Rechtsprechung
LSG Bayern, 21.07.2015 - L 5 KR 92/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe der Vergütung für eine vollstationäre Krankenhausbehandlung; Erforderlichkeit einer Behandlung dem Grunde und der Dauer nach; Noch nicht endgültig geklärter Abrechnungsstreit
- rewis.io
Krankenhausabrechnungsstreit, Pflegsatzvereinbarung Bayern, Streitwerthöhe bei Klage und Widerklage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Höhe der Vergütung für eine vollstationäre Krankenhausbehandlung im Freistaat Bayern bis 2010; Durchsetzung des Anspruchs im Krankenhausabrechnungsstreit mit einer Eventualwiderklage; Festsetzung des Streitwerts
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 52 (Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Krankenhäusern | Vergütungsanspruch/Fälligkeit | Fälligkeit eines Zahlungsanspruchs trotz Abrechnungsstreits
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 15.01.2015 - S 11 KR 535/12
- LSG Bayern, 21.07.2015 - L 5 KR 92/15
- BSG, 21.07.2016 - B 1 KR 127/15 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R
Krankenhaus - Vergütung im Fallpauschalensystem nur für erforderliche stationäre …
Auszug aus LSG Bayern, 21.07.2015 - L 5 KR 92/15
Der Zahlungsanspruch bestimmt sich sodann näher nach den Pflegesatzvereinbarungen, also der Vereinbarung für den Vereinbarungs-/Pflegesatzzeitraum, welche nach § 18 Abs. 2 KHG abgeschlossen ist (vgl. BSG Urteil vom 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R; Urteil vom 16.12.2008 - B 1 KN 3/08 KR R).Unzumutbare Härten entstehen durch die umgehende Zahlungspflicht nicht, denn für den Fall der Nichterweislichkeit der Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit wechselt die materielle Beweisführungslast nicht auf die Beklagte (BSG vom 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R).
- BSG, 17.12.2013 - B 1 KR 70/12 R
Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen - allogene …
Auszug aus LSG Bayern, 21.07.2015 - L 5 KR 92/15
In Anwendung dieser Grundsätze ist zunächst in Würdigung der Behandlungsakten der Klägerin, der Stellungnahmen des MDK sowie des erstinstanzlich eingeholten Gutachtens des Sachverständigen Dr. Dr. B. festzustellen, dass die Versicherte im streitigen Zeitraum vom 30.07.2008 bis zum 24.09.2008 in der Klinik W. eine notwendige Krankenhausbehandlung iSd § 27 Abs. 1 S 1 SGB V iVm dem Qualitätsgebot des § 2 Abs. 1 S 3 SGB V und mit § 2 Abs. 4, § 12 Abs. 1 SGB V erhalten hat, weil die Behandlung unter Beachtung des umfassenden Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit notwendig und ausreichend war, um das angestrebte, in § 27 Abs. 1 S 1 SGB V bezeichnete Behandlungsziel zu erreichen (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - B 1 KR 70/12 R, Rn. 14 - zitiert nach juris). - BGH, 04.05.2006 - IX ZR 189/03
Rechtsschutzbedürfnis einer negativen Feststellungsklage bei Verzicht des …
Auszug aus LSG Bayern, 21.07.2015 - L 5 KR 92/15
Diese Ungewissheit ist zu bejahen, falls sich die Gegenseite eines über die Klageforderung hinausgehenden Anspruchs berühmt (vgl. BGH, Urteil vom 4.5. 2006 - IX ZR 189/03 -NJW 2006, 2780).
- BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 11/01 R
Krankenversicherung - Leistungen - Krankenhausbehandlung - …
Auszug aus LSG Bayern, 21.07.2015 - L 5 KR 92/15
Entgegenstehende Einwendungen der Beklagten bestehen nicht, insbesondere auch nicht aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme sowie den Grundsätzen von Treu und Glauben, die im Dauerschuldverhältnis der Krankenhäuser als Leistungserbringer einerseits und den Krankenkassen andererseits Anwendung finden (vgl. BSG Urteil vom 13.12.2001 - B 3 KR 11/01 R "Berliner Fälle"; Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 12/08 R). - BSG, 12.06.2008 - B 3 KR 19/07 R
Krankenversicherung - kein Anspruch auf Vergütung einer stationären …
Auszug aus LSG Bayern, 21.07.2015 - L 5 KR 92/15
Aber mit der Widerklage kann die Beklagte nicht erstattet verlangen, was sie (noch) nicht gezahlt hat (zum Erstattungsanspruch vgl. BSG Urteile vom 16.12.2008 - B 1 KN 2/08 KR R und vom 20.11.2008 - B 3 KN 1/08 KR R sowie vom 12.6.2008 - B 3 KR 19/07 R). - BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 12/08 R
Krankenversicherung - Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse …
Auszug aus LSG Bayern, 21.07.2015 - L 5 KR 92/15
Entgegenstehende Einwendungen der Beklagten bestehen nicht, insbesondere auch nicht aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme sowie den Grundsätzen von Treu und Glauben, die im Dauerschuldverhältnis der Krankenhäuser als Leistungserbringer einerseits und den Krankenkassen andererseits Anwendung finden (vgl. BSG Urteil vom 13.12.2001 - B 3 KR 11/01 R "Berliner Fälle"; Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 12/08 R). - LSG Bayern, 04.10.2011 - L 5 KR 14/11
Krankenversicherung - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung - …
Auszug aus LSG Bayern, 21.07.2015 - L 5 KR 92/15
Sie entsprechen den im Freistaat Bayern bereits vor den hier strittigen Fall über Jahre hinweg auch von der Beklagten praktizierten Pflegesatzbestimmungen und beruhen auf der üblicherweise im Krankenhausbereich verwendeten Bayerischen ARGE Mustervereinbarung (Stand 24.01.2007; vgl. auch Bayer. LSG Urteil vom 04.10.2011 - L 5 KR 14/11 sowie vom 07.02.2012 - L 5 KR 344/11). - LSG Bayern, 07.02.2012 - L 5 KR 344/11
Krankenversicherung - Vergütung einer stationären Behandlung - Zahlungsanspruch …
Auszug aus LSG Bayern, 21.07.2015 - L 5 KR 92/15
Sie entsprechen den im Freistaat Bayern bereits vor den hier strittigen Fall über Jahre hinweg auch von der Beklagten praktizierten Pflegesatzbestimmungen und beruhen auf der üblicherweise im Krankenhausbereich verwendeten Bayerischen ARGE Mustervereinbarung (Stand 24.01.2007; vgl. auch Bayer. LSG Urteil vom 04.10.2011 - L 5 KR 14/11 sowie vom 07.02.2012 - L 5 KR 344/11). - LSG Berlin, 28.08.2002 - L 4 KR 14/00
Auszug aus LSG Bayern, 21.07.2015 - L 5 KR 92/15
Zudem bezieht sich die zuletzt zur Untermauerung ihres Standpunktes ins Feld geführte Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg vom 28.08.2002 - L 4 KR 14/00 nicht auf das in sowie auf der Grundlage von §§ 107 bis 114 SGB V geregelte Sonderrecht der Erbringer akut-stationärer Leistungen, sondern auf die Erbringung von Krankentransportleistungen.