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   LSG Bayern, 22.02.2018 - L 4 P 45/15   

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https://dejure.org/2018,40326
LSG Bayern, 22.02.2018 - L 4 P 45/15 (https://dejure.org/2018,40326)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.02.2018 - L 4 P 45/15 (https://dejure.org/2018,40326)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - L 4 P 45/15 (https://dejure.org/2018,40326)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Behandlungspflege, Grundpflege, häusliche Krankenpflege, Pflegestufe III, Hilfebedarf, Zeitaufwand

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB XI a.F. § 15 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 ; SGB V § 37
    Gewährung von Leistungen der Pflegeversicherung unter Zugrundelegung der Pflegestufe III

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 08.10.2014 - B 3 P 4/13 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegebedarf - Grundpflege - Verrichtung der

    Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2018 - L 4 P 45/15
    Die Auffassung des SG entspreche nicht der neueren Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 08.10.2014, B 3 P 4/13 R).

    Insbesondere lässt sich die begehrte Rechtsfolge nicht dem Urteil des BSG vom 08.10.2014 (B 3 P 4/13 R) entnehmen.

    In dem von der Klägerin, nicht aber vom SG zitierten Urteil vom 08.10.2014 (B 3 P 4/13 R) hat das BSG entschieden, dass die parenterale Ernährung eine verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahme sei und dass der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die hierzu erforderlichen Hilfeleistungen benötige, für die Bestimmung der Pflegestufe zu berücksichtigen sei.

    Das BSG hat in dem von der Klägerin zitierten Urteil vom 08.10.2014 (B 3 P 4/13 R) ebenfalls exakte Feststellungen zum Zeitaufwand für die - als verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahme qualifizierte - parenterale Ernährung für erforderlich gehalten.

    Gründe zur Zulassung der Revision (§ 160 Abs. 2 SGG) liegen nicht vor; insbesondere sieht der Senat keine Divergenz zum Urteil des BSG vom 08.10.2014 (B 3 P 4/13 R).

  • BSG, 29.04.1999 - B 3 P 13/98 R

    Pflegeversicherung - Mukoviszidose - Berücksichtigung von Maßnahmen zur Reinigung

    Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2018 - L 4 P 45/15
    Ein zeitlicher Zusammenhang reiche nur dann aus, wenn die gleichzeitige oder unmittelbar anschließende Durchführung der krankheitsspezifischen Maßnahme mit der Verrichtung objektiv erforderlich sei, z. B. Pflegebad anstelle eines normalen Bades (BSG Urteil vom 29.04.1999, B 3 P 13/98).

    Ein zeitlicher Zusammenhang reicht nur dann aus, wenn die gleichzeitige oder unmittelbar anschließende Durchführung der krankheitsspezifischen Maßnahme mit der Verrichtung objektiv erforderlich ist, z. B. Pflegebad anstelle eines normalen Bades (BSG Urteil vom 29.04.1999, B 3 P 13/98).

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 P 17/97 R

    Pflegeversicherung - berücksichtigungsfähiger Pflegebedarf - Ausübung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2018 - L 4 P 45/15
    Ein Beaufsichtigungsbedarf ist nur zu berücksichtigen, wenn die Pflegeperson dabei nicht nur verfügbar und einsatzbereit, sondern durch die notwendigen Aufsichtsmaßnahmen - wie bei der Übernahme von Verrichtungen - auch zeitlich und örtlich in der Weise gebunden ist, dass sie vorübergehend an der Erledigung anderer Dinge gehindert ist, denen sie sich widmen würde bzw. könnte (z.B. Arbeiten aller Art im Haushalt oder Freizeitgestaltung), wenn die Notwendigkeit der Hilfeleistung nicht bestünde (BSG Urteile vom 24.06.1998 - B 3 P 4/97 R - SozR 3-3300 § 14 Nr. 5 und 06.08.1998 - B 3 P 17/97 R - SozR 3-3300 § 14 Nr. 6).
  • BSG, 24.06.1998 - B 3 P 4/97 R

    Pflegeversicherung - Begleitung - Behinderter - Behindertenwerkstatt -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2018 - L 4 P 45/15
    Ein Beaufsichtigungsbedarf ist nur zu berücksichtigen, wenn die Pflegeperson dabei nicht nur verfügbar und einsatzbereit, sondern durch die notwendigen Aufsichtsmaßnahmen - wie bei der Übernahme von Verrichtungen - auch zeitlich und örtlich in der Weise gebunden ist, dass sie vorübergehend an der Erledigung anderer Dinge gehindert ist, denen sie sich widmen würde bzw. könnte (z.B. Arbeiten aller Art im Haushalt oder Freizeitgestaltung), wenn die Notwendigkeit der Hilfeleistung nicht bestünde (BSG Urteile vom 24.06.1998 - B 3 P 4/97 R - SozR 3-3300 § 14 Nr. 5 und 06.08.1998 - B 3 P 17/97 R - SozR 3-3300 § 14 Nr. 6).
  • BSG, 08.05.2001 - B 3 P 4/01 B

    Beaufsichtigungsbedarf und berücksichtungsfähige Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

    Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2018 - L 4 P 45/15
    Das BSG (z.B. BSG Beschluss vom 08.05.2001, B 3 P 4/01 B) hat zur damaligen Rechtslage mehrfach entschieden, dass eine allgemeine Aufsicht, die darin besteht, zu überwachen, ob die erforderlichen Verrichtungen des täglichen Lebens von dem Pflegebedürftigen ordnungsgemäß ausgeführt werden, und dazu führt, dass dieser gelegentlich - auch wiederholt - zu bestimmten Handlungen aufgefordert werden muss, nicht ausreicht, weil eine nennenswerte Beanspruchung der Pflegeperson damit nicht verbunden ist.
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