Rechtsprechung
LSG Bayern, 17.03.2021 - L 13 R 364/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
SGB VI § 231 Abs. 4b; SGB VI § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; SGB X § 27; SGG § 91
Beitragsrecht: rückwirkende Befreiung eines Syndikusrechtsanwalts von der Versicherungspflicht - rewis.io
Antrag auf rückwirkende Befreiung eines Syndikusrechtsanwalts von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 18.06.2020 - S 47 R 1122/17
- LSG Bayern, 17.03.2021 - L 13 R 364/20
- BSG, 22.06.2021 - B 5 RE 9/21 B
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2022 - L 3 R 744/19 In diesen Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Verfahren nach § 231 Abs. 4b SGB VI um ein gesondertes Verfahren handelt, dessen Durchführung dem Beschwerdeführer auch zuzumuten sei, obgleich er nach dem Wortlaut der Norm unter den Ausschlusstatbestand des § 231 Abs. 4b Satz 5 SGB VI falle (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 17.03.2021 - L 13 R 364/20 -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2022 - L 3 R 341/19
Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht als Syndikusrechtsanwältin in …
In diesen Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Verfahren nach § 231 Abs. 4b SGB VI um ein gesondertes Verfahren handelt, dessen Durchführung dem Beschwerdeführer auch zuzumuten sei, obgleich er nach dem Wortlaut der Norm unter den Ausschlusstatbestand des § 231 Abs. 4b Satz 5 SGB VI falle (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 17.03.2021 - L 13 R 364/20 -).