abverlangen kann, nunmehr überschritten ist.
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