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   LSG Bayern, 24.09.2004 - L 8 AL 350/03   

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https://dejure.org/2004,23212
LSG Bayern, 24.09.2004 - L 8 AL 350/03 (https://dejure.org/2004,23212)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.09.2004 - L 8 AL 350/03 (https://dejure.org/2004,23212)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. September 2004 - L 8 AL 350/03 (https://dejure.org/2004,23212)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Bewilligung und Erstattung von Arbeitslosenhilfe nach Anrechnung des Ehegatteneinkommens; Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens bei der Bedürftigkeitsprüfung; Leistungsminderung unter Zugrundelegung der Angaben im Einkommensteuerbescheid; Berechtigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 75/91

    Verlustausgleich - Ausschluß - Arbeitslosenhilfe - Fiktives Einkommen -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.09.2004 - L 8 AL 350/03
    Der Ausschluss des Verlustausgleichs zwischen verschiedenen Einkommensarten im Bereich der Alhi entspricht einem aus mehreren Regelungen einkommensabhängiger Leistungen herzuleitenden allgemeinen Grundsatz des Sozialleistungsrechts (vgl. BSG, Urteil vom 12.06.1992, Az.: 11 RAr 75/91).
  • BSG, 18.02.1982 - 7 RAr 91/81

    Bedürftigkeitsprüfung; Arbeitsentgelt; Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 24.09.2004 - L 8 AL 350/03
    Die einbehaltenen Beträge gehörten zu den Einkünften, wobei unbeachtlich sei, dass derjenige, dem die Einkünfte zufließen sollen, über sie z.B. aufgrund Abtretung oder Pfändung nicht mehr verfügen könne (BSG im Urteil vom 18.02.1982 - 7 RAr 91/81, SozR 4100 § 138 Nr. 7).
  • BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 48/01 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers - Rechtsänderung -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.09.2004 - L 8 AL 350/03
    Die in dem Bescheid vom 09.11.2000 festgestellte Erstattungsforderung von DM 3.322,62 könne von der Klägerin gemäß § 328 Abs. 3 Satz 2 SGB III ohne Berücksichtigung von Vertrauensschutz zurückverlangt werden, da der Klägerin bis zu diesem Zeitpunkt die Leistungen nur vorläufig bewilligt worden seien (s. Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 21.03.2002 - B 7 AL 48/01 R).
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