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LSG Bayern, 26.04.2007 - L 10 AL 385/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückforderung während einer Sperrzeit gewährter Arbeitslosenhilfeleistungen und Aufrechnung gegen laufende Leistungen; Rückforderung erbrachter Leistungen wegen maßnahmewidrigen Verhaltens; Rücknahme eines rechtwidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 11.08.2005 - S 6 AL 305/05
- LSG Bayern, 26.04.2007 - L 10 AL 385/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87
Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt …
Auszug aus LSG Bayern, 26.04.2007 - L 10 AL 385/05
Dass die Beklagte die Aufhebung der Bewilligung von Alhi für den 31.08.2004 auf eine unzutreffende Rechtsgrundlage gestützt hat, wirkt sich im vorliegenden Fall auf die Rechtmäßigkeit der Regelung nicht aus, denn es handelt sich insoweit um einen bloßen Begründungsmangel bei einem gebundenen Verwaltungsakt (BVerwGE 80, 96 f; aA Schenke MVwZ 1988, 1 ff): Das Gericht hat nämlich die getroffene Regelung unter jedem rechtlich denkbaren Gesichtspunkt zu überprüfen.Eine Umdeutung eines Verwaltungsaktes liegt nämlich nur vor, wenn die Regelung selbst (der Entscheidungssatz) betroffen ist (BVerwGE 80, 96, 97 mwN).
- BSG, 01.12.1977 - 12 RK 13/77
Auszug aus LSG Bayern, 26.04.2007 - L 10 AL 385/05
Die Grenzen des Nachschiebens von Gründen sind gewahrt, denn der Bescheid vom 14.12.2004 ist nicht in seinem Wesen verändert worden und der Betroffene wurde dadurch auch nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt (BSGE 45, 206, 208 = SozR 2200 § 1227 Nr. 10). - BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R
Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Anschluß aus einer Bildungsmaßnahme
Auszug aus LSG Bayern, 26.04.2007 - L 10 AL 385/05
Das Erfordernis einer Rechtsfolgenbelehrung ist aber aus der Verweisung in der Nr. 4 auf die Nr. 3 des § 144 Abs. 1 SGB III und aus der Funktion der Rechtsfolgenbelehrung abzuleiten, den Maßnahmeteilnehmer hinreichend über die gravierenden Folgen einer Sperrzeit (Ruhen des Anspruchs und Verkürzung der Anspruchsdauer von Alg bzw. Alhi um die Tage der Sperrzeit) zu informieren und ihn in allgemeiner Form vorzuwarnen (BSG, Urteil vom 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R - in: SozR 3-4100 § 119 AFG mwN).