Rechtsprechung
LSG Bayern, 24.07.2008 - L 9 AL 197/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 21.04.2005 - S 16 AL 1/03
- LSG Bayern, 24.07.2008 - L 9 AL 197/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 17.04.1970 - VII C 60.68
Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei Erledigung eines Anspruchs auf Erlass …
Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2008 - L 9 AL 197/05
Das Gleichheitsprinzip allein würde noch nicht ausreichen, wenn die Verwaltungsrichtlinien, die auf einen Sachverhalt angewandt werden sollen, geändert worden sind, bevor sie sich erstmals auswirken konnten (BVerwGE 35, 159, wonach die Verwaltung an die Bedingungen einer zeitlich begrenzten öffentlichen Ausschreibung für bestimmte Einfuhrgenehmigungen bereits dann gebunden ist, wenn noch keine Zuteilungen erfolgt sind).Das Gleichheitsprinzip allein würde noch nicht ausreichen, wenn die Verwaltungsrichtlinien, die auf einen Sachverhalt angewandt werden sollen, geändert worden sind, bevor sie sich erstmals auswirken konnten (BVerwGE 35, 159, wonach die Verwaltung an die Bedingungen einer zeitlich begrenzten öffentlichen Ausschreibung für bestimmte Einfuhrgenehmigungen bereits dann gebunden ist, wenn noch keine Zuteilungen erfolgt sind).
Von Seiten der Agentur für Arbeit L. liegen nur verwaltungsinterne Dienstanweisungen vor, es fehlt an irgendeiner Art von amtlicher Veröffentlichung der Kriterien zu § 10 SGB III, die Vertrauen erzeugen müsste (vgl. BVerwGE 35, 159 a.a.O., BVerwGE 104, 220 f.).
- Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2008 - L 9 AL 197/05
Wie bereits die Beklagte, hat das SG ausgeführt, dass nach Absicht des Gesetzgebers des AFRG vom 24.03.1997 (Bundestagsdrucksache 13/4941 S.154) den Arbeitsagenturen mit der freien Förderung nach § 10 SGB III, der allein im gegebenen Fall als Rechtsgrundlage in Frage komme, ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt sein solle, um im Rahmen der hierfür zur Verfügung stehenden Mittel aktive Arbeitsförderung in Anpassung an die jeweilige konkrete örtliche Arbeitsmarktsituation zu betreiben, soweit die vorgegebenen gesetzlichen Instrumente auf einen bestimmten Bedarf nicht zugeschnitten sind.Wie bereits die Beklagte, hat das SG ausgeführt, dass nach Absicht des Gesetzgebers des AFRG vom 24.03.1997 (Bundestagsdrucksache 13/4941 S.154) den Arbeitsagenturen mit der freien Förderung nach § 10 SGB III, der allein im gegebenen Fall als Rechtsgrundlage in Frage komme, ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt sein solle, um im Rahmen der hierfür zur Verfügung stehenden Mittel aktive Arbeitsförderung in Anpassung an die jeweilige konkrete örtliche Arbeitsmarktsituation zu betreiben, soweit die vorgegebenen gesetzlichen Instrumente auf einen bestimmten Bedarf nicht zugeschnitten sind.
- BVerwG, 20.03.1973 - I WB 217.72
Rechtsmittel
Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2008 - L 9 AL 197/05
Ebenso kann es zu einem Fortgelten von aus sachlichen Gründen geänderten Verwaltungsrichtlinien für einen beschränkten Kreis vertrauensgeschützter Adressaten kommen (s. z.B. BVerwGE 46, 89 Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien für davon Betroffene, die sich bereits durch schutzwürdige Dispositionen auf die bisherige Verwaltungspraxis eingestellt hatten (zusammenfassend auch in den begrifflichen Abgrenzungen Ossenbühl in DVBl. 1981, 857 zu: "Selbstbindungen der Verwaltung, s. auch BVerwGE vom 08.04.1997 in Bd.104, 220 f. Ziffer 2).Ebenso kann es zu einem Fortgelten von aus sachlichen Gründen geänderten Verwaltungsrichtlinien für einen beschränkten Kreis vertrauensgeschützter Adressaten kommen (s. z.B. BVerwGE 46, 89 Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien für davon Betroffene, die sich bereits durch schutzwürdige Dispositionen auf die bisherige Verwaltungspraxis eingestellt hatten (zusammenfassend auch in den begrifflichen Abgrenzungen Ossenbühl in DVBl. 1981, 857 zu: "Selbstbindungen der Verwaltung, s. auch BVerwGE vom 08.04.1997 in Bd.104, 220 f. Ziffer 2).
- BSG, 11.11.1993 - 7 RAr 52/93
Überbrückungsgeld - Ermessensentscheidung
Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2008 - L 9 AL 197/05
Es muss Raum für die Berücksichtigung besonderer erwägenswerter Umstände des einzelnen Falles bleiben, die von den bisherigen Richtlinien nicht erfasst sind (Bundessozialgericht - BSG vom 11.11.1993 SozR 3-4100 § 55a Nr. 5).Es muss Raum für die Berücksichtigung besonderer erwägenswerter Umstände des einzelnen Falles bleiben, die von den bisherigen Richtlinien nicht erfasst sind (Bundessozialgericht - BSG vom 11.11.1993 SozR 3-4100 § 55a Nr. 5).
- BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 5.84
Sonderurlaub ohne Bezüge - Beförderungsdienstalter - Dienstbezüge - Private …
Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2008 - L 9 AL 197/05
Auch kann die Verwaltung innerhalb des ihr übertragenen Handlungsspielraums ihre tatsächliche Verwaltungspraxis und eben auch die von ihr fixierten Verwaltungsrichtlinien aus sachgerechten Gründen ändern, ab welchem Zeitpunkt dann letztere die Maßgabe der Gleichbehandlung bilden (s. z.B. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG vom 28.08.1986 in ZBR 1987, 45/46).Auch kann die Verwaltung innerhalb des ihr übertragenen Handlungsspielraums ihre tatsächliche Verwaltungspraxis und eben auch die von ihr fixierten Verwaltungsrichtlinien aus sachgerechten Gründen ändern, ab welchem Zeitpunkt dann letztere die Maßgabe der Gleichbehandlung bilden (s. z.B. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG vom 28.08.1986 in ZBR 1987, 45/46).
- BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95
Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von …
Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2008 - L 9 AL 197/05
Von Seiten der Agentur für Arbeit L. liegen nur verwaltungsinterne Dienstanweisungen vor, es fehlt an irgendeiner Art von amtlicher Veröffentlichung der Kriterien zu § 10 SGB III, die Vertrauen erzeugen müsste (vgl. BVerwGE 35, 159 a.a.O., BVerwGE 104, 220 f.).