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   LSG Bayern, 16.12.2003 - L 3 U 401/00   

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https://dejure.org/2003,19555
LSG Bayern, 16.12.2003 - L 3 U 401/00 (https://dejure.org/2003,19555)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.12.2003 - L 3 U 401/00 (https://dejure.org/2003,19555)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. Dezember 2003 - L 3 U 401/00 (https://dejure.org/2003,19555)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Auflage des Bundesversicherungsamtes gegenüber einer Berufsgenossenschaft; Errichtung eines überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienstes in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Einräumen einer Prüfbefugnis gegenüber ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.11.2000 - B 1 A 4/99 R

    Satzungsgenehmigung bei einer Pflegekasse, Wahl des Sitzes

    Auszug aus LSG Bayern, 16.12.2003 - L 3 U 401/00
    Eine solche Genehmigung ist keine Maßnahme der Rechtsaufsicht im Sinne des § 87 Abs. 1 SGB IV, sondern Ausfluss des Mitwirkungsrechts des Staates, das weiter reicht als eine bloße Rechtskontrolle (BSG, Urteil vom 09.12.1997 - 1 RR 3/94; Beschluss vom 31.03.1998 - B 1 A 1/96 B; Urteil vom 07.11.2000 - B 1 A 4/99 R).
  • BSG, 31.03.1998 - B 1 A 1/96 B

    Charakter der aufsichtsbehördlichen Genehmigung

    Auszug aus LSG Bayern, 16.12.2003 - L 3 U 401/00
    Eine solche Genehmigung ist keine Maßnahme der Rechtsaufsicht im Sinne des § 87 Abs. 1 SGB IV, sondern Ausfluss des Mitwirkungsrechts des Staates, das weiter reicht als eine bloße Rechtskontrolle (BSG, Urteil vom 09.12.1997 - 1 RR 3/94; Beschluss vom 31.03.1998 - B 1 A 1/96 B; Urteil vom 07.11.2000 - B 1 A 4/99 R).
  • BSG, 09.12.1997 - 1 RR 3/94

    Aufwandsentschädigungen für Organmitglieder im aufsichtsbehördlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 16.12.2003 - L 3 U 401/00
    Eine solche Genehmigung ist keine Maßnahme der Rechtsaufsicht im Sinne des § 87 Abs. 1 SGB IV, sondern Ausfluss des Mitwirkungsrechts des Staates, das weiter reicht als eine bloße Rechtskontrolle (BSG, Urteil vom 09.12.1997 - 1 RR 3/94; Beschluss vom 31.03.1998 - B 1 A 1/96 B; Urteil vom 07.11.2000 - B 1 A 4/99 R).
  • Drs-Bund, 08.10.1975 - BT-Drs 7/4122
    Auszug aus LSG Bayern, 16.12.2003 - L 3 U 401/00
    Jedoch sollte § 34 RVO a.F. nach dem Willen des Gesetzgebers (Bundestagsdrucksache 7/4122, Begründung zu § 89, Entwurf zum SGB IV) nicht ersatzlos gestrichen werden, sondern § 88 SGB IV sollte die §§ 31 und 34 RVO mit sachgerechten Modifizierungen entsprechend den allgemeinen Grundsätzen des Aufsichtsrechts zusammenfassen (Schirmer/Kater/Schneider, Aufsicht in der Sozialversicherung 310, S.3).
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