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   LSG Bayern, 17.07.2017 - L 20 SF 140/17 AB   

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https://dejure.org/2017,25508
LSG Bayern, 17.07.2017 - L 20 SF 140/17 AB (https://dejure.org/2017,25508)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.07.2017 - L 20 SF 140/17 AB (https://dejure.org/2017,25508)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. Juli 2017 - L 20 SF 140/17 AB (https://dejure.org/2017,25508)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Begriff der Befangenheit; Objektive Gründe; Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit kein Instrument der Verfahrenskontrolle bzw. Fehlerkontrolle; Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags im sozialgerichtlichen ...

  • rewis.io

    Keine Besorgnis der Befangenheit eines Richters bei Unterlassung medizinischer Ermittlungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags im sozialgerichtlichen Verfahren bei fehlender namentlicher Nennung und nicht ausreichender Individualisierbarkeit des betroffenen Richters; Anforderung an den Befangenheitsgrund

  • rechtsportal.de

    SGG § 60 Abs. 1 ; ZPO § 45
    Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags im sozialgerichtlichen Verfahren bei fehlender namentlicher Nennung und nicht ausreichender Individualisierbarkeit des betroffenen Richters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • LSG Bayern, 17.07.2017 - L 20 KR 65/17

    Keine Besorgnis der Befangenheit eines Richters bei Unterlassung medizinischer

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2017 - L 20 SF 140/17
    Die Ablehnung der Richterin am Landessozialgericht X. wegen Besorgnis der Befangenheit durch den Kläger im Berufungsverfahren L 20 KR 65/17 ist unbegründet.

    In dem zugrunde liegenden Berufungsverfahren L 20 KR 65/17, in dem der Kläger und jetzige Antragsteller (im Folgenden: Kläger) die Bewilligung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme begehrt, ist diesem mit gerichtlichem Schreiben vom 20.06.2017 auf richterliche Anordnung Folgendes mitgeteilt worden:.

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2017 - L 20 SF 140/17
    Von Willkür kann dabei nur dann ausgegangen werden, wenn die Verfahrensleitung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Grundsätze schlechterdings nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unvertretbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.11.1992, 1 BvR 1243/88).
  • BayObLG, 12.05.1977 - BReg. 1 Z 29/77

    Besorgnis der Befangenheit; Richter; Ablehnung; Unparteilichkeit; Objektiv;

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2017 - L 20 SF 140/17
    Davon ist dann auszugehen, wenn die Prozessführung des abgelehnten Richters einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt und der Richter die seiner richterlichen Tätigkeit gesetzten Schranken grob missachtet oder sich so weit von dem normalerweise geübten Verfahren entfernt, dass seine Prozessleitung den Anschein von Willkür erweckt und sich für einen Beteiligten der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung geradezu aufdrängen muss (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 12.05.1977, BReg 1 Z 29/77; Bayer. LSG, Beschluss vom 20.08.2013, L 1 SF 88/13 AB).
  • BFH, 24.11.1994 - X B 146/94
    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2017 - L 20 SF 140/17
    Dies ist aber nur dann der Fall, wenn das prozessuale Vorgehen des abgelehnten Richters so grob fehlerhaft ist, dass sich auch bei einem verständig urteilenden Beteiligten der Anschein der Voreingenommenheit des Richters geradezu aufdrängen muss (vgl. BFH, Beschluss vom 24.11.1994, X B 146-149/94, X B 146/94, X B 147/94, X B 148/94, X B 149/94).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2017 - L 20 SF 140/17
    Verbleiben Zweifel, ist von einem umfassenden Rechtsschutzbegehren auszugehen (vgl. BSG, Urteil vom 01.03.2011, B 1 KR 10/10 R), um dem Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz auf wirksamen und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt sowie dem damit verbundenen Gebot der Effektivität des Rechtsschutzes gerecht zu werden (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschlüsse vom 30.04.2003, 1 PBvU 1/02, und vom 03.03.2004, 1 BvR 461/03).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2017 - L 20 SF 140/17
    Verbleiben Zweifel, ist von einem umfassenden Rechtsschutzbegehren auszugehen (vgl. BSG, Urteil vom 01.03.2011, B 1 KR 10/10 R), um dem Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz auf wirksamen und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt sowie dem damit verbundenen Gebot der Effektivität des Rechtsschutzes gerecht zu werden (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschlüsse vom 30.04.2003, 1 PBvU 1/02, und vom 03.03.2004, 1 BvR 461/03).
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 17/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - teilweise Unzulässigkeit der Klage -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2017 - L 20 SF 140/17
    Maßstab der Auslegung von Prozesserklärungen und Anträgen bei Gericht ist der Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 12.12.2013, B 4 AS 17/13 R), wobei der Grundsatz einer rechtsschutzgewährenden Auslegung zu berücksichtigen ist (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 29.11.1995, X B 328/94).
  • BSG, 01.03.2011 - B 1 KR 10/10 R

    Krankenversicherung - Festbetragsfestsetzung - Anfechtbarkeit durch Versicherte -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2017 - L 20 SF 140/17
    Verbleiben Zweifel, ist von einem umfassenden Rechtsschutzbegehren auszugehen (vgl. BSG, Urteil vom 01.03.2011, B 1 KR 10/10 R), um dem Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz auf wirksamen und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt sowie dem damit verbundenen Gebot der Effektivität des Rechtsschutzes gerecht zu werden (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschlüsse vom 30.04.2003, 1 PBvU 1/02, und vom 03.03.2004, 1 BvR 461/03).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2017 - L 20 SF 140/17
    Rein subjektive Vorstellungen des Ablehnenden genügen nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.12.1992, 2 BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92; Keller, in: Meyer-Ladewig/ders./Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 60, Rdnr. 7; Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, 38. Aufl. 2017, § 42, Rdnr. 9).
  • BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2017 - L 20 SF 140/17
    Die Richterablehnung ist kein Mittel, um eine missliebige Rechtsauffassung des Richters zu bekämpfen, es sei denn, die mögliche Fehlerhaftigkeit beruht auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür (vgl. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 29.10.1992, 5 AZR 377/92).
  • BFH, 29.11.1995 - X B 328/94

    Keine Klagebefugnis des Testamentsvollstreckers gegen an den Erben gerichteten

  • BSG, 18.11.2009 - B 1 KR 74/08 B

    Rechtsweg im sozialgerichtlichen Verfahren bei Streitigkeiten über die Pflicht

  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

  • OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 299/07

    Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit von verfahrensleitenden Verfügungen,

  • OLG Naumburg, 24.01.2012 - 10 W 42/11

    Richterablehnung im Arzthaftungsprozess: Besorgnis der Befangenheit wegen

  • BSG, 11.06.2015 - B 13 R 19/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensrüge - Entscheidung über ein

  • BSG, 26.11.1965 - 12 RJ 94/65

    Unrichtige Senatsbesetzung - Befangenheitsbesorgnis - Senatsablehnung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2019 - L 11 KR 830/18

    Unzulässigkeit der Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren gegen ein

    Maßstab der Auslegung von Prozesserklärungen ist der Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 12.12.2013 - B 4 AS 17/13 R - LSG Bayern, Beschluss vom 17.07.2017 - L 20 SF 140/17 AB -), wobei das Gebot der rechtsschutzgewährenden Auslegung zu berücksichtigten ist (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 29.11.1995 - X B 328/94 -).
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