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   LSG Bayern, 16.07.2018 - L 7 R 5189/16   

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https://dejure.org/2018,27475
LSG Bayern, 16.07.2018 - L 7 R 5189/16 (https://dejure.org/2018,27475)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.07.2018 - L 7 R 5189/16 (https://dejure.org/2018,27475)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. Juli 2018 - L 7 R 5189/16 (https://dejure.org/2018,27475)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungsbeitragspflicht eines GmbH-Geschäftsführers; Abgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung; Fremdgeschäftsführer ohne Kapitalbeteiligung als abhängig Beschäftigter; Echte Sperrminorität im Gesellschaftsvertrag

  • rewis.io

    Statusfeststellung eines Geschäftsführers Statusfeststellung eines Geschäftsführers in einer Gesellschaft mit Beherrschungsvertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 7 Abs. 1
    Sozialversicherungsbeitragspflicht eines GmbH-Geschäftsführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2018, 789
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - Sperrminorität

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2018 - L 7 R 5189/16
    Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (vgl BSG, Urteil vom 14.3.2018 - B 12 KR 13/17 R - RdNr. 16 mwN).

    aa) Für die Beurteilung, ob Geschäftsführer einer GmbH beschäftigt oder selbstständig tätig sind, geltend die oben dargelegten Maßstäbe (vgl BSG, Urteil vom 14.3.2018 - B 12 KR 13/17 R - RdNr. 18 mwN).

    Diese kann eine eine selbstständige Tätigkeit des Beigeladenen begründende Rechtsmacht des Klägers auch deshalb nicht begründen, da sie außerhalb des Gesellschaftsvertrags erfolgte (vgl BSG, Urteil vom 14.3.2018 - B 12 KR 13/17 R - RdNr. 22 mwN).

    Eine "Schönwetter-Selbstständigkeit" lediglich in harmonischen Zeiten, während im Fall eines Zerwürfnisses die rechtlich bestehende Weisungsgebundenheit zum Tragen käme, ist nicht anzuerkennen (vgl BSG, Urteil vom 18.3.2018 - B 12 KR 13/17 R - RdNr. 20 mwN).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2018 - L 7 R 5189/16
    Vor dem Hintergrund, dass die Gewährung zB von Tantieme an Arbeitnehmer nicht ungewöhnlich ist, ist deren Gewicht für eine Abgrenzung der Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis gegenüber einem selbstständigen Dienstverhältnis eher gering (BSG, Urteil vom 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R - RdNr. 28) und kann damit vorliegend im Rahmen der Gesamtwürdigung nicht entscheidend ins Gewicht fallen.

    Bezogen auf die geschuldeten Dienste hatte der Beigeladene - wie jeder andere Beschäftigte auch - allein das Risiko des Entgeltausfalls in der Insolvenz des Arbeitgebers zu tragen (vgl BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - RdNr. 29).

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2018 - L 7 R 5189/16
    Damit liegen typische Elemente eines Arbeitsverhältnisses iS von § 7 Abs. 1 S. 1 SGB IV vor (vgl BSG, Urteil vom 11.11.2015 KR 10/15 R - RdNr. 18 sowie Urteil vom 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R - RdNr. 23).
  • BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88

    Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2018 - L 7 R 5189/16
    Dabei handelt es sich um einen gesellschaftsrechtlichen Organisationsvertrag, der satzungsgleich den rechtlichen Status der beherrschten Gesellschaft ändert (vgl BGH, Beschluss vom 24.10.1988 - II ZB 7/88 - RdNr. 20 Bezug nehmend auf seine Entscheidung vom 14.12.1987 - II ZR 170/87).
  • BGH, 14.12.1987 - II ZR 170/87

    Rechtliche Behandlung eines nichtigen Beherrschungs- und

    Auszug aus LSG Bayern, 16.07.2018 - L 7 R 5189/16
    Dabei handelt es sich um einen gesellschaftsrechtlichen Organisationsvertrag, der satzungsgleich den rechtlichen Status der beherrschten Gesellschaft ändert (vgl BGH, Beschluss vom 24.10.1988 - II ZB 7/88 - RdNr. 20 Bezug nehmend auf seine Entscheidung vom 14.12.1987 - II ZR 170/87).
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