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   LSG Bayern, 22.08.2014 - L 4 KR 300/14   

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https://dejure.org/2014,23549
LSG Bayern, 22.08.2014 - L 4 KR 300/14 (https://dejure.org/2014,23549)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.08.2014 - L 4 KR 300/14 (https://dejure.org/2014,23549)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. August 2014 - L 4 KR 300/14 (https://dejure.org/2014,23549)
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  • BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R

    Stationäre Notfallbehandlung - nicht zugelassenes Krankenhaus - Sachleistung -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.08.2014 - L 4 KR 300/14
    Der Leistungserbringer muss einen etwaigen Streit über die Leistungspflicht der Krankenkasse dann unmittelbar mit dieser austragen (BSG, Urteil vom 09.10.2001, B 1 KR 6/01 R = BSGE 89, 39 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 25).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2008 - L 11 KR 776/07

    Statthaftigkeit einer Unterlassungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus LSG Bayern, 22.08.2014 - L 4 KR 300/14
    Voraussetzung für die Begründetheit eines öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs ist somit zum einen eine durch öffentlich-rechtliche Vorschriften begründete und im Verhältnis zu anderen Rechtsträgern geschützte Rechtsposition, zum anderen das Drohen eines Eingriffs in diese Position (vgl. BSG, Urteil vom 15.11.1995, 6 RKa 17/95 - juris Rn. 16; LSG B.-W., Urteil vom 09.12.2000, L 11 KR 776/07 - juris Rn. 37).
  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 17/95

    Herausgabe von Behandlungsunterlagen an den Medizinischen Dienst der

    Auszug aus LSG Bayern, 22.08.2014 - L 4 KR 300/14
    Voraussetzung für die Begründetheit eines öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs ist somit zum einen eine durch öffentlich-rechtliche Vorschriften begründete und im Verhältnis zu anderen Rechtsträgern geschützte Rechtsposition, zum anderen das Drohen eines Eingriffs in diese Position (vgl. BSG, Urteil vom 15.11.1995, 6 RKa 17/95 - juris Rn. 16; LSG B.-W., Urteil vom 09.12.2000, L 11 KR 776/07 - juris Rn. 37).
  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 3/01 R

    Öffentlichrechtliche Rechtsbeziehung zwischen Krankenkassen und ihren Verbänden

    Auszug aus LSG Bayern, 22.08.2014 - L 4 KR 300/14
    Ferner sind die Rechtsbeziehungen und somit auch das Abrechnungsverhältnis des einzelnen Leistungserbringers mit der jeweiligen Krankenkasse seit dem 01.01.2000 nicht mehr dem Privatrecht, sondern dem öffentlichen Recht zugeordnet (vgl. BSG, Urteil vom 25.09.2001, B 3 KR 3/01 R = SozR 3-500 § 69 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.12.2009 - L 11 KR 5031/09

    Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und Hilfsmittellieferanten über

    Auszug aus LSG Bayern, 22.08.2014 - L 4 KR 300/14
    Die Rechtsbeziehungen der gesetzlichen Krankenkassen zu den Leistungserbringern von Heil- und Hilfsmitteln sind spätestens seit dem 01.01.2000 durch § 69 SGB V und die Ausgestaltung der §§ 124-127 SGB V dem öffentlichen Recht zugewiesen (so auch Landessozialgericht B.-W., Beschluss vom 08.12.2009, L 11 KR 5031/09 ER-B).
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