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   LSG Bayern, 23.07.2002 - L 6 RJ 261/01   

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https://dejure.org/2002,17859
LSG Bayern, 23.07.2002 - L 6 RJ 261/01 (https://dejure.org/2002,17859)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.07.2002 - L 6 RJ 261/01 (https://dejure.org/2002,17859)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. Juli 2002 - L 6 RJ 261/01 (https://dejure.org/2002,17859)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit ; Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung; Hauptberuf des Versicherten als Ausgangspunkt für die Feststellung der Berufsunfähigkeit; Verweisung auf zumutbare andere Berufstätigkeiten ; ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 85/98 R

    Sonderrechtsnachfolge beim Tod des Berechtigten, Hemmung der

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2002 - L 6 RJ 261/01
    Eine Hemmung der in § 197 Abs. 2 SGB VI vorgesehenen Beitragszahlungsfrist bezüglich dieser Beiträge in entsprechender Anwendung des § 203 BGB ist nicht eingetreten (vgl. zum folgenden das BSG-Urteil vom 11.05.2000 - B 13 RJ 85/98 R = SozR 3-5750 Art. 2 § 6 ArVNG Nr. 18 - Seiten 65/66 -).

    Auch § 197 Abs. 3 SGB VI greift nicht zugunsten der Klägerin ein (vgl. zum folgenden Abschnitt BSG-Urteil vom 11.5.2000 - B 13 RJ 85/98 R = SozR 3-5750 Art. 2 § 6 ArVNG Nr. 18 - Seite 67 -).

  • BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 74/91

    Arbeitsunfähigkeit - Rente - Dauer - Aufschub

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2002 - L 6 RJ 261/01
    Insbesondere liegt beim Kläger auch keine Anrechnungszeit in Gestalt der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit vor, die vor dem 31.12.1983 begonnen und bis zum Eintritt der Erwerbsunfähigkeit angedauert hätte (vgl. hierzu BSG-Urteil vom 22.04.1992 - 5 RJ 74/91 = SozR 3-2200 § 1259 RVO Nr. 12), dies schon deshalb, weil die Arbeitsunfähigkeit nicht mehr feststellbar ist; ob Arbeitsunfähigkeit vorliegt, hängt nämlich vom Inhalt der bis dahin ausgeübte Beschäftigung ab, die aber vorliegend inhaltlich nicht mehr genau umrissen werden kann.
  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 55/93

    Rentenversicherung - Beiträge

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2002 - L 6 RJ 261/01
    des Jahres, das dem Jahr folgt, für das sie gelten sollen, gezahlt werden (zur Anwendbarkeit des § 197 Abs. 2 SGB VI auf freiwillige Beiträge für das Jahr 1991, jedoch nicht für die Jahre davor, vgl. BSG-Urteil vom 15.12.1994 - 12 RK 55/93 = SozR 3-2600 § 197 SGB VI Nr. 1 - S. 3/4).
  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2002 - L 6 RJ 261/01
    Unter Anwendung dieser Grundsätze und der Grundsätze der objektiven Beweislast ist die Klägerin der Gruppe mit dem Leitberuf des ungelernten Arbeiters (keine Anlernzeit oder eine solche von weniger als 3 Monaten, Arg. BSG-Urteil vom 29.03.1994 - 13 RJ 35/93 = SozR 3-2200 § 1246 RVO Nr. 45), zuzuordnen.
  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2002 - L 6 RJ 261/01
    Ob der Klägerin ein Arbeitsplatz auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich hätte vermittelt werden können, ist rechtlich unerheblich, da bei vollschichtig einsatzfähigen Versicherten der Arbeitsmarkt als offen anzusehen ist und das Risiko der Arbeitsvermittlung von der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung und nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung zu tragen ist; dementsprechend bestimmt § 43 Abs. 2 Satz 4 SGB VI, dass nicht berufsunfähig ist, wer eine zumutbare Tätigkeit vollschichtig ausüben kann, und dass hierbei die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen ist (vgl. zum Vorstehenden zusammenfassend den Beschluss des Großen Senats des BSG vom 19.12.1996 - GS 2/95 = SozR 3-2600 § 44 SGB VI Nr. 8).
  • BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 69/92

    Jugoslawien - Sozialversicherungsabkommen - Versicherungszeiten

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2002 - L 6 RJ 261/01
    Sofern die Klägerin nach Mai 1995 in ihrer Heimat arbeitslos gewesen sein sollte, könnte diese Arbeitslosigkeit auch nicht als Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI berücksichtigt werden, da hierfür nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes die Meldung bei einem deutschen Arbeitsamt erforderlich gewesen wäre und sich aus dem deutsch-jugoslawischen Sozialversicherungsabkommen nichts anderes ergibt (vgl. hierzu BSG-Urteil vom 03.11.1994 - 13 RJ 69/92 = SozR 3-2000 § 1246 Nr. 48 - S. 201 -).
  • BSG, 23.03.1994 - 5 RJ 24/93

    Rentenversicherung - Berufsunfähigkeit - Ausländische Rente - Rentenbezugszeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2002 - L 6 RJ 261/01
    Der Invalidenrentenbezug ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG auch nicht als Rentenbezugszeit im Sinn des § 43 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB VI zu berücksichtigen (vgl. BSG-Urteil vom 23.03.1994 - 5 RJ 24/93 = SozR 3-2200 § 1246 RVO Nr. 46 - Seiten 194/195; KassKomm-Niesel § 43 SGB VI Rdnr. 135 mit weiteren Nachweisen).
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